Karlsruhe verhandelt Bayern-Klage zu Erbschaftsteuer
Veröffentlicht am: 12.10.2026 um 05:50 Uhr | dpa, AD HOC NEWSDie bayerische Staatsregierung will in Karlsruhe unter anderem klĂ€ren lassen, ob Vorschriften im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz schon deshalb verfassungswidrig sind, weil der Bund sie gar nicht vorgeben darf. Ein Urteil wird erst einige Monate nach der mĂŒndlichen Verhandlung erwartet.
Wer in Deutschland auf geerbtes Vermögen wie viel Steuern zahlen muss, ist bundesweit einheitlich geregelt. Die Einnahmen flieĂen in die Kassen der BundeslĂ€nder. Bayerns MinisterprĂ€sident Markus Söder (CSU) hat sich in der Vergangenheit fĂŒr eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer ausgesprochen.
"Die Erbschaftsteuer ist eine LĂ€ndersteuer - das Aufkommen steht in voller Höhe den LĂ€ndern zu", erklĂ€rte Finanzminister Albert FĂŒracker (CSU) im Vorfeld der Verhandlung. "Daher sollten die Landesparlamente auch maĂgeblich ĂŒber ihre Ausgestaltung entscheiden können."
In Karlsruhe greift die bayerische Staatsregierung nun die Regelungen zur Bewertung von GrundstĂŒcken, zu SteuerfreibetrĂ€gen und zu den SteuersĂ€tzen an. Dem Bund fehle hierfĂŒr die Gesetzgebungskompetenz, argumentiert der Freistaat. Die SteuersĂ€tze und FreibetrĂ€ge seien auĂerdem verfassungswidrig, weil sie nicht an die Inflation angepasst wurden. Und: Die FreibetrĂ€ge mĂŒssten regionale Unterschiede bei den Immobilienpreisen berĂŒcksichtigen.
