Hotel & Gastro: L-GAV regelt Bedingungen für 280.000 Beschäftigte
18.06.2026 - 20:12:58 | boerse-global.de
Das Regelwerk bestimmt die Arbeitsbedingungen für über 280.000 Beschäftigte. Parallel dazu kämpft die Branche mit politischen Entscheidungen zu Steuern und Lohnschutz.
Mindestlöhne und Arbeitszeiten auf dem Prüfstand
Der L-GAV regelt zentrale Punkte wie Mindestlöhne, Arbeitszeiten, Ferien und Lohnfortzahlung bei Krankheit. Die Hotel & Gastro Union (HGU) führt die Verhandlungen auf Arbeitnehmerseite. Ein zentrales Ziel: die Allgemeinverbindlichkeit des Vertrags erhalten. Der Bundesrat erklärt diese auf Antrag und will so Lohndumping verhindern.
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Aktuelle Daten untermauern die Bemühungen. Der am 17. Juni veröffentlichte FlaM-Bericht für 2025 bestätigt die Wirksamkeit der Kontrollmechanismen. Die Behörden kontrollierten 38.567 Unternehmen – rund 7 Prozent aller Betriebe. In Branchen mit allgemeinverbindlichem Gesamtarbeitsvertrag lag die Verstossquote bei 24 Prozent. Ohne entsprechenden Vertrag waren es nur 10 Prozent.
Erleichterung nach Volksabstimmung
Die Branche atmet auf: Die Stimmbevölkerung lehnte die 10-Millionen-Initiative ab. HGU-Präsidentin Esther Lüscher betont, dass damit Arbeitsplätze und Lohnschutz gesichert blieben. Gastrosuisse-Präsident Beat Imhof mahnt jedoch: Trotz der Ablehnung brauche es praxistaugliche Lösungen für Herausforderungen wie die Wohnungssuche. Die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit dürfe nicht leiden.
Streit um Mehrwertsteuer und Bargeld
Parallel zu den L-GAV-Verhandlungen zeichnet sich eine steuerliche Veränderung ab. Der Nationalrat lehnte am 16. Juni die Verlängerung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für Beherbergungsleistungen ab. Der Satz von 3,8 Prozent sollte bis 2035 verlängert werden – nun läuft er Ende 2027 aus.
Hotelleriesuisse kritisiert den Entscheid als widersprüchlich. Die Branche verweist auf eine zuvor angenommene Motion, die Planungssicherheit forderte. Befürworter warnen vor Steuererhöhungen für Mittelklassehotels. Kritiker bezeichnen die Regelung dagegen als kostspieliges Steuergeschenk. Der Ständerat berät nun weiter.
Zusätzlich sorgt die Diskussion um eine Bargeld-Annahmepflicht für Unruhe. In Kantonen wie Aargau und Bern gibt es Vorstösse, Gastronomiebetriebe zur Bargeldannahme zu zwingen. Genf hat eine solche Pflicht bereits unter Bussandrohung eingeführt – dagegen formierte sich juristischer Widerstand aus der Hotellerie. Gastrosuisse lehnt eine gesetzliche Pflicht ab und pocht auf unternehmerische Freiheit.
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Ausbildung zeigt Erfolge – Weiterbildung wird teurer
Positive Signale kommen aus der Berufsbildung. Eine Revision in der Systemgastronomie zeigt Wirkung: Im August 2025 starteten 16 Lernende in einem neuen Profil für die zweijährige Grundbildung (EBA). Auch die Zahlen für die dreijährige Ausbildung (EFZ) stiegen. Die IG Systemgastronomie betont, dass die Ausbildung durch stärkere Handlungsorientierung praxisnäher wurde.
Gleichzeitig steigen die Kosten für die fachspezifische Weiterbildung. Die Richemont Fachschule in Luzern passt ihre Kurspreise zum 1. Juli 2026 an. Eine Vollkostenanalyse habe ergeben, dass die bisherigen Gebühren nicht kostendeckend seien. Tageskurse kosten künftig zwischen 425 und 700 Franken. Bestehende Subventionierungen über den GAV-Bildungsbeitrag bleiben erhalten.
