Erneute Warnstreiks im ĂPNV in mehreren BundeslĂ€ndern angelaufen
19.03.2026 - 06:36:33 | dts-nachrichtenagentur.deDurch die Arbeitsniederlegungen fallen in der Regel Busse, U- und StraĂenbahnen aus. RegionalzĂŒge und S-Bahnen der Deutschen Bahn sind nicht betroffen. Zudem gibt es in einigen Regionen wie in Halle (Saale) auch NotfahrplĂ€ne. Laut Verdi handelt es sich um den dritten gemeinsamen Arbeitskampf im Rahmen der bundesweiten Tarifrunde, bei der die Arbeitsbedingungen fĂŒr knapp 100.000 BeschĂ€ftigte in 150 Unternehmen verhandelt werden. In einigen BundeslĂ€ndern soll der Streik mehrere Tage andauern.
Verdi hat in jedem Bundesland eigene Forderungen aufgestellt, darunter die VerkĂŒrzung der Wochenarbeitszeit und der Schichtzeiten sowie höhere ZuschlĂ€ge fĂŒr Nacht- und Wochenendarbeit. Ziel sei es, die Belastungen der BeschĂ€ftigten zu reduzieren und die hohe Fluktuation in den Betrieben zu stoppen, um den ĂPNV als Daseinsvorsorge zu sichern.
Die stellvertretende Verdi-Vorsitzende Christine Behle verteidigte die Streiks. "Es braucht bundesweit mehr Geld fĂŒr den Nahverkehr", sagte sie dem Fachdienst "Tagesspiegel Background". VerĂ€nderungen erreiche man nicht, wenn nur ein einzelnes Unternehmen bestreikt werde. "Es braucht eine bundesweite Streikbewegung, die zeigt, dass es sich nicht um ein isoliertes Problem, sondern um ein strukturelles Thema der Unterfinanzierung handelt."
Behle verweist darauf, dass die BeschĂ€ftigten nur in fĂŒnf BundeslĂ€ndern mehr Geld fordern. "Im Mittelpunkt stehen ansonsten klassische Entlastungsthemen wie die VerkĂŒrzung von Schicht- und Wochenarbeitszeiten oder die VerlĂ€ngerung von Ruhezeiten." Die Ăberlastung sei groĂ. "Derzeit gibt es hohe KrankheitsausfĂ€lle in den Verkehrsunternehmen", so Behle. Zudem habe der ĂPNV "ehrlicherweise auch ein AttraktivitĂ€tsproblem" - vor allem bei jungen Menschen.
Die Gewerkschafterin weist Forderungen nach EinschrĂ€nkungen des Streikrechts zurĂŒck: "Wir wissen, dass ein Warnstreik Menschen hart treffen kann, gerade wenn sie in den Urlaub fliegen wollen. Aber wir reden hier von einem einzigen Streiktag und nicht davon, das Land dauerhaft in Angst und Schrecken zu versetzen." Streiken sei ein verfassungsrechtlich garantiertes Grundrecht und dessen AusĂŒbung könne nicht als Missbrauch gewertet werden, so Behle.
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