Immobilienmarkt-Plan, Regierung

Immobilienmarkt-Plan: Regierung verlängert degressive Abschreibung

21.06.2026 - 03:49:23 | boerse-global.de

Die Bundesregierung stellt ein Maßnahmenpaket vor, das die degressive AfA verlängert und den Wohnungsbau mit Milliarden fördert.

13-Punkte-Plan: Regierung will Immobilienmarkt mit neuer Abschreibung stabilisieren
Immobilienmarkt-Plan - Ein modernes Architekturmodell eines Wohngebäudes mit leuchtenden Finanzdiagrammen, vor einem unscharfen Stadtbild mit Baustelle. 21.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Bundesbauministerin Hubertz und Finanzminister Klingbeil haben Mitte Juni einen 13-Punkte-Plan zur Stabilisierung des Immobilienmarktes vorgestellt. Das Kernstück: die Verlängerung der degressiven Abschreibung für Neubauprojekte.

Der Aktionsplan soll private Investitionen mobilisieren und die Baukosten senken. Vorgesehen sind unter anderem die Digitalisierung von Bauanträgen bis 2028 und die Verkürzung von Planungstakten. Zudem ist ein spezielles Deutschlandfonds-Modul für den Wohnungsbau geplant. Bis 2029 sollen 23,5 Milliarden Euro in den sozialen Wohnungsbau fließen.

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Bauwirtschaft begrüßt Pläne – fordert aber Tempo

Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) bewertet die Stoßrichtung positiv. „Eine an den Standard Effizienzhaus 55 gekoppelte Sonder-AfA könnte rund 30.000 zusätzliche Wohnungen aktivieren", sagt Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa. Der Verband verweist auf einen Bauüberhang von rund 430.000 Projekten.

Den geschätzten Steuermindereinnahmen von maximal 663 Millionen Euro stünden jährliche Einnahmen von knapp 3 Milliarden Euro gegenüber – ein Rechenbeispiel, das für die Maßnahme spricht.

KfW-Förderung für Effizienzhaus 55 verlängert

Parallel zu den steuerlichen Erleichterungen hat die KfW ihre Förderung für den Neubau von Effizienzhäusern der Stufe 55 verlängert. Die Maßnahme läuft nun bis zum 31. Dezember 2026 – oder bis die Mittel aufgebraucht sind.

Die Förderung umfasst zinsverbilligte Kredite von bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit. Der effektive Jahreszins liegt bei 1,0 Prozent bei zehnjähriger Zinsbindung. Voraussetzung: eine Baugenehmigung und eine zu 100 Prozent auf erneuerbaren Energien basierende Heizung. Kommunen erhalten zusätzlich einen Zuschuss von 7,5 Prozent.

Bis zum 15. Juni waren bereits 33.700 Wohneinheiten mit einem Volumen von 3,2 Milliarden Euro gefördert – das entspricht rund 90 Prozent der verfügbaren Mittel. Der verbleibende Topf belief sich auf 343 Millionen Euro. Eine Aufstockung ist nicht geplant.

Steuerliche Neuerungen bei Immobilienstrukturen

Auch im Steuerrecht gibt es Bewegung. Der Bundesrat stimmte am 12. Juni einer Gesetzesänderung zu, die die Einbringung einer Immobilien-GmbH in eine personenidentische Holding-KG unter bestimmten Bedingungen steuerfrei stellt. Bisher lösten solche Vorgänge Grunderwerbsteuer aus.

Die endgültige Klärung steht noch aus: Eine Revision ist beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängig, zudem spielt die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs eine Rolle.

Ein BFH-Urteil vom 23. März bringt Klarheit bei Ratenzahlungen: Bei einer zinslosen Stundung von Kaufpreisforderungen für private Vermögensgegenstände entstehen keine steuerpflichtigen Kapitaleinkünfte – vorausgesetzt, es liegt kein Gestaltungsmissbrauch vor. Damit änderte das Gericht seine bisherige Rechtsprechung zur Barwertmethode.

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Marktumfeld bleibt herausfordernd

Die neuen Maßnahmen treffen auf ein schwieriges Umfeld. Die EZB hat den Leitzins auf 2,25 Prozent angehoben, die effektiven Bauzinsen liegen im Juni 2026 bei rund 4 Prozent. Für Immobilienfinanzierungen bedeutet das eine spürbare Mehrbelastung.

Für Sanierungen im Bestand gibt es weiterhin Anreize: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans mit bis zu 50 Prozent der Kosten. Wer die Maßnahmen umsetzt, erhält nicht nur fünf Prozentpunkte mehr Fördersatz, sondern auch eine verdoppelte Höchstgrenze von 60.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr.

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