ROUNDUP, Soli

Soli darf bleiben - noch

26.03.2025 - 12:12:14

KARLSRUHE - Der SolidaritÀtszuschlag darf erst einmal weiter erhoben werden.

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KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der SolidaritĂ€tszuschlag darf erst einmal weiter erhoben werden. Das entschied das Bundesverfassungsgericht und wies damit eine Beschwerde von mehreren FDP-Politikern zurĂŒck. Die bisher noch von dem Abschlag betroffenen Steuerpflichtigen - Unternehmen, Kapitalanleger und Gutverdienende - mĂŒssen die Abgabe also weiter zahlen.

Der kĂŒnftigen Bundesregierung dĂŒrfte nun angesichts der ohnehin schwierigen Haushaltslage ein Stein vom Herzen fallen. Denn ĂŒber die Abgabe fließen bisher Jahr fĂŒr Jahr zweistellige MilliardenbetrĂ€ge in den Etat. HĂ€tte Karlsruhe den Soli gekippt, hĂ€tte sich ein erhebliches Loch im Etat aufgetan. (Az. 2 BvR 1505/20)

Einen Freibrief fĂŒr die Abgabe bedeutet dies aber nicht: Der Senat wies sehr deutlich darauf hin, dass eine ErgĂ€nzungsabgabe wie der Soli nicht zeitlich unbegrenzt erhoben dĂŒrfe und immer wieder geprĂŒft werden mĂŒsse. Denn die Abgabe werde verfassungswidrig, wenn der "aufgabenbezogene Mehrbedarf" - in diesem Fall die zusĂ€tzlichen Kosten fĂŒr die Deutsche Einheit - offensichtlich wegfĂ€llt. Heute sei das noch nicht der Fall, urteilten die Richterinnen und Richter. Der Bund mĂŒsse das aber im Blick behalten.

Gericht: Keine Ungleichbehandlung

Der Soli wird als Zuschlag auf die Einkommens- und Körperschaftsteuer sowie KapitalertrĂ€ge erhoben und betrĂ€gt 5,5 Prozent der jeweiligen Steuer. Das sei keine unzumutbare Besteuerung, betonte Richterin Christine Langenfeld. Auch liege dadurch, dass nur noch ein kleiner Teil der Steuerpflichtigen den Soli abgeben mĂŒsse, keine Ungleichbehandlung der Steuerzahler vor. Damit hatten unter anderem die klagenden FDP-Politiker argumentiert.

Einer von ihnen, der ehemalige Fraktionsvorsitzende Christian DĂŒrr, betonte, die Beschwerde sei zwar zurĂŒckgewiesen worden. "Aber der Senat hat dem Steuerstaat heute klare Grenzen gesetzt." Der wohl kĂŒnftige Bundeskanzler Friedrich Merz mĂŒsse jetzt handeln: "Wer sich 1,5 Billionen Euro Schulden genehmigt, sollte auch in der Lage sein, 13 Milliarden Euro jĂ€hrliche Entlastung fĂŒr Betriebe, LeistungstrĂ€ger und Sparer umzusetzen. Eine politische Entscheidung ist heute umso notwendiger geworden", so DĂŒrr.

Die Union pochte nach dem Urteil auf Steuererleichterungen. "Wir akzeptieren das Urteil. Gleichwohl brĂ€uchten wir jetzt dringend steuerliche Entlastungen fĂŒr die Unternehmen und fĂŒr die arbeitende Mitte, damit der Standort Deutschland im internationalen Vergleich wieder wettbewerbsfĂ€hig wird und wir auf einen Wachstumskurs zurĂŒckkehren", sagte der CDU-Haushaltspolitiker Mathias Middelberg der Deutschen Presse-Agentur. WirtschaftsverbĂ€nde forderten Union und SPD auf, den SolidaritĂ€tszuschlag abzuschaffen.

Der geschĂ€ftsfĂŒhrende Finanzminister Jörg Kukies begrĂŒĂŸte die Karlsruher Entscheidung. Damit sei Klarheit geschaffen fĂŒr die Aufstellung des Bundeshaushalts.

Ende des Solidarpakts spielte keine Rolle

UrsprĂŒnglich war der Soli eingefĂŒhrt worden, um die Kosten fĂŒr die deutsche Wiedervereinigung zu finanzieren. ZunĂ€chst galt er befristet, seit dem Jahr 1995 wurde er dauerhaft eingefĂŒhrt. Die Abgabe fließt ausschließlich dem Bund zu. FĂŒr 90 Prozent der Steuerpflichtigen wurde sie im Rahmen des "Gesetzes zur RĂŒckfĂŒhrung des SolidaritĂ€tszuschlags 1995" abgeschafft.

Sechs FDP-Politiker, seinerzeit in der Opposition, hatten wegen der umstrittenen Abgabe schließlich das oberste deutsche Gericht angerufen. Sie waren der Meinung, der Zuschlag sei Ende 2019 mit Auslaufen des Solidarpakts II, ĂŒber den Transferleistungen an die ostdeutschen BundeslĂ€nder flossen, verfassungswidrig geworden. Dem widersprach der Senat ebenfalls deutlich. Es komme nicht auf bestimmte zeitliche Fristen an, sondern allein darauf, ob es noch einen Mehrbedarf gebe oder nicht.

Das Bundesverfassungsgericht berief sich in seinem Urteil auch auf ein im Verfahren vorgelegtes Gutachten, nach dem der Bundeshaushalt noch bis 2030 in bestimmten Bereichen durch die Einheit belastet werde. Dass die in der Verhandlung im November angehörten Ökonomen keine einheitliche Bewertung dazu hatten, deutete das Gericht als Zeichen dafĂŒr, dass zumindest nicht von einem offensichtlichen Wegfall der Mehrkosten ausgegangen werden könne.

@ dpa.de