Kassenpflicht, Regeln

Kassenpflicht ab Januar 2027: Neue Regeln für über 100.000 Euro Umsatz

05.06.2026 - 01:01:23 | boerse-global.de

Ab 2027 gelten neue Kassenregeln: Bonpflicht entfällt unter 30 Euro, elektronische Kassen werden Pflicht für Betriebe über 100.000 Euro Umsatz.

Kassenregeln 2027: Neue Bonpflicht und E-Rechnung für Betriebe
Kassenpflicht - Ein modernes elektronisches Kassensystem mit einem kurzen Beleg und einer Hand, die eine Kreditkarte hält, in einem Geschäft. 05.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Ab Januar 2027 sollen Betriebe mit mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz elektronische Kassensysteme nutzen. Gleichzeitig plant das Ministerium eine deutliche Entlastung bei der umstrittenen Bonpflicht.

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Bagatellgrenze für die Bonpflicht geplant

Künftig müssen Händler bei Beträgen unter 30 Euro keinen Beleg mehr ausstellen. Das soll den bürokratischen Aufwand reduzieren und den Papierverbrauch senken.

Die bisherige strikte Ausgabepflicht hatte seit ihrer Einführung für Ärger im Einzelhandel und Handwerk gesorgt. Mit der gestuften Abschaffung für Kleinbeträge will das Finanzministerium Unternehmen entlasten. Für Härtefälle wie bestimmte Vereine sollen Ausnahmeregelungen möglich bleiben.

Strengere Vorgaben für elektronische Kassen

Parallel zur Lockerung verschärft der Staat die technische Kontrolle. Ab Januar 2027 müssen alle Betriebe über 100.000 Euro Umsatz elektronische Registrierkassen einsetzen. Die Bundesregierung will damit Steuerbetrug durch manipulierte Kassen bekämpfen.

Wer Manipulationssoftware einsetzt, muss künftig mit bis zu fünf Jahren Haft rechnen. Unternehmen, die sich der Kassenpflicht verweigern, drohen Bußgelder von bis zu 25.000 Euro. Der einmalige Umstellungsaufwand liegt laut Ministerium bei knapp 99 Millionen Euro – für rund 114.800 neue Kassen. Dem stehen jährliche bürokratische Entlastungen von etwa 89 Millionen Euro gegenüber. Auswirkungen auf die Verbraucherpreise erwartet das Ministerium nicht.

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Digitale Transformation und Steuerreform

Die neuen Kassenregeln sind Teil eines größeren Digitalisierungspakets. Zeitgleich tritt am 1. Januar 2027 die E-Rechnungspflicht für B2B-Unternehmen mit über 800.000 Euro Vorjahresumsatz in Kraft. Rechnungen müssen dann in strukturierten Formaten wie XRechnung oder ZUGFeRD übermittelt werden. Ab 2028 soll diese Pflicht für alle Unternehmen gelten.

Eine YouGov-Umfrage im Auftrag des Handelsverbands zeigt: Die Wirtschaft steht vor Herausforderungen. 33 Prozent der Unternehmen haben noch nie eine elektronische Rechnung verschickt. 36 Prozent sehen die technische Umsetzung als größte Hürde.

Flankiert werden die Maßnahmen von einer geplanten Einkommensteuerreform. Bundeskanzler Friedrich Merz und Finanzminister Klingbeil verfolgen das Ziel, kleine und mittlere Einkommen ab 2027 zu entlasten. Die Union schlägt die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags und eine Anhebung des Grundfreibetrags auf 13.500 Euro vor. Die SPD drängt auf eine aufkommensneutrale Gestaltung. Eine finale Entscheidung über das Entlastungsvolumen – bis zu 30 Milliarden Euro – wird für Mitte Juli 2026 erwartet.

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