Handwerkerbonus, Regierung

Handwerkerbonus: Regierung erwägt Streichung des Steuervorteils

29.04.2026 - 14:02:43 | boerse-global.de

Die Bundesregierung berät über den Haushalt 2027, der Handwerkerbonus steht zur Disposition. Branchenverbände warnen vor negativen Folgen für die Wirtschaft.

Handwerkerbonus: Regierung erwägt Streichung des Steuervorteils - Foto: über boerse-global.de
Handwerkerbonus: Regierung erwägt Streichung des Steuervorteils - Foto: über boerse-global.de

Die Bundesregierung berät heute über den Haushalt 2027 – und der Steuerbonus für Handwerkerleistungen steht auf der Kippe. Branchenverbände schlagen Alarm.

Streit um Milliardenloch: Koalition sucht Einsparungen

Das Bundeskabinett tagt am heutigen Mittwoch zu den Eckwerten des Bundeshaushalts 2027. Dabei ist der sogenannte Handwerkerbonus zum zentralen Streitpunkt geworden. Hintergrund: Die Regierung sucht nach Wegen, um ein milliardenschweres Haushaltsloch zu stopfen. Branchenverbände warnen vor schwerwiegenden wirtschaftlichen Folgen, sollte die Steuervergünstigung tatsächlich fallen.

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Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) übte bereits am Dienstag scharfe Kritik an den Überlegungen, die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen nach Paragraf 35a EStG zu streichen. ZDH-Präsident Jörg Dittrich bezeichnete den möglichen Schritt als widersprüchliches Signal – schließlich habe die Regierung erst vor Tagen den Kampf gegen Schwarzarbeit betont.

So funktioniert der Handwerkerbonus aktuell

Das „Drei-Töpfe-System“ des Paragrafen 35a ermöglicht privaten Haushalten derzeit eine Steuerermäßigung von bis zu 5.710 Euro jährlich:

  • Handwerkerleistungen: 20 Prozent der Arbeitskosten für Renovierung, Instandhaltung und Modernisierung – maximal 1.200 Euro pro Jahr (entspricht 6.000 Euro förderfähigen Lohnkosten)
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen: 20 Prozent auf Kosten bis 20.000 Euro – maximal 4.000 Euro Steuerermäßigung für Putzhilfe, Gartenarbeit oder Pflegedienste
  • Geringfügige Beschäftigung (Minijobs): 20 Prozent der Kosten, gedeckelt auf 510 Euro pro Jahr

Wichtig: Die Rechnung muss per Überweisung bezahlt werden – Barzahlung ist ausgeschlossen. Laut Branchenanalysten nutzen viele Haushalte die Möglichkeiten nicht voll aus. Der Durchschnittshaushalt beantragt zwischen 300 und 1.500 Euro.

Wirtschaftliche Risiken und Schattenwirtschaft

Ökonomen betrachten eine mögliche Streichung des Handwerkerbonus als riskante Strategie. Der Bausektor steckt bereits in einer schwierigen Lage: steigende Insolvenzzahlen, hohe Lohnkosten. Der Mindestlohn stieg zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde, für 2027 sind 14,60 Euro geplant.

Befürworter des Bonus argumentieren, der Anreiz von bis zu 1.200 Euro sei ein entscheidendes Instrument zur Stabilisierung privater Investitionen. Der ZDH betont, der Bonus finanziere sich durch höhere Mehrwertsteuer- und Sozialversicherungseinnahmen selbst.

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Kritiker wie der Bundesrechnungshof halten dagegen: Die Steuerermäßigung habe die Schwarzarbeit nicht wirksam bekämpft und sei eine ineffiziente Verwendung von Steuergeldern.

Neue Rechtslage: Was sich 2026 geändert hat

Das Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlichte am 26. Januar 2026 ein aktualisiertes Schreiben zur Modernisierung und Instandhaltung von Gebäuden. Es ersetzt die Versionen von 2003 und 2017 und präzisiert die Grenzen zwischen sofort abzugsfähigen Erhaltungsaufwendungen und aktivierungspflichtigen Herstellungskosten.

Die „15-Prozent-Regel“ besagt: Übersteigen Modernisierungskosten in den ersten drei Jahren 15 Prozent der ursprünglichen Anschaffungskosten, müssen sie aktiviert und abgeschrieben werden.

Zudem stellte der Bundesfinanzhof (BFH) klar: Nicht alle Fachleute, die bei Handwerkerarbeiten beteiligt sind, fallen unter den Bonus. Statiker etwa erbringen keine handwerklichen Leistungen – ihre Honorare sind Planungs- und Berechnungsleistungen und daher nicht förderfähig.

Ausblick: Entscheidung im Kabinett

Der Ausgang der heutigen Kabinettssitzung wird zeigen, ob der Handwerkerbonus erhalten bleibt oder der Haushaltskonsolidierung zum Opfer fällt. Sollten die Eckwerte eine Streichung der Paragraf-35a-Vergünstigungen vorsehen, empfehlen Steuerberater Hausbesitzern, größere Renovierungsprojekte noch vor Ende des Veranlagungszeitraums 2026 abzuschließen und zu bezahlen.

Die Regierung steht unter Druck: Eine versprochene Einkommensteuerreform soll bis zu 30 Milliarden Euro kosten. Der Druck, „Steuervergünstigungen“ zu streichen, ist entsprechend hoch. Während Koalitionskreise Unkenntnis über konkrete Pläne zur Abschaffung des Handwerkerbonus signalisieren, sorgt die Unklarheit bereits für Verunsicherung bei Handwerkern und Verbrauchern. Die Verbände haben angekündigt, weiter für den Erhalt des Bonus zu kämpfen – und schlagen stattdessen eine Digitalisierung des Antragsverfahrens vor.

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