Die Zahl der Ein-Mann-Betriebe im Handwerk steigt deutlich

Veröffentlicht am: 20.02.2020 um 08:05 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael MĂŒller, Chefredakteur AD HOC NEWS

HandwerksverbĂ€nde und Arbeitnehmervertreter beklagen einen Trend zur SoloselbstĂ€ndigkeit und befĂŒrchten Wettbewerbsnachteile fĂŒr traditionelle Handwerksbetriebe.

Fliesenleger (Archiv), Illustration mit AI erstellt.
Fliesenleger (Archiv), Illustration mit AI erstellt.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) fordern von der Bundesregierung eine Gesetzesinitiative gegen die sich ausbreitende Tendenz zur SoloselbstĂ€ndigkeit von Handwerkern. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) bekanntgab, ist die Zahl der handwerklichen Kleinstbetriebe mit nur einem Angestellten in den letzten Jahren dramatisch gestiegen. Waren im Jahr 1994 noch insgesamt 77.000 Kleinstbetriebe gemeldet, verdreifachte sich ihre Zahl bis zum Jahr 2013. Seit 2013 hat sich diese Tendenz erneut deutlich verstĂ€rkt. Die neuesten Zahlen aus dem Jahr 2017 weisen demnach 312.000 SoloselbstĂ€ndige aus. DGB und ZDH fĂŒhren diese Entwicklung vor allem auf den Ausbau von einschlĂ€gigen Online-Plattformen zurĂŒck, auf denen Handwerker ihre Leistungen anbieten. In einer ErklĂ€rung, aus der die „Neue OsnabrĂŒcker Zeitung“ zitiert, weisen die beiden VerbĂ€nde auf die negativen Folgen dieser Dienstleistungs-Grauzone hin. Da es keine Kontrollmechanismen fĂŒr diese digitalen Angebote gibt, kommt es zum Teil zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen fĂŒr etablierte Handwerksbetriebe. Im Internet werden Dienstleistungen stellenweise zu Dumping-Preisen angeboten. Diese Art von Schwarzmarkt fĂŒr Handwerkerleistungen, ist ein Missbrauch der SelbstĂ€ndigkeit und schadet der ganzen Branche, betont Stefan Körzell, Vorstandsmitglied des DGB. Diese SoloselbstĂ€ndigkeit und der Druck der Online-Plattformen fĂŒhrt zu nicht akzeptablen Arbeitsbedingungen und zu einem Abrutschen von Handwerkern in den Niedriglohnsektor. Solche Betriebe sind nicht existenzfĂ€hig, was zur Folge hat, dass viele dieser SelbstĂ€ndigen von staatlichen Transferleistungen abhĂ€ngig sind. Der Gesetzgeber muss die Rahmenbedingungen von SoloselbstĂ€ndigkeit festlegen und verhindern, dass diese Form zu einer Bedrohung von sozialversicherungspflichtigen BeschĂ€ftigungsverhĂ€ltnissen wird. Betriebe, die regulĂ€re Angestellte haben und ausbilden, mĂŒssen vor einer derartigen Konkurrenz geschĂŒtzt werden, fordern DGB und ZDH. Als praktikable Möglichkeit zur Unterbindung von Dumpingpreisen bei Dienstleistungen, schlĂ€gt Sebastian Schulte vom Unternehmerverband Deutsches Handwerk (UDH) die EinfĂŒhrung einer obligatorischen sozialen Absicherung fĂŒr SoloselbstĂ€ndige vor. DarĂŒber hinaus bewerten alle drei VerbĂ€nde die Initiative der Bundesregierung positiv, eine verpflichtende Altersvorsorge fĂŒr alle SelbstĂ€ndigen einzufĂŒhren. Als weitere Maßnahmen schlagen die Autoren der ErklĂ€rung eine Absicherung durch eine Unfall- und Krankenversicherung vor. Diese Regelungen wĂŒrden allen Beteiligten helfen. Den regulĂ€ren Betrieben durch die Verhinderung eines unlauteren Wettbewerbs, und den SoloselbstĂ€ndigen durch eine angemessene Entlohnung. Wir mĂŒssen diese Art des Preiskampfes durch Bieter-Plattformen im Internet regulieren, wenn wir ein zukunftsfĂ€higes Handwerk erhalten wollen, fordern die VerbĂ€nde einstimmig in der „Neuen OsnabrĂŒcker Zeitung“.

Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und MĂ€rkten ohne GewĂ€hr; Änderungen jederzeit möglich. BörsengeschĂ€fte können zu hohen Verlusten fĂŒhren. Unsere BeitrĂ€ge werden ganz oder teilweise automatisiert mit UnterstĂŒtzung von AI erstellt und geprĂŒft.

de | wirtschaft | 59799202 |