Kassenpflicht ab 2028: Neue Regeln für Geschäfte über 100.000 Euro Umsatz
Veröffentlicht am: 25.09.2026 um 02:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Am 23. September 2026 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums (BMF) zur Fortentwicklung von Kassenaufzeichnungen und zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung gebilligt.
Mit der Reform, die eine weitgehende Umstellung auf digitale Belege vorsieht, rechnet die Bundesregierung mit einer erheblichen Reduzierung des bürokratischen Aufwands. Der jährliche Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft soll demnach um voraussichtlich ca. 106 Millionen Euro sinken.
Digitaler Bon wird ab 2028 neuer Standard
Ab dem Jahr 2028 sollen herkömmliche Papierbelege durch digitale Alternativen ersetzt werden. Die bisherige Pflicht zur Ausgabe eines Papierbons entfällt damit zugunsten elektronischer Formate wie QR-Codes, Download-Links oder der Bereitstellung direkt im Kundenkonto.
Eine physische Quittung muss laut dem Entwurf nur noch dann ausgehändigt werden, wenn Kunden dies ausdrücklich wünschen. Gleichzeitig besteht für Verbraucher keine Verpflichtung, den elektronischen Beleg tatsächlich anzunehmen.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil betonte am 23. September 2026, dass mit der Abschaffung der Papierbon-Pflicht digitale Belege zum Standard werden. Ziel der Maßnahme sei es, Steuerhinterziehung effektiver zu verhindern und faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen.
Schärfere Regeln für offene Ladenkassen
Ein zentraler Aspekt der Neuregelung ist die Erfassung bislang ungesicherter Bargeldumsätze. Nach Angaben des Finanzministeriums bestehen in Deutschland noch etwa 115.000 offene Ladenkassen, die als besonders missbrauchsanfällig eingestuft werden.
Um Manipulationen zu erschweren, greift ab 2028 eine Kassenpflicht für alle Geschäfte, die einen Jahresgesamtumsatz von mehr als 100.000 Euro erzielen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Steuerpflichtige mit geringen Barumsätzen von unter 12.000 Euro pro Jahr.
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Zusätzlich sieht der Gesetzentwurf erweiterte Sanktionsmöglichkeiten und Ermittlungsbefugnisse für die Finanzbehörden vor. Parallel dazu beschloss das Kabinett am 23. September 2026 einen Aktionsplan gegen den Missbrauch von Sozialleistungen.
Reaktionen aus Verbänden und Politik
Der Branchenverband Bitkom begrüßte die Einführung der Kassenpflicht ab der genannten Umsatzgrenze als wichtigen Schritt zur Stärkung des fairen Wettbewerbs. Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder erklärte dazu, dass die Vorgaben eindeutig und praxistauglich sein müssten. Er mahnte zudem ausreichende Umsetzungszeiten und einheitliche technische Standards an, um Insellösungen zu vermeiden.
Laut einer Bitkom-Umfrage befürworten zudem 84 Prozent der Menschen in Deutschland eine gesetzliche Pflicht für Geschäfte, neben Bargeld mindestens eine elektronische Bezahlmöglichkeit anzubieten.
Kritik an der Ausgestaltung kam vom Handelsverband Deutschland (HDE). Wie am 24. September 2026 berichtet wurde, monierte der Verband, dass die Belegpflicht faktisch nicht abgeschafft, sondern der Papierbon lediglich durch einen verpflichtenden digitalen Beleg ersetzt werde.
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Sonderregelungen für die Landwirtschaft
Für die land- und forstwirtschaftliche Direktvermerkung, beispielsweise in Hofläden, sind Erleichterungen vorgesehen. Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer wies darauf hin, dass diese Betriebe von der Kassenpflicht und der elektronischen Nacherfassung befreit bleiben sollen.
Eine entsprechende Ausnahmeverordnung soll zum 1. Januar 2028 in Kraft treten. Weitere Ausnahmen per Rechtsverordnung sind laut Kabinettsbeschluss für Vertrauenskassen auf Selbsternte-Feldern denkbar.
Ausblick auf verpflichtende digitale Zahlungswege
Ergänzend zur Belegreform plant das Finanzministerium eine Ausweitung digitaler Zahlungsoptionen. Lars Klingbeil legte Eckpunkte vor, nach denen Geschäfte und Restaurants ab 2027 verpflichtet werden könnten, mindestens eine digitale Bezahlmöglichkeit anzubieten. Unternehmen sollen das System frei wählen können, müssen jedoch mindestens ein europäisches Verfahren akzeptieren.
Zusatzgebühren für Kunden bei digitaler Zahlung sollen untersagt werden. Während für diese Regelung keine Umsatzgrenze vorgesehen ist, sollen nichtkommerzielle Organisationen wie Amateursportvereine ausgenommen werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf hierzu soll noch im Laufe des Jahres 2026 das Kabinett erreichen.
