Hitzeschutz, Arbeitsplatz

Hitzeschutz am Arbeitsplatz: 35-Grad-Grenze für Büros bindend

Veröffentlicht: 15.07.2026 um 03:18 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Gewerkschaften fordern mehr Schutz für Beschäftigte bei Hitze. Ab 35 Grad gelten Büroräume als ungeeignet, die Produktivität sinkt massiv.

Hitzeschutz am Arbeitsplatz: Neue Regeln für Arbeitgeber
Ein Bauarbeiter trinkt Wasser auf einer Baustelle, trägt Schutzkleidung und Helm mit Nackenschutz bei heißem Wetter. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Gewerkschaften und Arbeitsschutzexperten fordern umfassende Schutzmaßnahmen für Beschäftigte. In Berlin wurden dieses Jahr bereits neun Hitzetage registriert.

IG BAU: Wasser, Sonnencreme und Schatten

Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) mahnt verstärkte Schutzvorkehrungen für Außenarbeiter an. Besonders betroffen: Bauwesen, Straßenbau sowie Land- und Forstwirtschaft.

Die Gewerkschaft verweist auf die WSS-Regel – Wasser, Sonnencreme, Schatten. Konkret fordern die Arbeitnehmervertreter eine kostenlose Getränke-Flatrate durch den Arbeitgeber. Empfohlen werden drei bis fünf Liter Wasser pro Tag, idealerweise alle 15 bis 20 Minuten ein Glas.

Zum UV-Schutz rät die IG BAU zu Sonnencreme mit Lichtschutzfaktor 50, die alle zwei Stunden neu aufgetragen werden muss. Hinzu kommen hautbedeckende Kleidung und Schutzhelme mit Nackenschutz. Arbeitszeiten sollten in die kühleren Morgen- und Abendstunden verlegt werden, regelmäßige Pausen im Schatten sind Pflicht. Ein jährlicher Hautkrebs-Check wird den Beschäftigten nahegelegt.

Büroarbeit: Ab 35 Grad ist Schluss

Für Innenräume bildet die Arbeitsstättenregel ASR A3.5 den rechtlichen Rahmen. Dr. Kersten Bux von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erläutert das Stufenmodell: Ab 26 Grad Celsius soll der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen, ab 30 Grad ist dies verpflichtend. Übersteigt die Temperatur 35 Grad, gilt der Raum ohne Schutzvorkehrungen als ungeeignet.

Wirksame technische Maßnahmen sind Außenbeschattungen und nächtliche Auskühlung der Gebäude. Klimaanlagen sollten so eingestellt sein, dass die Differenz zur Außentemperatur maximal sechs Grad beträgt – sonst drohen Kreislaufbelastungen. Die Anlagen müssen regelmäßig nach der VDI 6022 gewartet werden. Mobile Klimageräte oder Ventilatoren können ergänzen, wobei auf Lärmentwicklung und Energieverbrauch zu achten ist.

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Fürs Homeoffice gilt: Die strengen Regeln der ASR A3.5 greifen dort nicht direkt. Die Gestaltung des privaten Arbeitsplatzes liegt in der Verantwortung der Beschäftigten. Anders bei Telearbeit – hier trägt der Arbeitgeber eine Mitverantwortung.

Hitzestress kostet Milliarden

Extreme Hitze ist nicht nur ein Gesundheitsrisiko. Sie beeinträchtigt die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit massiv. Studien der Allianz und der Europäischen Zentralbank zeigen: Die Produktivität sinkt bereits ab 27 bis 28 Grad. Ab 30 Grad reduziert sich die Arbeitsleistung pro weiterem Grad um etwa drei Prozent.

Besonders anfällig: Bergbau, Fertigungsindustrie und Pharmabranche. Die Bundesarchitektenkammer (BAK) prognostiziert, dass die weltweiten Produktivitätsverluste durch Hitzestress bis 2050 rund 7,1 Billionen US-Dollar erreichen könnten.

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Grüne Infrastruktur als Zukunftsfaktor

Verbände wie die BAK fordern verstärkte Investitionen in grün-blaue Infrastruktur. Dazu gehören die Entsiegelung von Flächen und mehr Begrünung von Städten und Gebäuden. Diese Maßnahmen seien eine Gemeinschaftsaufgabe, um Lebens- und Arbeitsqualität nachhaltig zu sichern.

Automatisierte Systeme zur Nachtauskühlung gewinnen an Bedeutung. Sensorgesteuerte Fensteröffnungen nutzen kühle Nachtluft, um die thermische Masse von Gebäuden abzukühlen – das senkt den Energiebedarf für mechanische Kühlung.

Verbraucherschützer weisen darauf hin: Auch im privaten Wohnraum sind Schutzmaßnahmen gegen Überhitzung nötig. Verbindliche Höchsttemperaturen für Wohnungen gibt es in Deutschland nicht, Mietminderungen sind rechtlich oft schwer durchsetzbar.

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