Bundeskartellamt, Medizinische Versorgungszentren

Investoren übernehmen MVZ – Kartellamt warnt vor Marktmacht

Veröffentlicht am: 31.10.2026 um 20:10 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWS
Bundeskartellamtspräsident Andreas Mundt warnt vor möglichen regionalen Machtkonzentrationen durch den Einstieg institutioneller Investoren. Viele Übernahmen entziehen sich nach seinen Angaben wegen der gesetzlichen Umsatzgrenze der kartellrechtlichen Prüfung.

Prüfgrenzen bei Praxisübernahmen

  • Bundeskartellamtspräsident Andreas Mundt warnt vor regional starken Marktstellungen einzelner Anbieter.
  • Institutionelle Investoren übernehmen zunehmend Medizinische Versorgungszentren.
  • Viele Übernahmen bleiben wegen der Umsatzschwelle von 17,5 Millionen Euro ungeprüft.
Arztpraxis für Allgemeinmedizin (Archiv) - Bild: via dts Nachrichtenagentur

Bundeskartellamt warnt vor regionaler Marktmacht

Das Bundeskartellamt sieht die wachsende Rolle von Investoren bei Medizinischen Versorgungszentren kritisch. Präsident Andreas Mundt sagte der „Bild-Zeitung“, dadurch könnten regional starke Marktstellungen einzelner Anbieter entstehen.

Viele Übernahmen bleiben außerhalb der Prüfung

Nach Angaben des Kartellamts kann die Behörde zahlreiche Übernahmen nicht untersuchen. Grund dafür ist, dass die übernommenen Praxen in der Regel nicht den erforderlichen Mindestumsatz von 17,5 Millionen Euro erreichen.

Investoren gewinnen an Bedeutung

Immer mehr Medizinische Versorgungszentren gelangen nach Mundts Einschätzung in die Hand institutioneller Investoren. Das Kartellamt bewertet diese Entwicklung mit Sorge, weil sich die Eigentümerkonzentration regional verstärken kann.

Umsatzschwelle begrenzt Kontrolle

Die gesetzliche Umsatzschwelle entscheidet damit maßgeblich darüber, ob ein Zusammenschluss kartellrechtlich geprüft werden kann. Erreichen die beteiligten Praxen den Mindestumsatz nicht, bleibt der Behörde nach eigenen Angaben vielfach eine Untersuchung verwehrt.

Medizinische Versorgungszentren (MVZ) bündeln ambulante ärztliche Leistungen und können insbesondere in Regionen mit Ärztemangel den Zugang zur Versorgung sichern. Zugleich verändert sich die Eigentümerstruktur, wenn Klinikkonzerne, Private-Equity-Gesellschaften oder andere institutionelle Anleger mehrere Praxen übernehmen.

Der vom Bundeskartellamt benannte Kontrollspielraum hängt an den gesetzlichen Umsatzschwellen der Fusionskontrolle. Wenn einzelne Praxen die Schwelle von 17,5 Millionen Euro nicht erreichen, kann eine Übernahme trotz möglicher regionaler Bedeutung außerhalb der kartellrechtlichen Prüfung liegen. Das erschwert eine frühzeitige Betrachtung von Zusammenschlüssen, wenn Marktmacht erst durch eine Vielzahl einzelner Erwerbe entsteht.

Versorgung und Rendite im Spannungsfeld

Für Patienten kann eine größere Trägerstruktur Vorteile bringen, etwa bei Verwaltung, Vertretungen und Investitionen. Kritisch wird die Entwicklung dort, wo wirtschaftliche Vorgaben die Auswahl von Leistungen, Standorten oder Behandlungen beeinflussen. Die Debatte über investorengetragene MVZ verbindet deshalb Wettbewerbsrecht mit Fragen der ärztlichen Unabhängigkeit und der regionalen Sicherstellung.

Die politische Herausforderung besteht darin, eine wirksame Kontrolle marktprägender Übernahmen zu ermöglichen, ohne sinnvolle Kooperationen und die Gründung neuer Versorgungsangebote zu verhindern. Entscheidend bleibt, ob künftig nicht nur der Umsatz einzelner Praxen, sondern auch die regionale Konzentration und die Kettenbildung stärker berücksichtigt werden.

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