Investitionsabzugsbetrag: 50% der Kosten steuerlich geltend machen
Veröffentlicht: 11.07.2026 um 02:18 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungskosten geplanter Investitionen lassen sich bereits vorab steuerlich geltend machen. Aktuelle Urteile und steuerpolitische Entwicklungen konkretisieren die Rahmenbedingungen.
BFH-Urteil schafft Klarheit bei Gewinngrenze
Eine wesentliche Hürde für den IAB ist die Gewinngrenze von 200.000 Euro. Der Bundesfinanzhof (BFH) stellte im Oktober 2025 klar: Maßgeblich ist ausschließlich der steuerliche Gewinn. Für bilanzierende Kanzleien ist das relevant – der steuerliche Gewinn kann durch Korrekturen wie die nicht abzugsfähige Gewerbesteuer deutlich vom Bilanzgewinn abweichen.
Der Höchstbetrag liegt bei 200.000 Euro je Betrieb. Nach der Inanspruchnahme bleibt eine Investitionsfrist von drei Jahren. Typische Anschaffungen: IT-Infrastruktur, Kanzleiausstattung oder Dienstfahrzeuge – sofern sie zu mehr als 90 Prozent betrieblich genutzt werden.
Kombination mit Sonderabschreibungen
Ein besonderer Hebel ergibt sich aus der Kombination von IAB und Sonderabschreibungen. Seit Anfang 2024 sind zusätzlich bis zu 40 Prozent Sonderabschreibung möglich. Die Wirksamkeit hängt jedoch von einer präzisen Buchhaltung und GoBD-konformer Dokumentation ab.
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Auch Investitionen jenseits des Kerngeschäfts rücken in den Fokus. Photovoltaikanlagen werden als IAB-fähige Direktinvestments beworben. Ein aktuelles Projekt in Ensfeld mit 7,6 MW Leistung soll im Oktober 2026 ans Netz gehen.
EU-Reformpaket verändert Steuerlandschaft
Die EU-Kommission legte am 24. Juni 2026 ein umfangreiches Paket zur Steuervereinfachung vor. Vorgesehen sind unter anderem Quellensteuerbefreiungen für Zinsen, Lizenzen und Dividenden. Während Änderungen bei Forschungsabschreibungen erst für 2032 geplant sind, könnten andere Maßnahmen früher greifen.
Auf nationaler Ebene gab es Bewegung:
- Eine geplante steuerfreie Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro lehnte der Bundesrat am 8. Mai 2026 ab.
- Ab 2027 steigt der Gewerbesteuer-Mindesthebesatz von 200 auf 280 Prozent.
- Bei der Grunderwerbsteuer soll eine Regelung die Signing-Closing-Falle ausschließen.
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Digitalisierung bleibt Baustelle
Trotz steuerlicher Optimierung bleibt die operative Effizienz entscheidend. Die deutschen Top-100-Kanzleien erzielten zuletzt einen Gesamtumsatz von über 10 Milliarden Euro. Doch die Digitalisierung hinkt hinterher: Rund 90 Prozent der Kanzleien nutzen keine KI-Agenten für Wissensmanagement oder Recherche.
KI beschleunigt zwar Arbeitsschritte, doch der Prüfaufwand steigt. Die abrechenbaren Stunden bleiben stabil oder verlagern sich in andere Bereiche. Eine effiziente Prozessgestaltung bei Mandatsannahme und Abrechnung gilt als Basis, um die durch den IAB gewonnenen Liquiditätsspielräume optimal zu nutzen.
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