Homeoffice-Pauschale, Euro

Homeoffice-Pauschale: 6 Euro pro Tag, bis 1260 Euro im Jahr

Veröffentlicht: 09.07.2026 um 16:40 Uhr, Redaktion boerse-global.de

11,5 Millionen Steuerzahler können ab Juli 2026 die neue Vorausfüllfunktion MeinELSTER+ nutzen. Das Finanzamt verschärft zudem die Homeoffice-Regeln.

Steuererklärung 2026: Neue digitale Hilfe und geänderte Homeoffice-Regeln
Homeoffice-Pauschale - Ein moderner Homeoffice-Arbeitsplatz mit Laptop, Dokumenten und Taschenrechner, symbolisiert die digitale Steuererklärung und Homeoffice-Kosten. 09.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Das Pilotprojekt „MeinELSTER+" verspricht deutlich weniger Aufwand – doch es gibt Fallstricke.

Homeoffice-Pauschale: Was sich geändert hat

Das Bundesfinanzministerium hat die Regeln für Homeoffice-Arbeitsplätze neu gefasst. Ein Schreiben vom 18. Juni 2026 ersetzt eine jahrzehntealte Regelung aus dem Jahr 1999. Besonders bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten soll es jetzt mehr Klarheit geben.

Pro Tag im Homeoffice können Steuerzahler 6 Euro geltend machen. Der Höchstbetrag liegt bei 1260 Euro im Jahr. Wer ein echtes häusliches Arbeitszimmer hat, kann wahlweise die Pauschale oder die tatsächlichen Kosten absetzen – sofern das Zimmer den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit bildet. Die allgemeine Werbungskostenpauschale beträgt aktuell 1230 Euro.

Digitale Hilfe: MeinELSTER+ und das Projekt „Amsel"

Seit Anfang Juli können rund 11,5 Millionen Menschen bundesweit eine neue Funktion nutzen. Das Verfahren richtet sich an ledige, kinderlose Arbeitnehmer und Rentner mit einfachen Steuerverhältnissen. Über MeinELSTER+ werden Daten automatisch vorausgefüllt.

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In Hamburg, Hessen, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein läuft zudem das Projekt „Amsel" – es zielt auf eine noch stärkere Automatisierung. Finanzexperten warnen jedoch: Wer höhere Werbungskosten als die Pauschalen hat, muss diese weiter manuell ergänzen. Sonst könnte die Erstattung niedriger ausfallen. Die durchschnittliche Steuererstattung lag zuletzt bei rund 1170 Euro.

Umzugskosten: Strengere Regeln fürs Homeoffice

Ein beruflich veranlasster Umzug lässt sich als Werbungskosten absetzen. Neben Transportkosten können auch Maklergebühren oder Umzugskosten für Partner und Kinder berücksichtigt werden. Die Umzugskostenpauschale wurde zuletzt im Frühjahr 2024 angepasst und gilt für 2025 und 2026 unverändert.

Juristen beobachten eine restriktivere Auslegung bei Umzügen, die vor allem der Schaffung eines Homeoffice dienen. Der Bundesfinanzhof hat klargestellt: Ein Umzug in eine größere Wohnung zur Einrichtung eines Homeoffice gilt nicht automatisch als beruflich veranlasst. Private Umzüge können lediglich im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen geltend gemacht werden.

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Fristen und Ausblick

Für Steuerpflichtige, die zur Abgabe verpflichtet sind, endet die Frist am 31. Juli 2026. Bei Verspätung drohen Zuschläge von mindestens 25 Euro pro Monat. Wer freiwillig abgibt – etwa um zu viel gezahlte Lohnsteuer zurückzuholen – hat bis zum 31. Dezember 2029 Zeit.

Die Bundesregierung plant laut Berichten bis zum Herbst 2026 ein Steuervereinfachungsgesetz. Im Gespräch ist eine Arbeitstagepauschale, die Pendler- und Homeoffice-Pauschale ersetzen könnte. Auch eine Familienentlastung von rund 600 Euro jährlich wird diskutiert.

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