Hessen ab Juli: Neue Tariftreue-Regeln für öffentliche Aufträge
15.06.2026 - 19:41:23 | boerse-global.de
Ab dem 1. Juli 2026 gelten in Hessen deutlich strengere Regeln für öffentliche Aufträge. Das neue Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) verlangt von Unternehmen künftig umfassendere Nachweise zur Einhaltung von Tariflöhnen. Ziel ist mehr Transparenz und eine stärkere Bindung an tarifvertragliche Standards.
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Präqualifizierung „Tarif“ als neuer Standard
Im Kern der Reform steht die Pflicht zur Zahlung von Tariflöhnen, geregelt in § 4 HVTG. Zur Vereinfachung des Nachweises führt das Gesetz ein spezielles Präqualifizierungsverzeichnis mit dem Zusatz „Tarif“ ein (§ 10 HVTG). Unternehmen können sich dort vorab zertifizieren lassen – das soll bürokratische Hürden senken und gleichzeitig die Einhaltung der Standards sichern.
Das Gesetz folgt dem Bestbieterprinzip. Der Zuschlag geht nicht zwingend an das günstigste, sondern an das Angebot, das qualitative und soziale Anforderungen am besten erfüllt. Auch die Regeln für Nachunternehmerketten wurden angepasst.
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Transparenz vor Geheimhaltung: Klare Ansage aus Berlin
Parallel zur hessischen Reform stärkt eine aktuelle Entscheidung des Kammergerichts (KG) Berlin die Transparenz im Vergaberecht. Mitte April 2026 stellten die Richter klar: Der Transparenzgrundsatz wiegt im Zweifel schwerer als das Geheimhaltungsinteresse von Bietern.
Nach § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss die Vorabinformation bei Preis als alleinigem Zuschlagskriterium den Preis des Siegers nennen. Spielen auch qualitative Kriterien eine Rolle, ist eine Bewertung des eigenen und des siegreichen Angebots erforderlich. Geschäftsgeheimnisse stehen dem nicht entgegen – nur so können Mitbewerber die Rechtmäßigkeit der Vergabe prüfen. Ein unzureichender Informationsstand kann laut Gericht bereits einen drohenden Schaden begründen, der ein Nachprüfungsverfahren rechtfertigt.
Nebenbei: Landtagsabgeordnete bekommen mehr Geld
Zum gleichen Stichtag steigen auch die Bezüge der hessischen Landtagsabgeordneten. Basierend auf dem Nominallohnindex erhöhen sich die Grundbezüge automatisch um 4,3 Prozent auf 10.362 Euro monatlich. Die Kostenpauschale, orientiert an der allgemeinen Preisentwicklung, steigt um 2,4 Prozent auf 1.544 Euro.
Die Anpassung erfolgt in Hessen ohne gesonderte Abstimmung im Parlament – ein Automatismus. Anders auf Bundesebene: Dort sieht ein Gesetzentwurf von CDU und SPD eine einmalige Aussetzung der Diätenerhöhung für den Bundestag vor.
