IT-Prüfung: IDW verschärft Standards für Softwareprojekte
Veröffentlicht am: 07.08.2026 um 22:03 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) verschärft die Anforderungen an die projektbegleitende Prüfung von IT-Vorhaben. Der neue Prüfungshinweis IDW PH 9.850.1 vom 8. Juli 2026 reagiert auf die anhaltend hohe Fehlerquote bei komplexen Software-Implementationen und Transformationsprojekten. Der Standard soll Projektrisiken künftig frühzeitig identifizieren – in einem Marktumfeld, das von regulatorischem Druck und technologischer Komplexität geprägt ist.
Früher prüfen, Fehler vermeiden
Der neue Hinweis mit Stand vom 5. Juni 2026 fokussiert auf die Überwachung laufender IT-Vorhaben. Der Hintergrund: Rund 75 Prozent der Fehlerursachen entstehen laut Branchenverband Bitkom bereits in der Initialisierungs- und Definitionsphase eines Projekts. Zusätzlich zeigt der Wellingtone Report: Etwa die Hälfte der Projektverantwortlichen hat keinen Zugriff auf Echtzeit-Kennzahlen und verbringt monatlich erhebliche Zeit mit der manuellen Erstellung von Statusberichten.
Die projektbegleitende Prüfung bewertet Konformität und Sicherheit von IT-Systemen bereits während der Entstehung. Das unterscheidet sie von rein nachträglichen Prüfungen wie der Testierung von ERP-Systemen nach IDW PS 880. Während etwa bei godesys ERP Version 5.5 die Einhaltung von GoBS- und GDPdU-Grundsätzen in abgeschlossenen Softwareständen testiert wurde, zielt PH 9.850.1 auf die dynamische Phase der Projektumsetzung.
Neues Gesicht im IDW-Gremium
Flankierend meldete das IDW am 7. August 2026 eine personelle Veränderung: Prof. Dr. Claus Koss von der OTH Regensburg wurde in die Prüfungskommission für das Wirtschaftsprüferexamen berufen. Koss ist seit Mai 2006 als Wirtschaftsprüfer tätig und bringt Erfahrung aus dem IDW-Arbeitskreis für Non-Profit-Rechnungslegung in die Ausbildung des Berufsnachwuchses ein.
Dass strengere Prüfungen nötig sind, zeigt ein aktueller Fall: Die Deutsche Payment A1M SE gab am 6. August 2026 bekannt, dass die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft MSW GmbH für den Jahresabschluss 2025 einen Versagungsvermerk avisiert. Das Unternehmen verzeichnete einen Jahresfehlbetrag von rund 1,2 Millionen Euro bei einem Umsatz von lediglich etwa 50.000 Euro – die finanziellen Ziele wurden deutlich verfehlt.
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Internationaler Druck auf die Branche
Auch international verschärfen Aufsichtsbehörden die Anforderungen. In der Schweiz erhöhen die Finanzmarktaufsicht (FINMA) und die Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) den Druck auf Wirtschaftsprüfer, KYC-konforme Screening-Prozesse für Mitarbeiter umzusetzen. Gemeint sind Prüfungen vor der Einstellung sowie kontinuierliche Überprüfungen während des Beschäftigungsverhältnisses – etwa nach Geldwäschegesetz oder FATF-Vorgaben.
Konkreter werden auch die Verantwortlichkeiten bei künstlicher Intelligenz. Ein Bericht der schwedischen Datenschutzbehörde IMY vom 10. Juni 2026 differenziert erstmals detailliert zwischen den Rollen von KI-Anbietern und Nutzern im Rahmen der DSGVO – insbesondere beim sogenannten Finetuning von Modellen.
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Fördergelder als Anreiz für Modernisierung
Trotz der Verschärfungen gibt es finanzielle Spielräume für IT-Investitionen. Seit dem 1. Januar 2026 gilt eine erweiterte Forschungszulage mit einer Bemessungsgrundlage von 12 Millionen Euro. Kleine und mittlere Unternehmen können Zuschüsse von bis zu 4,2 Millionen Euro erhalten. Zusätzlich fördert das Programm „InnoNT+“ des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr Projekte im Bereich smarte Konnektivität mit bis zu 3 Millionen Euro je Vorhaben.
Entscheidend für Förderchancen bei Stellen wie ZIM oder EFRE: eine saubere Projektdokumentation und ein strukturierter Projektstrukturplan (PSP) nach DIN 69901. Ein Beispiel für gelungene Transformation liefert die NeS GmbH (Netto Marken-Discount): Die Migration auf eine neue ERP-Basis wurde im Juni 2025 abgeschlossen – und verarbeitete bereits am ersten Betriebstag über 10.000 Aufträge.
