Hitzearbeitsschutz, Arbeitgeber

Hitzearbeitsschutz: Arbeitgeber müssen ab 26 Grad handeln

29.06.2026 - 12:09:34 | boerse-global.de

Bei extremer Hitze gelten für schwerbehinderte Beschäftigte besondere Schutzrechte. Arbeitgeber müssen ab 26 Grad handeln.

Hitzewelle 2026: Arbeitsschutz für Schwerbehinderte im Fokus
Hitzearbeitsschutz - Ein Thermometer zeigt hohe Temperaturen in einem modernen Büro. Im Hintergrund ist eine verschwommene Silhouette einer Person im Rollstuhl zu sehen. 29.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Besonders schwerbehinderte Beschäftigte genießen dabei rechtliche Sonderstellungen, die über die allgemeinen Richtlinien hinausgehen. Die aktuelle Hitzewelle belastet Infrastruktur und Gesundheitswesen massiv – doch am Arbeitsplatz gibt es klare Ansprüche.

Ab wann der Arbeitgeber handeln muss

Die gesetzliche Grundlage liefern die Arbeitsstättenverordnung (§ 3a Abs. 2 ArbStättV) und das Neunte Buch Sozialgesetzbuch (§ 164 Abs. 4 SGB IX). Arbeitgeber müssen ihre Arbeitsstätten so gestalten, dass sie den besonderen Bedürfnissen von Menschen mit Behinderung gerecht werden.

Die technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A3.5) definieren klare Schwellenwerte:

  • Ab 26 Grad: Prüfungspflicht für den Arbeitgeber
  • Ab 30 Grad: Konkrete Maßnahmen erforderlich
  • Ab 35 Grad: Raum ohne Schutzvorkehrungen nicht mehr geeignet

Für schwerbehinderte Personen können laut Rechtsprechung jedoch deutlich niedrigere Werte gelten. Hitze verschärft gesundheitliche Einschränkungen – das müssen Arbeitgeber berücksichtigen.

Welche Maßnahmen möglich sind

Überschreiten die Temperaturen die Grenzwerte, müssen Chefs eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Dabei kommen verschiedene Lösungen in Frage:

Technisch: Jalousien, Sonnenschutz oder mobile Klimageräte senken die Raumtemperatur.

Organisatorisch: Arbeitszeiten in kühlere Morgenstunden verlegen oder ausreichend Getränke bereitstellen.

Individuell: Schwerbehinderte haben Anspruch auf behindertengerechte Arbeitsplatzgestaltung – das kann im Sommer effektive Kühlung bedeuten.

Ein generelles Recht auf hitzefreie Arbeitszeit gibt es nicht. Betroffene sollten Mängel schriftlich beim Arbeitgeber melden. Bei anhaltenden Verstößen helfen die Schwerbehindertenvertretung oder das Gewerbeaufsichtsamt.

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Streit um staatliche Hitzeschutzpläne

Die Rekordhitze vom Wochenende – am 28. Juni wurden in Neißemünde 41,7 Grad gemessen – entfacht eine Deabtte über staatliche Vorsorge. Verbände und Opposition kritisieren die Bundesregierung für fehlende verbindliche Hitzeschutzpläne.

Der Hausärzteverband bemängelt, dass angekündigte Maßnahmenpakete nicht umgesetzt wurden. Ein Förderprogramm für Pflegeheime und Schulen strich die Regierung für 2026 komplett.

Umweltminister Schneider verweist dagegen auf die Länderzuständigkeit und betont: Der Bund stellt über ein Infrastruktur-Sondervermögen rund 100 Milliarden Euro bereit.

Die Stiftung Patientenschutz fordert massive Investitionen in Gebäude. Besonders in Senioren- und Pflegeheimen sollten maximal 25 Grad Raumtemperatur garantiert sein. Hintergrund sind Berichte über medizinische Notfälle und Todesfälle in Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen.

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Infrastruktur ächzt unter der Hitze

Die Hitzewelle hat bundesweit massive Auswirkungen. In Nordrhein-Westfalen und Berlin rückten Rettungskräfte zu tausenden Einsätzen aus. Zahlreiche Menschen kamen mit Hitzeerschöpfung ins Krankenhaus.

Der Deutsche Wetterdienst warnte vor extremer Wärmebelastung. Die Deutsche Bahn riet von nicht notwendigen Reisen ab – nachdem Passagiere in Zügen mit kaputten Klimaanlagen festsaßen.

Die klimatische Entwicklung verschärft den Druck auf Städte und Kommunen. Laut Umweltbundesamt hat sich die Zahl der heißen Tage über 30 Grad seit 1951 verdreifacht. 2025 gab es durchschnittlich elf solcher Tage, die Behörden registrierten rund 2.500 hitzebedingte Todesfälle.

Experten fordern eine langfristige Strategie: Entsiegelung und Begrünung städtischer Räume sollen die thermische Belastung dauerhaft senken.

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