Kassenpflicht ab Januar 2027: Neue Regeln für 114.800 Unternehmen
04.06.2026 - 20:50:16 | boerse-global.de
Ab Januar 2027 müssen Unternehmen mit mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz manipulationssichere elektronische Registrierkassen einsetzen.
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Strenge Auflagen und hohe Strafen
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass rund 114.800 Kassen nachgerüstet oder neu angeschafft werden müssen. Wer die Pflicht ignoriert, dem drohen Bußgelder von bis zu 25.000 Euro. Noch härter trifft es Manipulateure: Die nachträgliche Veränderung von Kassenaufzeichnungen soll als Steuerstraftat mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden. Ausnahmen sind nur für bestimmte Organisationen wie gemeinnützige Vereine vorgesehen.
Erleichterungen bei der Bonpflicht
Gleichzeitig plant das Ministerium eine Entlastung bei den Kassenbons. Bei Beträgen unter 30 Euro entfällt künftig die Pflicht zur Ausgabe eines Belegs – ob digital oder in Papierform. „Das reduziert den bürokratischen Aufwand bei Kleinstbeträgen erheblich", heißt es aus dem Finanzministerium.
Die Umstellungskosten für die Wirtschaft beziffert das Ministerium auf einmalig 99 Millionen Euro. Dem stehen jährliche Entlastungen von 89 Millionen Euro gegenüber. Preiserhöhungen für Verbraucher erwartet die Regierung nicht.
Kampf gegen Milliardenverluste
Der Vorstoß kommt vor dem Hintergrund alarmierender Zahlen: Steuerbetrug kostet den deutschen Staat schätzungsweise 100 Milliarden Euro jährlich, weitere 100 Milliarden gehen durch Geldwäsche verloren. Allein die CumEx- und CumCum-Skandale verursachten Schäden von rund 40 Milliarden Euro – weniger als ein Prozent davon wurde bislang durch rechtskräftige Urteile zurückgeholt.
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Die Politik diskutiert daher über die Einrichtung einer zentralen Bundesermittlungsbehörde und die Einstufung schwerer Steuerhinterziehung als Verbrechen. Parallel dazu treibt die Digitalisierung die Finanzverwaltung voran: Ab Januar 2027 müssen B2B-Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz elektronische Rechnungsformate wie XRechnung oder ZUGFeRD nutzen. Ab 2028 gilt die Pflicht für alle Firmen.
Gerichte stärken Kontrollrechte
Die Justiz untermauert den Kurs des Finanzministers. Im September 2025 entschied das Finanzgericht Köln: Haben Betriebe manipulierte Kassen, dürfen Finanzämter die Einnahmen durch Sicherheitszuschläge schätzen – etwa bei Restaurants. Das Gericht betonte, die Behörde müsse dabei die geeignetste Methode wählen.
Der Bundesfinanzhof stellte zudem klar: Wer nach einem Steuerklassenwechsel – etwa von III auf V – keine Steuererklärung abgibt, kann sich wegen Steuerhinterziehung strafbar machen. Die Verjährungsfrist für Nachzahlungen verlängert sich dann auf zehn Jahre. Ein deutliches Signal an alle, die ihre Meldepflichten auf die leichte Schulter nehmen.
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