Hand-Laser-Maschinen: Laser der Klasse 4 gefÀhrdet Augen und Haut
Veröffentlicht am: 30.10.2026 um 20:39 Uhr | Redaktion boerse-global.deIn WerkstĂ€tten und industriellen Fertigungen gehören sowohl moderne Schneid- und SchweiĂtechnologien als auch traditionelle Trennverfahren zum betrieblichen Alltag. Dennoch bergen derartige Arbeitsmittel erhebliche Gefahrenpotenziale, die im Arbeitsalltag immer wieder unterschĂ€tzt werden.
Fachinformationen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz weisen eindringlich auf die Risiken bei der Nutzung von Hand-Laser-Maschinen hin und betonen parallel dazu die strikte Notwendigkeit von persönlicher SchutzausrĂŒstung sowie technischen Schutzvorkehrungen beim Betrieb von KreissĂ€gen.
Hohe Gefahrenstufen bei Hand-Laser-Maschinen
Hand-Laser-Maschinen, kurz HLM, umfassen sĂ€mtliche offenen Laser-Einrichtungen zur Materialbearbeitung sowie manuell gefĂŒhrte oder handpositionierte LaserschweiĂgerĂ€te. Sie gelten in der Praxis als attraktive Alternative zu klassischen SchweiĂverfahren und finden daher in unterschiedlichsten Anwendungsfeldern Verbreitung. Allerdings werden die GefĂ€hrdungen fĂŒr Augen und Haut durch HLM laut FachbeitrĂ€gen hĂ€ufig nicht ausreichend wahrgenommen und verharmlost.
Beim handgefĂŒhrten LaserschweiĂen entsteht ein Laserstrahl der Klasse 4, wie arbeitsschutztechnische Analysen des Herstellers Optrel verdeutlichen. Von dieser Einstufung gehen erhebliche Gefahren fĂŒr die Augen, die Haut sowie die Atmungsorgane der BeschĂ€ftigten aus, weshalb umfassende SicherheitsmaĂnahmen unverzichtbar sind.
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Gezielte Schutzkleidung und PSA beim Einsatz von KreissÀgen
Ăhnliche Aufmerksamkeit verlangt die Handhabung klassischer Trennwerkzeuge wie KreissĂ€gen. Experten fĂŒr Arbeitssicherheit betonen, dass bei jedem einzelnen SĂ€gevorgang zwingend eine Schutzbrille nach der Norm EN 166 getragen werden muss, um Augenverletzungen durch herumfliegende SpĂ€ne oder Splitter abzuwehren. Bei lĂ€ngeren Arbeiten oder beim Zuschnitt in geschlossenen RĂ€umen wird zudem das Tragen eines Gehörschutzes empfohlen.
Differenziert bewertet wird der Einsatz von Handschuhen: Diese sollten ausschlieĂlich beim reinen Materialtransport genutzt werden. Direkt an stationĂ€ren KreissĂ€gen gelten Schutzhandschuhe als ungeeignet, da eine erhebliche Gefahr besteht, dass das rotierende SĂ€geblatt den Handschuh erfasst und die Hand einzieht.
FĂŒr den allgemeinen Schutz in Werkstattbereichen sowie auf Baustellen werden Sicherheitsschuhe mit Zehenschutzkappe und rutschhemmender Sohle empfohlen. Schnittschutzhosen stellen dagegen keinen allgemeinen Schutz gegen KreissĂ€geblĂ€tter dar, sondern sind vor allem fĂŒr Arbeiten mit MotorsĂ€gen nach entsprechender GefĂ€hrdungsbeurteilung vorgesehen.
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Staubbelastung durch technische Absaugung wirksam reduzieren
Neben mechanischen Verletzungsrisiken stellt die Feinstaubbelastung beim SÀgen ein signifikantes Gesundheitsrisiko dar. Ist an KreissÀgen keine ausreichende Absaugung vorhanden oder fallen besonders staubintensive Arbeiten an, wird das Tragen von Atemschutzmasken der Schutzklassen FFP2 oder FFP3 empfohlen.
Zur grundlegenden Gefahrenvermeidung an der Entstehungsquelle wird eine effektive Absaugung direkt an der Maschine empfohlen. FĂŒr einzelne TischkreissĂ€gen gilt dabei ein Volumenstrom von 150 bis 400 mÂł/h als praxistauglicher Richtwert fĂŒr eine ausreichende Erfassung der StĂ€ube.
Bei der Absaugung von Feinstaub sind Filter der Klassen M, H oder HEPA einzusetzen. Bei gewerblicher Nutzung greifen hierbei verbindliche Vorschriften zur Minimierung der Staubbelastung, um BeschĂ€ftigte langfristig vor gesundheitsschĂ€dlichen Partikeln zu schĂŒtzen.
