Jahressteuergesetz, FreibetrÀge

Jahressteuergesetz 2026: FreibetrĂ€ge fĂŒr Ehrenamtliche steigen auf 500 Euro

28.05.2026 - 21:31:43 | boerse-global.de

Der Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2026 sieht höhere Freigrenzen fĂŒr Ehrenamtliche und KapitalertrĂ€ge sowie eine Digitalisierungsoffensive vor.

Jahressteuergesetz 2026: FreibetrĂ€ge fĂŒr Ehrenamtliche steigen auf 500 Euro - Foto: ĂŒber boerse-global.de
Jahressteuergesetz 2026: FreibetrĂ€ge fĂŒr Ehrenamtliche steigen auf 500 Euro - Foto: ĂŒber boerse-global.de

Die geplanten Änderungen betreffen Steuerfreigrenzen, BĂŒrokratieabbau und Digitalisierung.

Höhere FreibetrĂ€ge fĂŒr kleine EinkĂŒnfte

Die Bundesregierung will die Grenzen fĂŒr steuerfreie EinkĂŒnfte deutlich anheben. Besonders profitieren sollen Ehrenamtliche: Die Freigrenze fĂŒr kleine AufwandsentschĂ€digungen steigt von 250 auf 500 Euro. Diese Regelung tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft.

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Auch bei der Kapitalertragsteuer gibt es eine spĂŒrbare Erleichterung. Die Grenze fĂŒr das vereinfachte Freistellungsverfahren nach Paragraf 50c Einkommensteuergesetz (EStG) soll von 10.000 auf 100.000 Euro steigen. Allerdings schließt das Ministerium GroßaktionĂ€re von dieser VergĂŒnstigung aus, deren Dividenden aus Sammelverwahrung stammen.

Die Kleinunternehmerregelung bleibt fĂŒr das Steuerjahr 2026 unverĂ€ndert. Die Grenzen von 25.000 Euro Vorjahresumsatz und 100.000 Euro erwartetem Jahresumsatz gelten weiterhin.

Digitalisierungsoffensive gegen BĂŒrokratieflut

Finanzminister Lars Klingbeil setzt auf moderne Technik in den FinanzĂ€mtern. Der Gesetzesentwurf verankert den Einsatz KĂŒnstlicher Intelligenz in der Abgabenordnung. Das soll die Steuerverwaltung effizienter machen.

Ein Pilotprojekt namens „Schneller GrĂŒnden" startete bereits am 27. Mai 2026. In acht Regionen – darunter Aachen, MĂŒnchen und Dresden – können UnternehmensgrĂŒndungen nun komplett digital ablaufen. Ein „One-Stop-Shop" fĂŒr GrĂŒnder und ein automatisiertes Verfahren zur Steuernummernvergabe innerhalb weniger Minuten sollen den Prozess revolutionieren.

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Der Vorstoß kommt nicht von ungefĂ€hr. Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hatte die langsame Modernisierung des Bundes im MĂ€rz 2026 scharf kritisiert. Aktuelle Umfragen des ifo-Instituts zeigen: BĂŒrokratie bleibt der grĂ¶ĂŸte Standortnachteil Deutschlands. Rund ein Drittel der kleinen und mittleren Unternehmen plant deshalb, Investitionen zurĂŒckzufahren.

Forschung und Arbeit: Neue Anreize

Die Forschungszulage wird attraktiver. Die Grenze fĂŒr förderfĂ€hige Aufwendungen steigt von 15 auf 25 Millionen Euro. Die Regelung gilt rĂŒckwirkend zum 1. Januar 2026 – vorausgesetzt, die EU-Kommission stimmt zu. Auch die Fristen fĂŒr AntrĂ€ge werden großzĂŒgiger.

Bei der Lohnsteuer plant die Regierung eine VerschĂ€rfung: Die Dauer fĂŒr die „regelmĂ€ĂŸige ArbeitsstĂ€tte" sinkt von 48 auf 24 Monate. Das betrifft Arbeitnehmer, die dauerhaft an einen Einsatzort versetzt werden. Die Neuregelung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Ebenfalls ab 2027 wird die Berechnung des Grundlohns fĂŒr Sonntags-, Feiertags- und NachtzuschlĂ€ge gesetzlich festgeschrieben.

Photovoltaik und internationale Anpassungen

Die Steuerbefreiung fĂŒr Photovoltaikanlagen bleibt bestehen. Bis zu 30 Kilowattpeak (kWp) pro Einheit sind steuerfrei, maximal 100 kWp pro Steuerzahler. Die EinspeisevergĂŒtung liegt zwischen Februar und Juli 2026 bei 7,78 Cent pro Kilowattstunde fĂŒr Überschussstrom (Anlagen bis 10 kWp) und bei 12,34 Cent fĂŒr Volleinspeisung. Ab August sinken die SĂ€tze um ein Prozent.

Das Gesetz passt zudem deutsches Recht an Urteile des EuropĂ€ischen Gerichtshofs an. KinderfreibetrĂ€ge und Kindergeld werden kĂŒnftig nicht mehr gekĂŒrzt, wenn Kinder in anderen EU- oder EWR-Staaten leben. Eine neue „Side-by-Side-Safe-Harbor"-Regelung im Mindeststeuergesetz (MinStG) soll internationale Steuerkonflikte entschĂ€rfen.

Die VerbÀnde haben bis zum 12. Juni 2026 Zeit, ihre Stellungnahmen zum Entwurf einzureichen.

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