Kassenpflicht, Regeln

Kassenpflicht: Neue Regeln für Unternehmen ab Januar 2028

Veröffentlicht am: 10.08.2026 um 19:04 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Ab 2028 drohen bei Verstößen gegen die elektronische Kassenführung Bußgelder bis 25.000 Euro und Freiheitsstrafen bei Manipulation.

Kassenpflicht ab 2028: BMF-Entwurf verschärft Aufzeichnungspflichten
Ein modernes digitales Kassensystem auf einem Verkaufstresen in einem Geschäft bei natürlichem Tageslicht. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

In einem Referentenentwurf mit dem Titel „Gesetz zur Einführung einer Kassenpflicht“ konkretisiert das Bundesfinanzministerium (BMF) umfassende Pläne zur Verschärfung der steuerlichen Aufzeichnungspflichten in Deutschland. Zentrales Element des Vorhabens ist die Einführung einer verpflichtenden elektronischen Kassenführung für Unternehmen, die einen Jahresumsatz von mehr als 100.000 EUR erzielen. Diese Neuregelung soll nach den aktuellen Planungen zum 1. Januar 2028 in Kraft treten und zielt darauf ab, die Transparenz in bargeldintensiven Branchen signifikant zu erhöhen.

Digitale Belegpflicht und technische Standards

Der Entwurf sieht eine tiefgreifende Reform der bisherigen Belegführung vor. So ist geplant, die bisherige Pflicht zur Ausgabe eines papierhaften Belegs abzuschaffen. An deren Stelle soll eine sogenannte Belegbereitstellungspflicht treten, die den Fokus verstärkt auf digitale Prozesse legt. Dies würde bedeuten, dass Belege künftig vermehrt elektronisch zur Verfügung gestellt werden müssen, anstatt sie obligatorisch auszudrucken.

Gleichzeitig bedeutet der Vorstoß das Ende für die sogenannte offene Ladenkasse in Betrieben, welche die Umsatzgrenze von 100.000 EUR überschreiten. Diese Unternehmen müssten künftig zwingend elektronische Aufzeichnungssysteme verwenden. Diese Systeme müssen laut den Vorgaben mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein und dem Datenstandard DSFinV-K entsprechen, um eine lückenlose und manipulationssichere Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle zu gewährleisten.

Verschärfte Sanktionen gegen Manipulation und Säumnis

Um die Einhaltung der neuen Vorschriften sicherzustellen, sieht das Bundesfinanzministerium einen deutlich erweiterten Sanktionsrahmen vor. Bei Verstößen gegen die Aufzeichnungspflichten oder die technische Absicherung der Systeme sieht der Entwurf Bußgelder in Höhe von bis zu 25.000 EUR vor. Besonders streng soll die Verwendung von Manipulationssoftware geahndet werden. Hierfür plant die Bundesregierung die Einführung eines eigenen Straftatbestands, der im Falle einer Verurteilung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren belegt werden kann.

Anzeige

Wer sich mit den verschärften Anforderungen an die Buchführung befasst, sollte auch die Risiken einer behördlichen Kontrolle kennen. Dieser kostenlose Report zeigt, wie Sie sich rechtzeitig absichern und eine anstehende Prüfung deutlich verkürzen. 5 Fehler bei der Betriebsprüfung jetzt vermeiden

Zusätzlich sieht der Entwurf finanzielle Sanktionen vor, die den administrativen Ablauf der Steuerprüfung sichern sollen. Ein vorgesehenes Verzögerungsgeld kann demnach in einem Rahmen von 2.500 bis 250.000 EUR festgesetzt werden, wenn Mitwirkungspflichten nicht zeitgerecht erfüllt werden. Für Fälle, in denen die Kassenführung ohne die erforderliche Genehmigung ins Ausland verlagert wird, ist ein Verlagerungsgeld zwischen 2.500 und 100.000 EUR vorgesehen.

Erkenntnisse aus Betriebsprüfungen im Frühjahr 2026

Die Notwendigkeit für strengere gesetzliche Vorgaben wird durch Berichte aus der Finanzverwaltung gestützt. Im Frühjahr 2026, insbesondere im April, führte etwa das Finanzministerium Baden-Württemberg gezielte Aktionstage in bargeldintensiven Betrieben durch. Dabei stellten die Prüfer in zahlreichen Fällen Unregelmäßigkeiten bei der Kassenführung fest.

Anzeige

Angesichts unangekündigter Kontrollen ist eine lückenlose Dokumentation für Selbstständige essenziell, um die Kontrolle über den Ablauf zu behalten. Ein kostenloser 12-Punkte-Selbstcheck hilft Ihnen dabei, sich optimal vorzubereiten und souverän zu verhandeln. Kostenlosen Betriebsprüfungs-Ratgeber herunterladen

Zu den dokumentierten Mängeln gehörten laut der Finanzbehörde unter anderem die fehlende technische Absicherung elektronischer Kassensysteme sowie die Missachtung der geltenden Belegausgabepflicht. Zudem ergaben sich bei den Kontrollen in einigen Betrieben Hinweise auf Schwarzarbeit. Die Behörden wiesen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Kassen-Nachschauen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung möglich seien. Werden bei einer solchen Nachschau größere Fehler identifiziert, erfolgt laut den geltenden Verfahrensregeln eine unmittelbare Überleitung zu einer vollumfänglichen Betriebsprüfung. Die nun geplanten Verschärfungen des Bundesfinanzministeriums sollen dazu beitragen, solche Defizite künftig systematischer zu verhindern.

Disclaimer...

de | wirtschaft | 69934192 |