Kartellamt, Missbrauchsverfahren

Kartellamt leitet Missbrauchsverfahren gegen Coca-Cola ein

14.11.2023 - 12:27:16 | dpa.de

Hat Coca-Cola im Einzelhandel etwa durch Rabatte eine Vorrangstellung erhalten? Und hat der GetrÀnkehersteller eine womöglich marktbeherrschende Stellung damit ausgenutzt? Das Kartellamt ermittelt.

Das Bundeskartellamt leitet ein Missbrauchsverfahren gegen Coca-Cola ein. - Foto: picture alliance / dpa
Das Bundeskartellamt leitet ein Missbrauchsverfahren gegen Coca-Cola ein. - Foto: picture alliance / dpa

Das GeschĂ€ftsgebaren von Coca-Cola ruft Deutschlands oberste WettbewerbshĂŒter auf den Plan. Wegen möglicher wettbewerbswidriger Rabattgestaltung habe man ein Missbrauchsverfahren gegen Coca-Cola Europacific Partners Deutschland GmbH eingeleitet, teilte das Bundeskartellamt am Dienstag in Bonn mit.

«Es bestehen Anhaltspunkte dafĂŒr, dass Coca-Cola durch die Ausgestaltung seiner Konditionen gegenĂŒber dem deutschen Lebensmitteleinzelhandel, insbesondere die Rabattgestaltung, andere Unternehmen in ihren wettbewerblichen Möglichkeiten behindern könnte», erklĂ€rte Behördenchef Andreas Mundt. «Dem werden wir nun nĂ€her nachgehen.»

Das Unternehmen bestĂ€tigte die Ermittlungen auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. «Wir sind davon ĂŒberzeugt, dass das bewĂ€hrte GeschĂ€ftsmodell von Coca-Cola Europacific Partners in Deutschland mit einem ausgewogenen Preis- und Konditionskonzept rechtskonform ist. Es beruht auf einem fairen Prinzip von Leistung und Gegenleistung», sagte VizeprĂ€sidentin Andrea Weckwert.

Greifen besondere Vorgaben?

Das Bundeskartellamt will in dem Verfahren nach eigenen Angaben zunĂ€chst prĂŒfen, ob Coca-Cola auf dem Markt fĂŒr Softdrinks ĂŒber eine marktbeherrschende Stellung verfĂŒgt und damit besonderen kartellrechtlichen Vorgaben unterliegt. Außerdem soll untersucht werden, ob die von Coca-Cola gegenĂŒber dem deutschen Lebensmitteleinzelhandel geforderten Konditionen den Vorgaben entsprechen. Dabei soll es auch um die Frage gehen, ob Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels in unzulĂ€ssiger Weise dazu veranlasst worden sein könnten, die gesamte Produktpalette von Coca-Cola abzunehmen, im Regal zu platzieren und zu bewerben. Dadurch könnten andere GetrĂ€nkehersteller wettbewerbswidrig benachteiligt worden sein.

Coca-Cola Europacific Partners ĂŒbernimmt im Auftrag der Coca-Cola Company die AbfĂŒllung und den Vertrieb aller GetrĂ€nkemarken des Unternehmens in Deutschland. Zur Produktpalette gehören unter anderem die Marken Fanta, Sprite und Mezzo Mix.

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