Heizungsgesetz, Ministerium

Heizungsgesetz: Ministerium kann Kosten der Grüngasquote nicht beziffern

Veröffentlicht am: 01.11.2026 um 19:35 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Für die geplante Grüngasquote fehlen laut Ministerium belastbare Angaben zu Kosten und langfristig verfügbaren Mengen.
Nahaufnahme von Kupferrohren und Ventilen in einem Heizungskeller bei natürlichem Lichteinfall. Illustration mit AI erstellt.

Das Bundeswirtschaftsministerium hat eine Leerstelle bei den künftigen Vorgaben im Heizungsgesetz (GModG) eingeräumt. In einer Antwort an den Grünen-Abgeordneten Alhamwi teilte das von Minister Reiche (CDU) geführte Ministerium laut einem Bericht vom 1. November 2026 mit, dass es zu den finanziellen Folgen und den verfügbaren Mengen einer Grüngasquote über den langen Zeithorizont keine abschließende Klärung gebe. Die Kosten der geplanten Quote können demnach von offizieller Seite derzeit nicht beziffert werden.

Gesetzlicher Zeitplan und Ausgestaltung der Quote

Gemäß § 42a GModG ist die Bundesregierung verpflichtet, bis zum 1.12.2026 einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Quote für grünes Gas und grünes Heizöl vorzulegen.

Einem Eckpunktepapier des Wirtschaftsministeriums zufolge soll die Beimischungspflicht im Jahr 2028 mit 1 % starten und schrittweise angehoben werden: Vorgesehen sind 2 % für 2029, 5 % für 2030, 10 % für 2032, 20 % für 2035, 50 % für 2040 sowie 100 % im Jahr 2045. Während zeitliche Verschiebungen möglich bleiben, gilt das Ziel für 2045 als fix.

Die geplante Quote soll ab 2028 ausschließlich Gas und Heizöl erfassen, das von Privathaushalten verbraucht wird. Bereiche wie Industrie, Gewerbe, Verkehr sowie die Strom- und Fernwärmeerzeugung bleiben hingegen ausgenommen. In die Pflicht genommen werden die Brennstoffhändler, die den erneuerbaren Anteil beimischen müssen.

Überschüsse sollen übertragbar und die Quotenerfüllung handelbar sein. Für den Fall einer Verfehlung ist eine Ersatzzahlung vorgesehen, deren Höhe bislang offen ist; der BSB fordert diesbezüglich, solche Strafzahlungen nicht an Verbraucher weiterzugeben. Grüner Wasserstoff soll Berichten zufolge dreifach auf die Quote anrechenbar sein.

Studien warnen vor Preissteigerungen und Mengenlücken

Zu den finanziellen Auswirkungen liegen Berechnungen des IW für die Organisation Bellona vor. Demnach könnte bereits eine Quote von 7 % zu Mehrkosten von 0,43 bis 1,69 ct/kWh führen und die Heizkosten im mittleren Szenario um 9 % verteuern, wie Zahlen aus dem November 2025 ergaben.

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Eine Rechnung des Instituts vom Februar 2026 für den Fall einer Quotenregelung über alle Gasverbraucher ergab für einen Zwei-Personen-Haushalt eine um rund 350 €/Jahr höhere Gasrechnung bis zum Jahr 2035.

Zudem bestehen erhebliche Diskrepanzen bezüglich des künftigen Rohstoffangebots. Eine Untersuchung des Öko-Instituts für das Umweltbundesamt beziffert den Biomethanbedarf für das Jahr 2045 auf 208 bis 260 TWh, dem ein mobilisierbares Potenzial von lediglich 53 bis 65 TWh gegenüberstehe. Demgegenüber gibt das BMWE ein Biomethanpotenzial von über 150 TWh für 2045 an.

Belastungen für Verbraucher und Immobilienwirtschaft

Die künftigen Regelungen betreffen einen Großteil des Bestands. Nach Erhebungen des BDEW entfallen Gas und Heizöl auf 73,3 % der knapp 44 Mio. Wohnungen in Deutschland. Laut dem Gebäudereport 2026 der dena heizten im Jahr 2025 56,1 % der Wohngebäude mit Gas, 17,3 % mit Heizöl und 15,5 % mit Fernwärme.

Der Erdgasverbrauch der Privathaushalte belief sich 2025 auf rund 265 TWh (BDEW), während die Biomethan-Einspeisung bei rund 12,3 TWh lag (dena). Insgesamt lag der deutsche Gasverbrauch 2025 nach Daten der Bundesnetzagentur bei 864 TWh – ein Anstieg um 2,2 % gegenüber dem Vorjahr –, wovon 40 % auf Haushalte und Gewerbe sowie 60 % auf die Industrie entfielen.

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Auf Vermieter kommen ebenfalls feste Vorgaben zu: Sie müssen ab dem 1.1.2028 die Hälfte der CO2-Kosten und der Gasnetzentgelte tragen. Ab 2029 folgt die Beteiligung an den Biogaskosten mit zunächst der Hälfte in Stufe 1 (5 %), was bis 2040 auf Stufe 3 (30 %) ansteigen soll.

Laut Daten des Vergleichsportals Verivox vom Oktober 2026 lag der günstigste Biogastarif mit mindestens 10 % Bio-Anteil bei 16,09 ct/kWh, während ein reiner Erdgastarif 13 ct/kWh und ein Tarif mit 100 % Biogas 18 ct/kWh kostete.

Der Einbau einer neuen Gasheizung schlägt durchschnittlich mit 8.000 bis 15.000 Euro zu Buche, eine Therme mit 2.000 bis 6.000 Euro; eine staatliche Förderung für Gasheizungen gibt es nicht.

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