Reparieren statt wegwerfen â neue Pflichten fĂŒr Hersteller
20.05.2026 - 05:05:04 | dpa.de
Der Bundestag berĂ€t am Mittwochabend in erster Lesung ĂŒber einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Recht auf Reparatur. Mit der geplanten Reform soll eine EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Die Frist dafĂŒr endet am 31. Juli. Der Entwurf, der im fĂŒr Verbraucherschutz zustĂ€ndigen Bundesjustizministerium erarbeitet wurde, sieht strengere Vorgaben fĂŒr die Hersteller vor.Â
Worum geht es konkret?
- Wer Waschmaschinen, Trockner, Waschtrockner, HaushaltsgeschirrspĂŒler, KĂŒhlgerĂ€te, SchweiĂgerĂ€te, Staubsauger, Server und Datenspeicherprodukte, Mobiltelefone, Drucker, Tablets, Computer ohne Tastatur (sogenannte Slate-Tablets), schnurlose Telefone, E-Roller oder E-Bikes herstellt, soll verpflichtet werden, diese wĂ€hrend der ĂŒblichen Lebensdauer zu einem angemessenen Preis zu reparieren. Das gilt unabhĂ€ngig von der Dauer der Produktgarantie. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten nur fĂŒr VertrĂ€ge zwischen Unternehmen.Â
- Die GerĂ€te mĂŒssen kĂŒnftig so konstruiert sein, dass man sie reparieren kann. Wer also etwa den Akku so verbaut, dass ein Tausch nicht möglich ist oder eine Reparatur durch bestimmte Software-Eigenschaften verhindert, verstöĂt gegen das Recht auf Reparatur. In so einem Fall können KĂ€uferinnen und KĂ€ufern dann GewĂ€hrleistung einfordern.
- Entscheidet sich ein Verbraucher, innerhalb der GewĂ€hrleistungsfrist auf den kostenfreien Ersatz durch ein neues GerĂ€t zu verzichten und stattdessen das mangelhafte Produkt kostenfrei reparieren zu lassen, verlĂ€ngert sich die gesetzliche GewĂ€hrleistungsfrist gegenĂŒber dem VerkĂ€ufer von zwei auf drei Jahre.
Hubig: «Reparieren ist besser als Wegwerfen»
Die neuen Regeln bieten aus Sicht von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) mit der verlĂ€ngerten GewĂ€hrleistung einen konkreten Anreiz, sich fĂŒr eine Reparatur zu entscheiden statt fĂŒr die Lieferung eines neuen Produkts. Sie sagt: «Reparieren ist besser als Wegwerfen» - fĂŒr den Geldbeutel und fĂŒr die Umwelt.
Praxistaugliche Vorgaben?
Schon vor der noch ausstehenden SachverstĂ€ndigenanhörung zu dem Vorhaben ĂŒbt die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) Kritik an dem Entwurf. «Unklare Formulierungen und Vorgaben, die in der Praxis kaum umsetzbar sind, wĂŒrden zusĂ€tzliche BĂŒrokratie, Rechtsunsicherheit und unnötige Belastungen schaffen», heiĂt es in einer Mitteilung. Viele Betriebe fragten sich: Wie teuer darf eine Reparatur kĂŒnftig sein? Wie lange darf sie dauern? Diese Unsicherheiten bremsten das prinzipiell begrĂŒĂenswerte Ziel, durch mehr Reparaturen Ressourcen zu schonen.
Mit dem Reparaturbonus, den es in einigen StÀdten beziehungsweise BundeslÀndern gibt, hat die geplante GesetzesÀnderung nichts zu tun.
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