Justizministerium stĂŒtzt die Erstattungspraxis der Fluggesellschaften
Veröffentlicht am: 27.06.2020 um 15:36 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael MĂŒller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Kastrop erklĂ€rte dem "Handelsblatt" fĂŒr dessen am kommenden Montag erscheinende Ausgabr, die Fluggastrechte-Verordnung der EuropĂ€ischen Union, die bei aufgrund von Krisen gestrichenen FlĂŒgen eine Erstattung der Kosten innerhalb von sieben Tagen vorschreibe, sei fĂŒr EinzelfĂ€lle gedacht gewesen und nicht fĂŒr "den Zusammenbruch eines gesamten Marktes". Die Airlines brauchten momentan aufgrund der Menge der geltend gemachten AnsprĂŒche und der coronabedingten EinschrĂ€nkungen bei den Gesellschaften mehr Zeit fĂŒr die Bearbeitung der AntrĂ€ge, "als durch die EU-Fluggastrechte-Verordnung vorgegeben" sei.
Der StaatssekretĂ€r sagte, es sei nachvollziehbar, dass viele Kunden immer noch auf die RĂŒckerstattung ihrer vorab bezahlten und dann aber ausgefallene Reisen warten mĂŒssten. Vielen Reiseveranstaltern drohe die Insolvenz, wenn sie diese Vorauszahlungen nun sehr schnell zurĂŒckerstatten mĂŒssten, erklĂ€rte der Volkswirt. In der jetztigen Ausnahmesituation mĂŒsse man einen vernĂŒnftigen Ausgleich zwischen dem Wunsch der Menschen nach Erstattung ihrer Kosten und den existenziellen Problemen der Reisebranche finden. Es sei niemandem geholfen, wenn alle "Reisenden ihre Anzahlung zurĂŒckerhalten" und anschlieĂend "die Reiseunternehmen infolgedessen pleitegehen". Es gehe hier ja auch um ArbeitsplĂ€tze, unterstrich der StaatssekretĂ€r im Justizministerium, und dann bekĂ€me am Ende niemand sein Geld zurĂŒck.
Die Forderung, die RĂŒckerstattung der Ticketkosten solle zur Bedingung fĂŒr jegliche staatliche UnterstĂŒtzung fĂŒr Fluggesellschaften gemacht werden, lehnte der StaatssekretĂ€r ab. In einer Ausnahmesituation wie dieser solle man so etwas "nicht pauschal fordern", sagte Kastrop. Die Probleme der Luftfahrtunternehmen bei der ZahlungsfĂ€higkeit hĂ€tten ihren Ursprung auch in den zu erfĂŒllenden AnsprĂŒchen auf Erstattungin der Krise, die jetzt in groĂer Zahl an sie herangetragen wĂŒrden, und "die staatlichen Hilfen dienen der Aufrechterhaltung der LiquiditĂ€t" der Fluggesellschaften, betonte Kastrop gegenĂŒber dem "Handelsblatt".
Der StaatssekretĂ€r sagte, es sei nachvollziehbar, dass viele Kunden immer noch auf die RĂŒckerstattung ihrer vorab bezahlten und dann aber ausgefallene Reisen warten mĂŒssten. Vielen Reiseveranstaltern drohe die Insolvenz, wenn sie diese Vorauszahlungen nun sehr schnell zurĂŒckerstatten mĂŒssten, erklĂ€rte der Volkswirt. In der jetztigen Ausnahmesituation mĂŒsse man einen vernĂŒnftigen Ausgleich zwischen dem Wunsch der Menschen nach Erstattung ihrer Kosten und den existenziellen Problemen der Reisebranche finden. Es sei niemandem geholfen, wenn alle "Reisenden ihre Anzahlung zurĂŒckerhalten" und anschlieĂend "die Reiseunternehmen infolgedessen pleitegehen". Es gehe hier ja auch um ArbeitsplĂ€tze, unterstrich der StaatssekretĂ€r im Justizministerium, und dann bekĂ€me am Ende niemand sein Geld zurĂŒck.
Die Forderung, die RĂŒckerstattung der Ticketkosten solle zur Bedingung fĂŒr jegliche staatliche UnterstĂŒtzung fĂŒr Fluggesellschaften gemacht werden, lehnte der StaatssekretĂ€r ab. In einer Ausnahmesituation wie dieser solle man so etwas "nicht pauschal fordern", sagte Kastrop. Die Probleme der Luftfahrtunternehmen bei der ZahlungsfĂ€higkeit hĂ€tten ihren Ursprung auch in den zu erfĂŒllenden AnsprĂŒchen auf Erstattungin der Krise, die jetzt in groĂer Zahl an sie herangetragen wĂŒrden, und "die staatlichen Hilfen dienen der Aufrechterhaltung der LiquiditĂ€t" der Fluggesellschaften, betonte Kastrop gegenĂŒber dem "Handelsblatt".
Redaktion ad-hoc-news.de, RSM
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