Investitionsprüfgesetz: Ministerium plant staatliche Prüfung ab 15 Prozent
Veröffentlicht am: 02.10.2026 um 01:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das Bundeswirtschaftsministerium unter der Leitung von Katherina Reiche (CDU) hat einen Entwurf für ein neues Investitionsprüfgesetz erarbeitet. Wie aus einem Bericht vom 1. Oktober 2026 hervorgeht, sieht die Neuregelung vor, Beteiligungen an deutschen Unternehmen künftig bereits ab einer Schwelle von 15 Prozent einer staatlichen Prüfung zu unterziehen. Das 86-seitige Dokument, das bislang noch nicht mit den übrigen Ressorts abgestimmt wurde, zielt insbesondere auf einen besseren Schutz der heimischen Wirtschaft vor ausländischem Einfluss ab.
Absenkung der Prüfschwellen für börsennotierte Unternehmen
Ein zentraler Aspekt des Gesetzentwurfs ist die Anpassung der Schwellenwerte, ab denen das Ministerium ein Prüfverfahren einleiten kann. Bei börsennotierten Unternehmen in sicherheitsrelevanten Sektoren soll diese Grenze von bisher 20 Prozent auf künftig 15 Prozent der Anteile sinken.
Auch für den Fall einer Komplettübernahme sieht der Entwurf strengere Kontrollen vor: So soll bei einer Erhöhung der Anteile von 75 Prozent auf 100 Prozent eine erneute Prüfung erfolgen. Bei börsennotierten Konzernen wird zudem die Schwelle für weitere Prüfschritte von 40 Prozent auf 30 Prozent herabgesetzt.
Für nicht-börsennotierte Unternehmen bleibt die allgemeine Prüfschwelle hingegen bei 25 Prozent bestehen. In den Bereichen Rüstung und kritische Infrastruktur verharrt die Grenze bei 10 Prozent der Anteile.
Eine Änderung ist für die sogenannte mittlere Kategorie vorgesehen, deren Schwelle von 20 Prozent auf 25 Prozent angehoben werden soll. Sogenannte Greenfield-Investitionen, also der Neubau von Standorten auf der grünen Wiese, bleiben laut dem Entwurf weiterhin von der Prüfung ausgenommen.
Erweiterter Prüfkreis für internationale Investoren
Der Entwurf sieht zudem eine deutliche Ausweitung des Kreises der zu kontrollierenden Investoren vor. Geldgeber aus den EFTA-Staaten Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen sollen künftig denselben Prüfbedingungen unterliegen wie Investoren aus Drittstaaten wie China oder den USA. Bisher waren diese Länder von den strengeren Kontrollen weitgehend ausgenommen.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat einen 86-seitigen Entwurf für ein neues Investitionsprüfgesetz vorgelegt: Bei börsennotierten Unternehmen in sicherheitsrelevanten Sektoren soll die Prüfschwelle von 20 auf 15 Prozent sinken, bei Komplettübernahmen soll erneut geprüft werden. Wer jetzt M&A-Transaktionen vorbereitet, sollte die geplanten Schwellen kennen, bevor die Ressortabstimmung beginnt. Kostenlosen M&A-Leitfaden zur Investitionsprüfung anfordern
Erstmals sollen zudem auch Käufer aus EU-Partnerländern kontrolliert werden können. Laut Insiderberichten ist vorgesehen, EU-Investoren insbesondere im Bereich der kritischen Infrastruktur in die Prüfmechanismen einzubeziehen. Die Anzahl der Branchen, die als kritisch eingestuft werden, soll im Zuge der Gesetzesreform insgesamt steigen, was Untersagungen von Übernahmen oder Beteiligungen rechtlich erleichtern würde.
Beschleunigung der Verfahren und politische Reaktionen
Um die administrativen Abläufe effizienter zu gestalten, sieht der Entwurf des Wirtschaftsministeriums vor, dass Untersagungen künftig ohne einen förmlichen Kabinettsbeschluss möglich sein sollen.
Voraussetzung hierfür ist, dass zwischen den beteiligten Ministerien Einigkeit über die Ablehnung eines Investments besteht. Ziel dieser Maßnahme ist es, die deutsche Wirtschaft effektiver vor strategischen Einflussnahmen, insbesondere aus China, zu schützen.
Bisher galten Investoren aus der Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen als weitgehend unproblematisch — der Entwurf zum Investitionsprüfgesetz will sie künftig denselben Prüfbedingungen wie Drittstaats-Investoren unterwerfen, und erstmals sollen auch EU-Käufer im Bereich kritischer Infrastruktur kontrolliert werden können. Wer grenzüberschreitend Kapital einsammelt oder beteiligt ist, braucht jetzt Klarheit über den erweiterten Prüfkreis. Leitfaden zu den neuen Prüfpflichten jetzt sichern
Aus den Reihen der Politik liegen erste Reaktionen auf die Pläne vor. Der SPD-Politiker Roloff unterstrich das Schutzinteresse der Bundesrepublik, betonte jedoch gleichzeitig, dass Deutschland weiterhin offen für ausländische Investitionen bleiben müsse.
Vonseiten der CDU forderte der Politiker Wiener faire Wettbewerbsbedingungen und drängte auf eine Beschleunigung der bestehenden Prüfverfahren, um Planungssicherheit für Unternehmen zu schaffen. Der vorliegende Entwurf markiert den Beginn der Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung.
