Hautschutzpläne: Neue Regeln für Friseure und Tattoo-Studios
26.05.2026 - 22:18:16 | boerse-global.deAb sofort sind Hautschutzpläne für Tattoo-, Piercing- und Friseurbetriebe verpflichtend, wenn die Gefährdungsbeurteilung Hautrisiken ergibt. Was bedeutet das für Betriebe und Beschäftigte?
Viele Unternehmen machen unbewusst Fehler bei der GBU, was gerade bei neuen Auflagen für körpernahe Dienstleistungen teuer werden kann. Dieser kostenlose Report zeigt Ihnen die 7 häufigsten Irrtümer und wie Sie rechtssicher auf der sicheren Seite bleiben. Gefährdungsbeurteilung: 7 Irrtümer vermeiden
Drei-Stufen-Plan gegen Hautschäden
Seit heute Morgen ist klar: Wer im Friseursalon, Tattoo- oder Piercingstudio arbeitet, braucht einen strukturierten Hautschutzplan. Die Vorschrift sieht drei Phasen vor: Schutz vor Arbeitsbeginn, Handhygiene während der Arbeit und pflegende Nachbehandlung nach Feierabend.
Die gesetzliche Grundlage liefern das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Arbeitgeber müssen sämtliche Schutzmittel – von Hautcreme über Schutzhandschuhe bis zu Desinfektionsmitteln – kostenlos stellen. Ergänzt wird das Regelwerk durch die Biostoffverordnung und die Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung.
Besonders der Friseurbereich steht unter Druck. Der Fachkräftemangel zwingt Betriebe zu kreativen Lösungen. Erst Anfang der Woche sorgte ein Bremer Salon mit ungewöhnlichen Rekrutierungsmethoden für Aufsehen – ein Zeichen dafür, dass Sicherheit und Arbeitskultur zu entscheidenden Faktoren im Wettbewerb um Personal werden.
Steigende Hautkrebszahlen in Sachsen alarmieren
Der verschärfte Arbeitsschutz fällt mit besorgniserregenden Gesundheitsdaten zusammen. In Sachsen starben zwischen 2015 und 2024 insgesamt 2.225 Menschen an Hautkrebs. Zwar stagnieren die Neuerkrankungen seit drei Jahren, doch die Sterblichkeitsrate steigt – nach einem leichten Rückgang zwischen 2015 und 2017 deutlich.
Susanne Schaper, Fraktionschefin der Linken im Sächsischen Landtag, spricht von einer „erheblichen gesundheitspolitischen Herausforderung". Sie kritisiert die geplanten Kürzungen des Bundes bei der Hautkrebs-Früherkennung scharf. Eine Petition gegen die Streichungen hat bereits Hunderttausende Unterschriften gesammelt.
Für Beschäftigte in körpernahen Berufen sind Hautschutzpläne nach Expertenmeinung die erste Verteidigungslinie gegen chronische Hauterkrankungen.
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Weitere Auflagen für Unternehmen
Der Hautschutz ist nur ein Teil eines wachsenden Regulierungsdrucks im Frühjahr 2026:
- Hitzeschutz: Seit diesem Jahr müssen Arbeitgeber bei Hitzewarnungen ab 30 Grad Celsius Schutzmaßnahmen für draußen Beschäftigte ergreifen. Ein genereller Rechtsanspruch auf „hitzefrei" besteht noch nicht, Gewerkschaften fordern ihn aber.
- Datenschutz in Fitnessstudios: Die Aufsichtsbehörden bestätigen: Rund-um-die-Uhr-Videokameras in Fitnesscentern sind unzulässig. Ein Betreiber musste 20.583 Euro Strafe zahlen. Aufnahmen müssen nach 72 Stunden gelöscht werden, Saunen und Umkleiden bleiben tabu.
- Nichtraucherschutz: Ab 1. Juni 2026 gelten in Baden-Württemberg neue Regeln. Rauchen – inklusive E-Zigaretten – ist auf Spielplätzen, in Schwimmbädern und Zoos verboten. Erstverstöße kosten bis zu 200 Euro, Wiederholungstäter zahlen 500 Euro.
Die Kosten der Compliance
Für kleine und mittlere Unternehmen wird die administrative Last spürbar. Hinzu kommen digitale Anforderungen: Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) veröffentlichte am 7. April 2026 die aktualisierten C5:2026-Kriterien für Cloud-Computing. Mit 168 Einzelkriterien (bisher 121) decken sie nun auch Post-Quanten-Kryptografie und Container-Management ab.
Eine Bitkom-Umfrage unter 604 Unternehmen zeigt die Verletzlichkeit der Betriebe: Im Schnitt halten sie nur 20 Stunden bei einem kompletten Internetausfall durch. 21 Prozent sind sofort handlungsunfähig.
Ausblick: Weitere Verschärfungen in Sicht
Der Trend zu mehr Arbeitsschutz setzt sich fort. In Rheinland-Pfalz entwickeln Schulen derzeit Schutzkonzepte gegen sexualisierte Gewalt – bis zum Schuljahr 2028/2029 müssen alle Einrichtungen diese vorweisen. Rund 100 Konzepte sind bereits erfasst.
Im Freibad-Bereich fehlt massiv Personal. Eine Umfrage unter 94 Betreibern zeigt: Nur 58 Prozent der Stellen sind besetzt. Die Folge: verkürzte Öffnungszeiten oder Komplettschließungen. Dabei steigt die Zahl der Badeunfälle – 411 Ertrinkungstote 2024, 393 im vergangenen Jahr.
Für Tattoo- und Friseurbetriebe heißt es jetzt: Gefährdungsbeurteilung prüfen, Hautschutzmittel bereitstellen, Mitarbeiter schulen. Die Übergangsfrist für die neuen BSI-Cloud-Standards läuft noch bis zum 1. Juni 2027. Doch die hautnahen Dienstleister müssen sofort handeln.
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