Infrastruktur-Schutz: BMI prüft Drohnenabwehr für private Betreiber
Veröffentlicht am: 04.09.2026 um 07:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Nach einer Serie von Sabotageakten auf die kritische Infrastruktur in Deutschland ist eine intensive Diskussion über die Sicherheit von Energieanlagen und Rüstungsbetrieben entbrannt.
Am 1. September 2026 kam es zu koordinierten Anschlägen auf Umspannwerke und Stromanlagen in Brandenburg und Nordrhein-Westfalen. Betroffen waren Standorte in Turnow-Preilack und Jänschwalde sowie im nordrhein-westfälischen Bergheim. Zeitgleich wurde am 1. September 2026 ein versuchter Brandanschlag auf Rüstungsunternehmen in München verzeichnet.
Ermittlungen zu verfassungsfeindlicher Sabotage
An den Tatorten in Brandenburg und Nordrhein-Westfalen stellten Ermittler laut Berichten vom 3. September 2026 Abschussvorrichtungen und Pyrotechnik sicher. Aufgrund der Vorgehensweise sehen die Behörden deutliche Parallelen zwischen den Vorfällen und stufen die Taten als verfassungsfeindliche Sabotage ein. Bisher bleibt unklar, ob linksextremistische Gruppierungen oder fremde Akteure hinter den Angriffen stehen.
In Brandenburg konnte die Versorgungssicherheit trotz der Beschädigungen aufrechterhalten werden, da das sogenannte n-1-Kriterium griff, welches den Ausfall einzelner Komponenten im Stromnetz kompensiert. Experten warnen jedoch, dass größere regionale Stromausfälle bei künftigen Angriffen dieser Art möglich seien.
Bundesinnenministerium prüft Beleihung privater Sicherheitsdienste
Als Reaktion auf die verschärfte Bedrohungslage erwägt das Bundesinnenministerium (BMI), private Betreiber kritischer Infrastrukturen stärker in die aktive Gefahrenabwehr einzubinden.
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Wie Anfang September bekannt wurde, prüft das Ministerium rechtliche Möglichkeiten für eine sogenannte Beleihung privater Unternehmen. Dabei würde der Staat hoheitliche Aufgaben, wie etwa die Drohnenabwehr, an Private delegieren, während die Aufsicht beim Staat verbleibe.
Eine Sprecherin des BMI wies am 2. September 2026 darauf hin, dass hierbei komplexe rechtliche Fragen hinsichtlich des staatlichen Gewaltmonopols sowie der Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern zu klären seien.
Zwar ist das Kritis-Dachgesetz bereits seit dem 17. März 2026 in Kraft, die für die Umsetzung notwendige Rechtsverordnung fehlt jedoch bislang. Das Thema soll in den kommenden Monaten erneut auf der Innenministerkonferenz beraten werden.
Unterschiedliche Positionen in Ländern und Verbänden
Auf Landesebene werden bereits konkrete Maßnahmen vorbereitet. Brandenburg plant nach den Vorfällen bei Jänschwalde ein eigenes Beleihungsgesetz. Dieses soll Betreibern kritischer Infrastrukturen Befugnisse zur Drohnenabwehr und Videoüberwachung einräumen.
Zudem ist die Einrichtung eines 360-Grad-Sicherheitszentrums sowie eine Überarbeitung landesspezifischer Sicherheitsgesetze vorgesehen. Der brandenburgische Innenminister Redmann betonte, dass staatliche Kräfte physisch nicht jede Anlage lückenlos schützen könnten.
Unterstützung kommt aus Nordrhein-Westfalen. Innenminister Reul forderte mehr Befugnisse für Infrastrukturbetreiber, insbesondere im Bereich der Videoüberwachung. Er kritisierte eine übermäßige Sensibilität beim Datenschutz, die dazu führe, dass die Infrastruktur unheimlich leicht angreifbar bleibe.
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Während die Unionsfraktion im Bundestag die Betreiber ebenfalls stärker in der Verantwortung sieht, kommt aus den Reihen der Grünen Kritik. Sie warnen vor einem Wegdelegieren staatlicher Aufgaben und fordern stattdessen ein schlüssiges Gesamtkonzept. Die Linke lehnt eine Beleihung privater Firmen gänzlich ab.
Skepsis in der Industrie und drohende Kostensteigerungen
In der Wirtschaft stößt der Vorschlag, hoheitliche Aufgaben auf Unternehmen zu übertragen, auf geteiltes Echo. Industrieverbände aus den Bereichen Chemie und Energie (En2x) äußerten sich skeptisch und betonten, dass die Gefahrenabwehr grundsätzlich eine staatliche Aufgabe bleiben müsse.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) fordert hingegen ein Sofortpaket, das Flugverbotszonen über sensiblen Anlagen und eine Verschärfung des Strafrechts vorsieht, sieht die primäre Zuständigkeit jedoch weiterhin beim Staat.
Siemens-Energy-Chef Bruch bezeichnete die Bedrohungslage in Deutschland als besonders hoch. Ein wesentlicher Aspekt der Debatte sind zudem die wirtschaftlichen Folgen verstärkter Schutzmaßnahmen.
Branchenexperten und Verbandsvertreter wie Borries warnen, dass sich die Kosten für den Objektschutz durch die neuen Anforderungen vervier- bis versechsfachen könnten. Der Bundesverband zum Schutz Kritischer Infrastrukturen (BSKI) kritisierte unterdessen das aktuell unzureichende Schutzniveau der Anlagen.
Mehr zum Thema bei Süddeutsche Zeitung: „Schutz der Infrastruktur - Nach Brandanschlag: Beratungen über private Drohnenabwehr - Bayern“
