Hybride, Arbeit

Hybride Arbeit: Zwei Bremer Organisationen zeigen Risiken für den Arbeitsschutz

Veröffentlicht am: 30.10.2026 um 19:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Reform stärkt betriebliche Eigenverantwortung; Schleswig-Holstein dürfte die vorgeschriebene Besichtigungsquote von fünf Prozent verfehlen.
Helle, leere Produktionshalle mit hohen Decken und strukturierten Arbeitsbereichen ohne Personen. Illustration mit AI erstellt.

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen im betrieblichen Arbeitsschutz haben sich spürbar gewandelt. Mit der im Frühjahr 2026 vom Deutschen Bundestag beschlossenen Reform des Arbeitsschutzgesetzes wurden die bislang starren Vorgaben zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten durch einen risikobasierten Ansatz ersetzt.

Betriebe erhalten dadurch einen größeren Handlungsspielraum bei der betrieblichen Organisation, müssen Gefährdungen jedoch eigenständiger identifizieren, systematisch bewerten und entsprechende Schutzmaßnahmen ableiten. Ein Fachbeitrag in der Fachzeitschrift B&I (Seite 15) ordnet diese Neuausrichtung ein und beleuchtet die praktischen Konsequenzen für Unternehmen.

Risikobasierte Organisation und grundlegende Arbeitgeberpflichten

Der Wechsel hin zu einem risikobasierten Modell verlangt von Arbeitgebern, betriebliche Gefährdungen präziser als bisher zu ermitteln, anstatt rein formalen Schemata bei der Benennung von Sicherheitsbeauftragten zu folgen. Die Verantwortung für die Passgenauigkeit der betrieblichen Schutzkonzepte verlagert sich somit unmittelbar in die Betriebe selbst.

Dass die gesetzlichen Verpflichtungen ausnahmslos bereits ab dem ersten Mitarbeiter greifen, betonte in diesem Zusammenhang die Marbach Academy. Betriebe sollten insbesondere mit Blick auf den anstehenden Jahreswechsel fünf zentrale Arbeitsschutzpflichten überprüfen, zu denen neben der Gefährdungsbeurteilung und den Mitarbeiterunterweisungen auch die Betreuung durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) gehört.

Zur praktischen Unterstützung stellt die Organisation einen kostenlosen Selbst-Check sowie einen Einsatzzeiten-Rechner auf Grundlage der DGUV Vorschrift 2 bereit.

Engpässe bei der staatlichen Überwachung

Während die Anforderungen an die Eigenverantwortung der Betriebe steigen, zeigen sich auf Verwaltungsebene deutliche Herausforderungen bei der behördlichen Durchsetzung.

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Das Sozialministerium Schleswig-Holstein räumte auf eine parlamentarische Anfrage der SPD-Fraktion ein, dass das Land die gesetzliche Mindestbesichtigungsquote nach dem Arbeitsschutzkontrollgesetz im laufenden Jahr voraussichtlich nicht erreichen wird. Diese sieht eine jährliche Überprüfung von fünf Prozent aller Betriebe vor.

Um die Kontrollaufgaben künftig besser zu bewältigen, plant das Ministerium zwar Neueinstellungen, kündigte jedoch zugleich Abstriche bei Beratungsangeboten und sonstigen Kontrollmaßnahmen an.

Aus der Opposition stieß dies auf Kritik: Der SPD-Landesvorsitzende Ulf Kämpfer bezeichnete das Vorgehen als nicht tragfähig. Die SPD-Fraktionsvorsitzende Serpil Midyatli mahnte zudem ausreichende Kapazitäten an, um die notwendige Nacharbeit im Anschluss an erfolgte Betriebsprüfungen abzusichern.

Gefährdungsbeurteilung im Kontext moderner Arbeitsformen

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Wie anspruchsvoll die Ermittlung betrieblicher Risiken in veränderten Arbeitswelten ist, zeigt eine gemeinsame Untersuchung des Instituts Arbeit und Wirtschaft (IAW) der Universität Bremen und der Arbeitnehmerkammer Bremen. Die Forscher analysierten hybride Arbeitsmodelle in zwei Organisationen – einer öffentlichen Behörde und einem privaten IT-Dienstleister.

Die Erhebung verdeutlicht, dass eine hohe zeitliche und örtliche Flexibilität das Risiko einer Entgrenzung der Arbeit steigern kann, während fehlender informeller Austausch die Teamkooperation belastet und neue Anforderungen an Führungskräfte stellt.

Die untersuchten Einrichtungen wählten dabei gegensätzliche Ansätze: Die Behörde integrierte mobiles Arbeiten vollständig in ihre Gefährdungsbeurteilung, regelte Erreichbarkeiten per Dienstvereinbarung, stellte eine vollständige Homeoffice-Ausstattung bereit und schrieb Arbeitszeiterfassung sowie Schulungen vor.

Der IT-Dienstleister setzte dagegen auf informelle Absprachen auf Teamebene, individuelle Eigenverantwortung und verzichtete weitgehend auf formalisierte Kontrollen.

Als Konsequenz empfehlen das Bremer Institut und die Arbeitnehmerkammer klare betriebliche Vorgaben zu Arbeitszeit und Leistung, verbindliche Erreichbarkeits- und Ruhepausenregeln sowie gezielte Qualifizierungsmaßnahmen für Führungskräfte.

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