Urteil: Höhere Gas-Preise fĂŒr Neukunden unzulĂ€ssig
24.03.2025 - 14:42:05 | dpa.deDamit gab das Gericht einer Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbz) gegen den Energiekonzern Gasag statt. Das Unternehmen kann gegen die Entscheidung Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.
Gasag hatte wÀhrend der Energiekrise ab Dezember 2021 deutlich höhere Preise von Neukunden der Grund- und Ersatzversorgung verlangt als von Bestandskunden.
Falls das Urteil rechtskrĂ€ftig wird, können sich nach Angaben der Verbraucherzentrale Hunderte an der Klage beteiligte Verbraucher darauf berufen und Geld zurĂŒckfordern. "Vor allem fĂŒr Haushalte mit geringem Einkommen fĂŒhrte die Ungleichbehandlung der Gasag zu einer starken Belastung", sagte Henning Fischer von der vzbz.
WĂ€hrend der Energiekrise rutschten Kunden in die Grundversorgung
Gasag hatte die unterschiedliche Behandlung von Neu- und Bestandskunden damit verteidigt, dass auch die Versorger zu Beginn der Energiekrise deutlich höhere Preise fĂŒr das Gas bezahlen mussten. In der Folge kĂŒndigten damals zahlreiche Energiediscounter die VertrĂ€ge ihrer Kundinnen und Kunden, die daraufhin automatisch in die Grundversorgung von Unternehmen wie Gasag rutschten.
Das Gericht widersprach der Argumentation des Unternehmens auch unter BerĂŒcksichtigung der damaligen Rechtslage: "Insbesondere die gestiegenen Energiebeschaffungspreise stellten keinen rechtlich zulĂ€ssigen sachlichen Grund fĂŒr die Differenzierung dar", teilte es mit.
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