Infektionsschutz, Web-Seminar

Infektionsschutz: Web-Seminar am 13. Oktober fĂŒr Gastro-FachkrĂ€fte

30.05.2026 - 18:39:13 | boerse-global.de

Lebensmittelkontrolleure schließen Betriebe wegen schwerer MĂ€ngel. Mehrere RĂŒckrufe und Forderungen nach einheitlichen Hygienestandards belasten die Branche.

Infektionsschutz: Web-Seminar am 13. Oktober fĂŒr Gastro-FachkrĂ€fte - Foto: ĂŒber boerse-global.de
Infektionsschutz: Web-Seminar am 13. Oktober fĂŒr Gastro-FachkrĂ€fte - Foto: ĂŒber boerse-global.de

Die Anforderungen an Infektionsschutz und Hygieneschulungen bleiben fĂŒr die deutsche Lebensmittelbranche und Gastronomie eine zentrale Herausforderung. Behörden und VerbĂ€nde fordern einheitlichere Sicherheitsstandards – doch viele Betriebe geraten zunehmend unter Druck.

Pflicht zur regelmĂ€ĂŸigen Unterweisung

Nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) mĂŒssen alle Personen, die mit sensiblen Lebensmitteln arbeiten, bestimmte Gesundheitsbelehrungen absolvieren. Die Erstbelehrung erfolgt beim zustĂ€ndigen Gesundheitsamt. Danach sind die Betriebe selbst verpflichtet, alle zwei Jahre Folgebelehrungen durchzufĂŒhren – damit die Mitarbeiter stets auf dem neuesten Stand der Hygienepraxis bleiben.

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Damit Ihre Mitarbeiter die gesetzlich vorgeschriebenen Folgebelehrungen fachgerecht umsetzen, hilft eine strukturierte und zeitsparende Vorbereitung. Mit dieser kostenlosen Muster-PowerPoint bereiten Sie Ihre nĂ€chste Hygieneunterweisung in Rekordzeit vor und schĂŒtzen Ihren Betrieb zuverlĂ€ssig vor Infektionsrisiken. Kostenlose Muster-Vorlage zur Hygieneunterweisung herunterladen

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen bietet dazu am 13. Oktober 2026 ein spezielles Web-Seminar an. Anmeldeschluss ist der 9. Oktober. Die Schulung behandelt Produktions- und Personalhygiene und gilt als offiziell anerkannte Folgebelehrung fĂŒr FachkrĂ€fte in Gastronomie und Direktvermarktung – vorausgesetzt, die Teilnehmer haben bereits ihre Erstbelehrung beim Gesundheitsamt absolviert.

Digitale Informationsportale unterstĂŒtzen die Branche mit spezialisierten LeitfĂ€den – etwa fĂŒr Schulen in Nordrhein-Westfalen oder die allgemeine Gastronomie. Sie decken die rechtlichen Pflichten nach §43 IfSG ab, von Gesundheitszeugnissen bis zur QuarantĂ€ne-EntschĂ€digung.

Schwere VerstĂ¶ĂŸe und ProduktrĂŒckrufe

Die Folgen mangelnder Hygiene wurden Anfang des Jahres in Bremen-Gröpelingen deutlich: Am 10. April 2026 schlossen Lebensmittelkontrolleure ein FrĂŒhstĂŒckslokal. Die MĂ€ngel waren gravierend – ein Rattenbefall, Schimmel in KĂŒhlrĂ€umen und rostige GerĂ€te.

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HygienemĂ€ngel wie Schimmel oder SchĂ€dlingsbefall können Betriebe teuer zu stehen kommen und im Ernstfall sogar zur sofortigen Schließung fĂŒhren. Ein rechtssicheres Hygienekonzept nach § 36 IfSG hilft Ihnen, solche folgenschweren Fehler zu vermeiden und alle behördlichen Anforderungen lĂŒckenlos zu erfĂŒllen. Gratis Muster-Hygieneplan jetzt herunterladen

Doch nicht nur vor Ort lauern Gefahren. Gleich mehrere ProduktrĂŒckrufe Ende Mai 2026 zeigen, wie schnell Verarbeitungsfehler und Fremdkörper in Lebensmitteln zu ernsten Risiken fĂŒhren:

  • Sterilisationsprobleme: Die Firma nur puur bio GmbH rief Bio-Weiße Bohnen in Tomatensoße (350g) zurĂŒck. Grund: unzureichende Sterilisation, die schĂ€dliches Keimwachstum begĂŒnstigen kann.
  • Fremdkörper: Freiberger Lebensmittel GmbH warnte vor bestimmten ZiegenkĂ€se-Pizzen (315g) bei Rewe – schwarze Kunststoffteile wurden im Produkt entdeckt.
  • Defekte MĂŒhlen: Der Discounter Norma rief Ende Mai mehrere GewĂŒrzmĂŒhlen zurĂŒck. Kunden berichteten, dass Plastikteile des Mahlwerks abbrechen und ins Essen gelangen könnten.

Forderung nach einheitlichen Standards

Parallel zu den konkreten VorfĂ€llen wird die Debatte um InfektionsprĂ€vention intensiver. Die Deutsche Gesellschaft fĂŒr Krankenhaushygiene (DGKH) forderte am 26. Mai 2026 eine Vereinheitlichung der Hygienestandards. Zwar bezog sich die Stellungnahme vor allem auf den Wandel hin zu ambulanten medizinischen Eingriffen – doch das Prinzip ist klar: Das Infektionsrisiko sollte den Standard bestimmen, nicht der Ort der DurchfĂŒhrung.

Auch die Lebensmittelbranche verlangt mehr Transparenz und Einheitlichkeit. Bei einem Branchenforum am 28. Mai 2026 in Linz diskutierten Teilnehmer ĂŒber eine einheitliche Herkunftskennzeichnung und Datenstandards wie „NATIV-1". Ziel: mehr Verbrauchertransparenz und sicherere Lieferketten.

Das Gesundheitsamt im Landkreis Harburg unterstrich die Botschaft am 29. Mai 2026 mit einem Appell an Reisende und Lebensmittelverarbeiter: Grundlegende Hygieneregeln befolgen – schĂ€len, kochen oder auf Risikolebensmittel verzichten. Denn Magen-Darm-Infektionen bleiben eine der hĂ€ufigsten Erkrankungen in mobilen und publikumsintensiven Umgebungen.

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