Job-Ghosting, Elternzeit

Job-Ghosting nach Elternzeit: Arbeitgeber-Schweigen führt zu Kündigungsrisiko

Veröffentlicht am: 12.08.2026 um 21:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Arbeitgeber ignorieren Rückkehrer nach Elternzeit zunehmend. Wer nicht am ersten Tag erscheint, riskiert die fristlose Kündigung, warnen Arbeitsrechtsexperten.

Job-Ghosting nach Elternzeit: Rückkehrer riskieren fristlose Kündigung
Ein verschlossener Bürotürbereich als Symbol für die mangelnde Kommunikation nach der Elternzeit. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

In der aktuellen arbeitsrechtlichen Praxis zeichnet sich ein problematisches Muster ab: Arbeitgeber reagieren zunehmend nicht auf Kontaktversuche von Beschäftigten, die nach der Elternzeit an ihren Arbeitsplatz zurückkehren möchten. Rechtsexperten bezeichnen dieses Verhalten als Job-Ghosting und warnen eindringlich vor den schwerwiegenden rechtlichen Konsequenzen, die betroffenen Arbeitnehmern drohen, wenn sie in dieser Situation falsch reagieren.

Stillschweigen nach der Elternzeit als rechtliches Risiko

Das Phänomen des Job-Ghostings durch Unternehmen nach der Elternzeit wird von Fachanwälten für Arbeitsrecht zunehmend beobachtet. Dabei ignorieren Arbeitgeber gezielt Anfragen zur Rückkehr, zur künftigen Arbeitszeitgestaltung oder zum konkreten Einsatzort. Fachanwältin Mareike Curtze bestätigte die Existenz dieses Trends. Für die Betroffenen entstehe dadurch eine erhebliche Unsicherheit über den Status ihres Arbeitsverhältnisses und die künftigen Modalitäten ihrer Tätigkeit.

Ein konkretes Beispiel aus der juristischen Praxis verdeutlicht die Komplexität dieser Situation. Die Rechtsanwältin Sandra Runge vertritt derzeit eine Mutter, deren Elternzeit bereits Ende Juni endete. Trotz mehrfacher Bemühungen habe die Mandantin von ihrem Arbeitgeber keinerlei Details oder Bestätigungen bezüglich ihrer Rückkehr erhalten. Solche Fälle zeigen, dass das Schweigen der Unternehmen nicht nur eine kommunikative Hürde darstellt, sondern die Beschäftigten in eine gefährliche rechtliche Falle führen kann.

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Die drohende Gefahr der fristlosen Kündigung

Die größte Gefahr für Rückkehrer besteht darin, dem Arbeitsplatz fernzubleiben, wenn der Arbeitgeber nicht auf Kontaktversuche reagiert. Experten betonen, dass Arbeitnehmer am ersten vorgesehenen Arbeitstag nach Ende der Elternzeit zwingend im Betrieb erscheinen müssen. Dies gelte auch dann, wenn der Arbeitgeber zuvor jegliche Kommunikation verweigert oder keine Anweisungen zur Arbeitsaufnahme erteilt habe.

Wer stattdessen zu Hause bleibt, weil er keine Rückmeldung erhalten hat, riskiert eine fristlose Kündigung durch das Unternehmen. Juristen weisen darauf hin, dass das unentschuldigte Fernbleiben vom Dienst einen schwerwiegenden Pflichtverstoß darstellt, der den Arbeitgeber zur sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses berechtigen kann. Das Erscheinen am Arbeitsplatz dient somit der rechtlichen Absicherung, um die eigene Leistungsbereitschaft formell zu dokumentieren und dem Vorwurf der Arbeitsverweigerung vorzubeugen.

Verbreitung und Sensibilisierung über Fachmedien

Die Debatte um das Job-Ghosting nach der Elternzeit hat in den vergangenen Monaten an öffentlicher Aufmerksamkeit gewonnen. Über berufliche Netzwerke wie LinkedIn sowie durch Berichte in der Frankfurter Rundschau wurde das Thema weiter verbreitet, um sowohl Arbeitnehmer als auch die Fachöffentlichkeit für die Problematik zu sensibilisieren.

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Rechtsexperten raten Betroffenen dazu, die eigenen Kontaktversuche lückenlos zu dokumentieren und sich frühzeitig juristischen Rat einzuholen. Da die Rückkehr aus der Elternzeit oft mit Anpassungen des Arbeitsvertrags oder dem Wunsch nach Teilzeit einhergeht, verschärft das Schweigen der Arbeitgeber die Verhandlungsposition der Rückkehrer erheblich. Dennoch entbindet die mangelnde Kooperation des Arbeitgebers die Beschäftigten nicht von ihrer vertraglichen Präsenzpflicht am ersten Arbeitstag nach der gesetzlichen Auszeit.

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