Marke, Markenschutz

In drei Schritten zur Markenanmeldung

04.03.2015 - 12:18:32

SchĂŒtzen Sie Ihre Marke! Erst dann können Sie anderen verbieten, mit Ihrer Marke Missbrauch zu treiben oder als Trittbrettfahrer unberechtigt von Ihrem Erfolg zu profitieren.

 

Marke registrieren

So geht’s: Um Ihre Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt zu registrieren, prüfen Sie zunächst, ob Ihre Marke dafür geeignet ist. Denn das Markenamt untersucht, ob das angemeldete Zeichen (Wörter, einzelne Buchstaben, Zahlen, aber auch Abbildungen, Farben oder Töne) als Unterscheidungsmittel für Ihre Waren und Dienstleistungen geeignet ist. Des Weiteren prüft das Markenamt, ob einer Eintragung sogenannte „absolute Schutzhindernisse“ entgegenstehen. Sie sollten also bereits im Voraus überlegen, ob die Marke, die Sie eintragen wollen, beispielsweise von Verbrauchern als Herkunftsangabe verstanden werden kann. Solch eine Marke würde das Markenamt nicht akzeptieren.

Rechte Dritter prüfen

In Ihrer eigenen Verantwortung liegt die Prüfung, ob durch die Eintragung möglicherweise Rechte Dritter verletzt werden. Diese Frage wird von den Markenämtern in der Europäischen Union nicht untersucht. Wenn es allerdings eine Kollision mit älteren Kennzeichenrechten geben sollte, könnten diese Rechteinhaber Unterlassung verlangen oder Schadensersatzforderungen geltend machen. Überprüfen Sie dieses und andere Risiken vor der Anmeldung. Hilfreich ist dabei die Unterstützung eines Anwalts für Markenrecht. In Hamburg unterstützt Sie die Rechtsanwaltskanzlei BBS-Law.de in allen Fragen der Markenanmeldung.

Lizensierung und Verkauf der Marke

Hilfreich ist anwaltlicher Rat auch, wenn Sie Ihre Marke lizensieren möchten. Wenn Sie eine Marke erfolgreich aufgebaut haben und sie einen entsprechenden Ruf genießt, lässt sich dieser Erfolg möglicherweise auf weitere Produkte übertragen. Wenn Kooperationspartner oder Lizenznehmer die Marke nutzen möchten, werden die Konditionen und Nutzungsbedingungen umfassend vereinbart. Eine gute Marktkenntnis ist dafür unabdingbar. So werden Lizenzen beispielsweise auf Lizenzmessen und auch grenzüberschreitend gehandelt. Auch beim Kauf und Verkauf gilt es Besonderheiten zu beachten. So sind Marken heute frei handelbar – sie sind nicht mehr an den Geschäftsbetrieb des Inhabers gebunden. Da sie einen eigenständigen Vermögenswert darstellen, spielt die Frage der Markenrechte oft auch bei Unternehmensbeteiligungen und bei -bewertungen eine wichtige Rolle.