Influencer-Bußgelder: LFK verhängt Rekordstrafe von 36.000 Euro
Veröffentlicht am: 28.07.2026 um 21:52 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) hat ein Exempel statuiert. Gegen die Stuttgarter Influencerin Hanadi Diab verhängte die Behörde ein Bußgeld von 36.000 Euro – die bislang höchste Strafe gegen eine Einzelperson. Inklusive Gebühren sind es 37.803,50 Euro. Der Bescheid ist rechtskräftig.
Wiederholte Verstöße trotz Abmahnungen
Die Influencerin mit über 760.000 Followern auf Instagram hatte zwischen Mai und Juli 2025 mehrfach gegen die Kennzeichnungspflicht verstoßen. In ihren Instagram-Storys tauchten bezahlte Kooperationen auf – teils gar nicht, teils nur unzureichend als Werbung markiert.
Besonders brisant: Die LFK hatte Diab bereits 2020 und 2022 auf die Regeln hingewiesen. Die Hinweise verpufften offenbar wirkungslos. Die Betroffene widersprach den Vorwürfen auf TikTok, der Bescheid ist dennoch rechtskräftig.
Europaweiter Druck auf Influencer
Der Fall Diab ist kein Einzelfall. In ganz Europa ziehen die Behörden die Zügel an. In Spanien verhängte die Wettbewerbsbehörde CNMC am 23. Juli 2026 gleich mehrere Strafen. Ibai Llanos muss 568 Euro zahlen – wegen nicht gekennzeichneter Getränkewerbung auf der Plattform X. Jordi Wild kassierte eine Strafe wegen Verstößen gegen den Jugendschutz bei extremen Kampfübertragungen auf YouTube. Auch Influencer Nachter wurde belangt: wegen unzulässiger Werbung für Arzneimittel.
Italien zieht nach. Die Verbraucherschutzorganisation Codacons kündigte am 26. Juli 2026 eine Beschwerde gegen Andrea Pirlo an. Dem ehemaligen Fußballprofi wird vorgeworfen, als Sprecher eines Wettunternehmens gegen das strikte Glücksspielwerbeverbot verstoßen zu haben. Droht eine Verurteilung, könnte die Strafe bis zu 20 Prozent des Sponsoringvertrags betragen.
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Gerichte greifen durch: Greenwashing und irreführende Werbung
Nicht nur die Kennzeichnungspflicht steht im Fokus. Auch inhaltlich fragwürdige Werbeaussagen landen vor Gericht. Das Landgericht Düsseldorf verbot L'Oréal am 27. Juli 2026, für ein Haarfärbeprodukt der Marke Garnier mit allgemeinen Nachhaltigkeitsbegriffen zu werben. Ohne konkrete Erläuterung der Umweltvorteile sei das irreführend, so das Gericht.
Auch vor Ort wird genauer hingeschaut. Nach einer Drohnenshow in Düsseldorf am 27. Juli 2026 gerieten zwei Beauty-Influencer in die Kritik. Sie hatten während eines Volksfestes für minimalinvasive Schönheitseingriffe geworben. Die Veranstalter wollen nun strengere Leitlinien für Werbung Dritter diskutieren. Die betroffenen Mediziner waren bereits im Vorjahr gerichtlich zur Unterlassung bestimmter Werbepraktiken verpflichtet worden.
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Klare Regeln für den Online-Handel
Das Oberlandesgericht Hamburg setzte bereits am 23. April 2026 ein Zeichen für mehr Transparenz im digitalen Handel. Online-Shops müssen die Materialzusammensetzung von Textilien direkt im Checkout-Prozess angeben. Ein bloßer Link auf die Produktseite reicht nicht aus, um die Textilkennzeichnungsverordnung zu erfüllen.
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