IT-Sicherheit: 29.500 Unternehmen müssen Vorfälle binnen 24 Stunden melden
24.06.2026 - 20:11:42 | boerse-global.de
Die EU hat am 23. Juni weitreichende Beschlüsse gefasst. Sie verändern den Arbeits- und Gesundheitsschutz grundlegend. Neue Grenzwerte für krebserregende Stoffe, strengere IT-Sicherheitsregeln und die Haftung von Führungskräften stehen im Mittelpunkt.
Strengere Grenzwerte für krebserregende Stoffe
Die sechste Überarbeitung der EU-Richtlinie über krebserregende Stoffe bringt verschärfte Grenzwerte. Betroffen sind unter anderem Kobalt, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, 1,4-Dioxan, Isopren und Schweißrauche.
Ziel der Maßnahme: Innerhalb der nächsten 40 Jahre rund 1.700 Lungenkrebsfälle und etwa 19.000 weitere Erkrankungen verhindern. Beschäftigte, die persönliche Schutzausrüstung tragen müssen, bekommen zudem regelmäßige Pausenzeiten.
Parallel dazu vereinheitlicht die EU die Kriterien für Arbeitnehmerentsendung. Die sogenannte eDeclaration soll den bürokratischen Aufwand reduzieren – besonders für Handwerksbetriebe.
Sicherheitsbeauftragte: Beratung ohne Haftungsrisiko
Die Rolle der Sicherheitsbeauftragten in deutschen Unternehmen bleibt klar definiert: Sie beraten und unterstützen, haben aber keine Weisungsbefugnis. Eine straf- oder zivilrechtliche Haftung für ihre Tätigkeit besteht nicht.
Anders sieht es aus, wenn der Sicherheitsbeauftragte gleichzeitig Vorgesetzter ist. Dann greift die persönliche Haftung. Die Bestellung erfolgt grundsätzlich im Einvernehmen mit dem Betriebsrat.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist dagegen ab einem Beschäftigten Pflicht. Externe Dienstleister übernehmen Aufgaben von Gefährdungsbeurteilungen bis zur Leitung von Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen.
Die Erstellung rechtssicherer Gefährdungsbeurteilungen ist eine zentrale Pflicht im Arbeitsschutz, bei der viele Unternehmen unbewusst folgenschwere Fehler machen. Dieser kostenlose Report hilft Sicherheitsfachkräften und Arbeitgebern dabei, Zeit zu sparen und rechtliche Risiken durch praxiserprobte Vorlagen zu vermeiden. Gefährdungsbeurteilung: Jetzt kostenlose Vorlagen und Checklisten sichern
KI: Chance und Bedrohung zugleich
Der technologische Wandel stellt Sicherheitsverantwortliche vor neue Herausforderungen. Der aktuelle „CISO Outlook 2026“ zeigt ein geteiltes Bild: 73 Prozent der Verantwortlichen sehen KI als Chance, 86 Prozent aber auch als Bedrohung.
Besonders alarmierend: 98 Prozent der Befragten fürchten den Zugriff von KI-Drittanbietern auf Unternehmensdaten. Bereits 57 Prozent nutzen KI-basierte Systeme zur Netzwerküberwachung.
Die Bedrohungslage hat sich massiv verschärft. Rund 86 Prozent der Phishing-Versuche gelten mittlerweile als KI-basiert – mit einer Klickrate von 54 Prozent. Domain-Hijacking und Ransomware zählen zu den kritischsten Risiken.
Da ein Großteil aktueller Phishing-Angriffe mittlerweile auf KI-Technologien basiert, wird die proaktive Hacker-Abwehr für Unternehmen jeder Branche zur Pflichtaufgabe. Das kostenlose Anti-Phishing-Paket zeigt Ihnen in vier Schritten, wie Sie Ihr Unternehmen wirksam gegen psychologische Manipulationstaktiken und Cyberkriminalität schützen. Kostenloses Anti-Phishing-Paket für Unternehmen anfordern
IT-Sicherheitsgesetz: 29.500 Unternehmen betroffen
Seit Dezember 2025 gelten strengere Regeln. Die Zahl der regulierten Betriebe stieg von 4.500 auf rund 29.500. Sie müssen ein Informationssicherheits-Managementsystem implementieren und Sicherheitsvorfälle innerhalb von 24 Stunden melden.
Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu zehn Millionen Euro oder zwei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Zudem haften Leitungsorgane persönlich. Trotz dieser Vorgaben fühlen sich 62 Prozent der Unternehmen unzureichend unterstützt.
Neue Regeln für Handwerk und Barrierefreiheit
Das Oberlandesgericht Koblenz hat klargestellt: Wer schlüsselfertige Photovoltaik-Anlagen anbietet, muss in der Handwerksrolle für Dachdecker und Elektrotechniker eingetragen sein. Fehlende Eintragung kann wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden.
Auch das Thema Barrierefreiheit betrifft nun die Privatwirtschaft. Eine Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes führt ein Benachteiligungsverbot für private Anbieter ein – etwa im Einzelhandel, der Gastronomie und dem Finanzwesen. Grundlegende bauliche Änderungen sind zunächst nicht gefordert.
Für die praktische Umsetzung bietet die Berufsgenossenschaft Holz und Metall am 1. Juli 2026 in Saarbrücken ein kostenfreies Grundlagenseminar an. Themen sind unter anderem Personen-Notsignal-Anlagen für Alleinarbeiter und die Fortbildung von Brandschutzbeauftragten.
