Nach Urteil: Gasbohrung vor Borkum soll bis Sommer beginnen
30.01.2026 - 15:48:56Mitten in der Nordsee an der deutsch-niederlĂ€ndischen Grenze will ein Unternehmen nach Gas bohren. Das Oberverwaltungsgericht in LĂŒneburg hat jetzt Sofortvollzug fĂŒr ein umstrittenes Gasförderprojekt vor Borkum bestĂ€tigt, wie das Gericht bestĂ€tigte. Eine noch offene Klage gegen das Projekt habe daher keine aufschiebende Wirkung mehr, so das niedersĂ€chsische Landesamt fĂŒr Bergbau, Energie und Geologie (LBEG).
Das niederlĂ€ndische Unternehmen One-Dyas, das die Bohrungen vornehmen will, begrĂŒĂte das Urteil. Die geplanten Bohrungen könnten nun zĂŒgig beginnen. Das Unternehmen will von einer Plattform im niederlĂ€ndischen Teil der Nordsee aus auch in deutsches Hoheitsgebiet bohren und dort Erdgas fördern. Der Planfeststellungsbeschluss war im August 2024 erlassen worden, spĂ€ter ordnete das LBEG den Sofortvollzug an, der nun vor Gericht bestĂ€tigt wurde.
Bohrungen sollen vor Sommer beginnen
Auf niederlĂ€ndischer Seite liefen die Arbeiten auf der dortigen Plattform bereits, hieĂ es bei One-Dyas. «Als NĂ€chstes werden wir die nĂ€chsten Bohrlöcher von dieser Plattform aus in der deutschen Nordsee bohren», so eine Sprecherin. Wann genau es so weit sein werde, lasse sich noch nicht sagen. «Das hĂ€ngt von den aktuellen Bohrungen ab.» Doch, so fĂŒgte sie hinzu: «Wir rechnen damit vor diesem Sommer.»
Die Stadt Borkum und die Inselgemeinde Juist wollten mit ihrem Eilantrag vor Gericht verhindern, dass der Planfeststellungsbeschluss sofort vollzogen werden kann. Hintergrund ist eine noch offene Klage von Umweltschutzorganisationen um die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gegen die Genehmigung. Diese Klage hatte zunĂ€chst eine aufschiebende Wirkung fĂŒr die Bohrungen.
Die DUH hĂ€lt an ihrer Kritik fest. «Die Deutsche Umwelthilfe sieht die Genehmigung der Bohrungen weiterhin als rechtswidrig an», sagte deren BundesgeschĂ€ftsfĂŒhrer Sascha MĂŒller-Kraenner auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Mit dem Scheitern des Eilverfahrens habe er gerechnet. Die Deutsche Umwelthilfe setze nun auf die noch offenen Hauptverfahren auf deutscher und auf niederlĂ€ndischer Seite, die in diesem Jahr verhandelt werden sollten.
Gericht sieht keine Probleme fĂŒrs Grundwasser
UmweltschĂŒtzer und Insulaner befĂŒrchten, dass die Gasförderung Umweltfolgen fĂŒr die Insel und das benachbarte Unesco-Weltnaturerbe Wattenmeer haben könnte. Nach Angaben des Gerichts wurden aber keine GrĂŒnde dargelegt, die auf eine voraussichtliche Rechtswidrigkeit der Genehmigung hindeuten. Risiken wie mögliche Erdbeben oder Bodenabsenkungen seien im Verfahren untersucht worden. Auswirkungen auf Borkum und Grundwasservorkommen seien demnach nicht zu erwarten.
Dem LBEG zufolge sind inzwischen auch der Hauptbetriebsplan sowie ein Sonderbetriebsplan fĂŒr eine erste Bohrung genehmigt. FĂŒr eine Förderung von Erdgas auf deutscher Seite ist jedoch noch ein weiterer Sonderbetriebsplan nötig.Â
Bekannt ist schon, wie das Gas von deutschem Hoheitsgebiet gefördert werden soll: Von einer bereits auf niederlÀndischem Gebiet errichteten Förderplattform, rund 20 Kilometer vor Borkum. Von der Plattform aus sollen die Bohrungen in einer Tiefe von bis zu 4.000 Metern unterhalb des Meeres verlaufen.
Wirtschaftsminister begrĂŒĂt «Beitrag zur Versorgungssicherheit»
Die Landesregierung ist bei der Gasförderung geteilter Meinung. Umwelt- und Energieminister Christian Meyer (GrĂŒne) hĂ€lt frĂŒheren Angaben zufolge neue Gas- und Ălförderungen fĂŒr entbehrlich. Wirtschaftsminister Grant Hendrik Tonne (SPD) dagegen begrĂŒĂte die BestĂ€tigung des Sofortvollzugs. Damit habe das Gericht nun fĂŒr rechtliche Klarheit gesorgt.
FĂŒr das Land habe der Schutz von Umwelt und Inseln oberste PrioritĂ€t, sagte Tonne. Zugleich brauche man eine verlĂ€ssliche Energieversorgung. Das Projekt vor Borkum leiste dabei einen Beitrag zur Versorgungssicherheit. «Verantwortungsvoll zu handeln heiĂt deshalb, beides zusammenzudenken: konsequenten Inselschutz und eine stabile Energieversorgung.»
Das Gasfeld liegt teils im niederlÀndischen, teils im deutschen Seegebiet. Auf niederlÀndischer Seite hat die Förderung bereits begonnen. Ein Staatsvertrag zur Aufteilung der Fördermengen ist unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert.


