Holzbau-Neuerungen, Fachregel

Holzbau-Neuerungen: Fachregel 01 mit 600 Einsprüchen überarbeitet

Veröffentlicht am: 07.08.2026 um 11:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Holzbaubetriebe stehen vor weitreichenden Änderungen: Einheitliche KVH-Standards, erweiterter WDVS-Planungsatlas und verschärfte EU-Nachweispflichten ab Ende 2026.

Holzbau im Wandel: Neue KVH-Regeln, WDVS-Atlas und EUDR-Pflichten
Nahaufnahme einer modernen Holzrahmenbauweise mit sichtbaren Konstruktionsbalken und Dämmmaterialien auf einer Baustelle. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die Baubranche muss sich auf umfassende Neuerungen im Holzbau einstellen. Überarbeitete Fachregeln, neue Qualitätsstandards und strengere EU-Nachweispflichten fordern die Betriebe heraus.

KVH-Vereinbarung: Schluss mit zwei Klassen

Die Verbändevereinbarung zum Konstruktionsvollholz (KVH) ist seit dem 1. Mai in Kraft. Holzbau Deutschland und die Überwachungsgemeinschaft Konstruktionsvollholz haben die Neuregelung im Frühjahr unterzeichnet. Die bisherigen Klassen KVH-Si für sichtbare und KVH-NSi für nicht sichtbare Bereiche entfallen komplett.

Stattdessen gelten nun einheitliche Anforderungen: technische Trocknung auf maximal 18 Prozent Holzfeuchte und erhöhte Maßhaltigkeit. Das Ziel: die technische Zuverlässigkeit des Werkstoffs weiter steigern.

Planungsatlas: Holzrahmenbau erstmals integriert

Der Verband für Dämmsysteme, Putz und Mörtel (VDPM) hat Anfang August die siebte Ausbaustufe seines Planungsatlasses für Wärmedämmverbundsysteme (WDVS) abgeschlossen. Erstmals ist nun auch die Holzrahmenbauweise enthalten. Über 11.000 Abonnenten nutzen den Atlas mit mittlerweile 20 Detaillösungen für Anschlüsse an Traufen, Firste, Sockel oder Attiken.

Als nächster Schritt ist die Erweiterung um Holzfaserdämmstoffe geplant. Damit will der Verband der steigenden Nachfrage nach ökologischen Dämmsystemen im seriellen Bauen und in der Sanierung gerecht werden.

Fachregel 01: 600 Einsprüche bearbeitet

Die technische Grundlage für Fassadenbekleidungen bildet die Fachregel 01 (FR 01) des Zimmererhandwerks. Sie wurde in den vergangenen Jahren grundlegend überarbeitet und an aktuelle Normen wie die Eurocodes und die DIN 68800 angepasst. Rund 600 Einsprüche aus Fachkreisen flossen in die Neufassung ein. Die Regel gilt für Bekleidungen aus Vollholz, Massivholzplatten und zementgebundenen Spanplatten bis zehn Meter Firsthöhe.

Kritisch bleibt der Brandschutz. Für Außenwände akzeptieren Planer oft Produkte der Brandschutzklasse B-s3,d0, doch der Trend geht zu den strengeren Klassen A1 oder A2. Entsprechende Membranen sind mittlerweile am Markt verfügbar.

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EUDR: Neue Nachweispflichten ab Ende 2026

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) verschärft die Regeln für den Handel mit Holzprodukten. GS1 Germany veröffentlichte Anfang August aktualisierte Anwendungsempfehlungen. Große und mittlere Unternehmen müssen die Vorgaben bis Ende 2026 umsetzen. Betroffen sind neben Hagebau auch Lebensmittelhersteller wie Alfred Ritter, Edeka oder Nestlé.

Der Bundesrat hat zudem das Infrastruktur-Zukunftsgesetz gebilligt, das Gebäudemodernisierungsgesetz ist ebenfalls auf den Weg gebracht. Ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht rät Betrieben zu lückenloser Dokumentation und konsequenter Anmeldung von Bedenken bei der Untergrundprüfung – das minimiere Haftungsrisiken bei Fassadenarbeiten.

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Aktuelle Ausschreibungen zeigen die Praxis: In Waiblingen laufen Verfahren für großflächige Fassadenarbeiten, in Schleswig-Holstein für serielles Sanieren. Die Fristen enden überwiegend in der zweiten Augusthälfte oder Anfang September.

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