Bundesinnenministerium, Vorbehalte

Bundesinnenministerium: Vorbehalte gegen Unionsvorschlag zur GrenzzurĂŒckweisung

10.09.2024 - 15:16:42 | dpa.de

Im Bundesinnenministerium gibt es gegen den Vorschlag der Unionsfraktion fĂŒr umfassende ZurĂŒckweisungen an den deutschen Grenzen rechtliche Bedenken.

Zwar sichere Artikel 72 des Vertrags ĂŒber die Arbeitsweise der EuropĂ€ischen Union den EU-Mitgliedsstaaten die ZustĂ€ndigkeit "fĂŒr die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und den Schutz der inneren Sicherheit" zu, heißt es in einer Bewertung der Fachleute zu den rechtlichen Voraussetzungen fĂŒr einen RĂŒckgriff auf Artikel 72 in diesem Kontext. Bisher habe sich allerdings kein EU-Mitgliedstaat erfolgreich vor dem EuropĂ€ischen Gerichtshof (EuGH) auf diesen Artikel berufen.

Zudem habe der EuGH einen RĂŒckgriff auf diesen Artikel mit Blick auf den Schengener Grenzkodex fĂŒr unzulĂ€ssig erachtet und dies damit begrĂŒndet, dass dieser die legitimen Interessen der Mitgliedstaaten ausreichend berĂŒcksichtige und Ausnahmen im Falle einer ernsthaften Bedrohung der öffentlichen Ordnung und den Schutz der inneren Sicherheit bereits ermögliche. Der Parlamentarische GeschĂ€ftsfĂŒhrer von CDU/CSU, Thorsten Frei, hatte argumentiert, dass ZurĂŒckweisungen von Nicht-EU-AuslĂ€ndern ohne Visum direkt an der Grenze mit geltendem Recht vereinbar seien. Er verwies dabei unter anderem auf Artikel 72 des Vertrags ĂŒber die Arbeitsweise der EuropĂ€ischen Union.

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