Hitzeschutz: 70 Prozent Beanstandungen bei Kontrollen in Österreich
Veröffentlicht am: 05.08.2026 um 19:31 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die extreme Hitzewelle mit Rekordtemperaturen bis 41 Grad bringt Bewegung in die Debatte um Arbeitnehmerschutz. Österreichs Regierung will noch im Sommer ein Gesetzespaket auf den Weg bringen, Deutschland plant einen nationalen Hitzeaktionsplan bis 2027.
Österreich: Kritik an Schutzlücken
Seit Jahresbeginn gilt in Österreich eine Hitzeschutzverordnung für Arbeiten im Freien. Ab Hitzewarnstufe 2 – gefühlte 30 Grad – müssen Arbeitgeber Maßnahmen wie Arbeitszeitverlagerung, Schattenplätze oder Getränke bereitstellen. Doch die Bilanz nach über 2.300 Kontrollen ist ernüchternd: In rund 70 Prozent der Fälle gab es Beanstandungen.
Arbeiterkammer (AK) und Gewerkschaft Bau-Holz (GBH) fordern nun einen gesetzlichen Anspruch auf Hitzefrei für Bauarbeiter. Bislang ist die Regelung ab 32,5 Grad freiwillig – und nur etwa jeder dritte Bauarbeiter nutzt sie. Die Gewerkschaft verlangt zudem eine Begrenzung der Höchstarbeitszeit an extremen Hitzetagen.
Auch die Gewerkschaft Vida schlägt Alarm: Freie Dienstnehmer etwa bei Lieferdiensten wie Foodora oder Wolt fallen durch die Raster der Verordnung. Ohne persönliche Weisungen greifen viele Schutzvorschriften nicht. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht warnt vor rechtlichen Grauzonen und Haftungsrisiken. Für Gemeindearbeiter im öffentlichen Dienst empfiehlt die Gewerkschaft younion flexible Modelle wie den 6-Stunden-Tag.
Rekordhitze und bauliche Vorsorge
Am 4. August wurde in Wien-Stammersdorf mit 41 Grad ein neuer Temperaturrekord gemessen – der bisherige Spitzenwert aus 2013 wurde übertroffen. Die GeoSphere Austria rät, körperliche Aktivitäten in die Morgen- und Abendstunden zu verlegen und zwischen 12 und 16 Uhr das Freie zu meiden.
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Die Regierung reagierte am 5. August mit einem Ministerratsbeschluss: Wohnminister Babler und Justizministerin Sporrer sollen bis zum Herbst ein Gesetzespaket schnüren, das den Einbau von Klimaanlagen, Jalousien und Markisen erleichtert. Auch Schulen sollen bis Sommer 2027 besser ausgestattet werden. Umweltminister Totschnig unterstützt das Vorhaben.
Deutschland: Was gilt – und was kommen soll
In Deutschland regelt die Arbeitsstättenregel ASR A3.5 den Hitzeschutz in Innenräumen. Ab 26 Grad sind zusätzliche Maßnahmen empfohlen, ab 30 Grad verpflichtend. Über 35 Grad gelten Räume ohne Schutzvorkehrungen als ungeeignet für die Arbeit. Die BAuA empfiehlt nächtliches Lüften und Jalousien – besonders für Schwangere, Ältere und Vorerkrankte.
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Bis Sommer 2027 will die Bundesregierung einen nationalen Hitzeaktionsplan nach französischem Vorbild vorlegen. Der Druck ist real: Das Robert Koch-Institut zählte bis Mitte Juli bereits rund 9.800 Hitzetote – deutlich mehr als in den Vorjahren.
Die Linke fordert zusätzlich kühle Rückzugsorte und ein Hitze-Kurzarbeitergeld für Außenarbeitsplätze. Union und SPD setzen auf flexible Lösungen, die Grünen drängen auf kühle Räume.
Unfallrisiko und die Ventilator-Falle
Die Dringlichkeit belegen Zahlen der Arbeiterkammer: Ab 30 Grad steigt das Unfallrisiko um etwa sieben Prozent. Bei schwerer körperlicher Arbeit gilt eine ununterbrochene Belastung von mehr als 15 Minuten als kritisch.
Doch nicht jede Abkühlung hilft: Eine Studie in der Fachzeitschrift JAMA zeigt, dass Ventilatoren ab 39 Grad bei hoher Luftfeuchtigkeit kontraproduktiv wirken. Physiker Werner Gruber erklärt: Sie senken die Raumtemperatur nicht, sondern erhöhen nur die Luftzirkulation – bei extremer Hitze kann der Schweißverlust um bis zu 60 Prozent steigen, das Risiko der Dehydration wächst. Sein Rat: Fenster tagsüber geschlossen halten, Ventilatoren nachts zur Entlüftung nutzen.
