Immobilienkauf: BFH kippt Steuer auf zinslose Kaufpreisraten
12.06.2026 - 16:40:22 | boerse-global.de
Nur der GebÀudeanteil lÀsst sich steuerlich abschreiben. Das Bundesfinanzministerium hat dazu am Freitag eine aktualisierte Excel-Arbeitshilfe veröffentlicht.
Viele Immobilienbesitzer verschenken jedes Jahr hunderte Euro ans Finanzamt, weil sie die Möglichkeiten der steuerlichen Abschreibung nicht voll ausschöpfen. Dieser kostenlose Leitfaden zeigt, welche Spar-Chancen Sie bei Ihrer Immobilie noch heute nutzen können. Steuer-Spar-Chancen bei Abschreibungen jetzt entdecken
Das Tool mit Stand MĂ€rz 2026 berĂŒcksichtigt die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung. Es dient Steuerpflichtigen und FinanzĂ€mtern als Berechnungsgrundlage fĂŒr die steuerrechtlich relevante Verteilung des Gesamtkaufpreises.
Das Ministerium betont: Die Excel-Hilfe ist ein vereinfachtes Modell. Wer im Einzelfall abweichende Werte geltend machen will, braucht weiterhin ein SachverstÀndigengutachten.
BFH kippt Steuer auf zinslose Kaufpreisraten
Parallel zur Veröffentlichung der Arbeitshilfe sorgt ein neues BFH-Urteil fĂŒr Aufsehen. Die Richter entschieden am 24. MĂ€rz 2026 (Az. VIII R 30/24), dass zinslose Kaufpreisraten beim privaten Immobilienverkauf keine steuerpflichtigen KapitalertrĂ€ge mehr auslösen.
Voraussetzung: Im Vertrag muss explizit stehen, dass die Raten vollstÀndig auf den Kaufpreis entfallen. Bislang unterstellten die FinanzÀmter oft einen fiktiven Zinsanteil nach dem Bewertungsgesetz. Der BFH stellt nun klar: Weder Einkommensteuer auf fiktive Zinsen noch Schenkungsteuer fallen an.
Lockerung bei der Restnutzungsdauer
Seit Ende 2025 gelten zudem erleichterte Regeln fĂŒr den Nachweis einer kĂŒrzeren Restnutzungsdauer von GebĂ€uden. Ein strenges BMF-Schreiben vom Februar 2023 wurde zum 1. Dezember 2025 aufgehoben.
Die steuerliche Behandlung von Immobilien wird immer komplexer, doch neue Regelungen wie die degressive AfA bieten attraktive Vorteile. Ein kostenloser PDF-Ratgeber erklĂ€rt Schritt fĂŒr Schritt, wie Immobilienbesitzer jetzt vom Wachstumschancengesetz profitieren und ihren Steuervorteil maximieren. Kostenlosen Abschreibungs-Ratgeber herunterladen
FĂŒr den Nachweis ist seither kein öffentlich bestellter SachverstĂ€ndiger mehr nötig. Auch eine Vor-Ort-Besichtigung ist nicht zwingend vorgeschrieben. Allerdings bleiben PlausibilitĂ€t und Qualifikation des Gutachters entscheidend, wie VerbĂ€nde wie Haus & Grund betonen.
Bodenrichtwerte in der Kritik
Die Bedeutung prĂ€ziser Aufteilungsmodelle zeigt sich am aktuellen Immobilienmarkt. Laut vdp-Immobilienpreisindex stiegen die Preise fĂŒr Wohnimmobilien im ersten Quartal 2026 um 2,3 Prozent zum Vorjahr.
Gleichzeitig geraten die Bodenrichtwerte unter Druck. Nach einem BFH-Urteil zur Grundsteuerreform kritisieren Experten, dass die Richtwertzonen zu grob gefasst seien. Lokale Besonderheiten wie Hochwassergefahren wĂŒrden nicht ausreichend berĂŒcksichtigt.
Die Politik reagiert: Die Zahl der GutachterausschĂŒsse sank von 212 (2022) auf 118 Anfang 2026. Gleichzeitig stieg die Anzahl der Bodenrichtwertzonen um 7,5 Prozent â fĂŒr feinere Abstufungen.
Das Finanzierungsumfeld bleibt angespannt. Die EZB hob die Leitzinsen am Donnerstag erstmals seit 2023 wieder an. Der Einlagensatz liegt nun bei 2,25 Prozent, als Reaktion auf eine Inflationsrate von 3,2 Prozent im Mai. ZehnjÀhrige Hypothekendarlehen kosten weiterhin rund vier Prozent Zinsen.
