Kenntnisprüfung bestanden: Glückwunsch an Internationale Fachkräfte am UKGM in Gießen
Veröffentlicht am: 25.09.2026 um 13:06 Uhr | presseportal, AD HOC NEWS
Für die staatliche Anerkennung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Ein ausländischer Berufsabschluss in der jeweiligen Berufssparte, ein Beschäftigungsverhältnis in Hessen, die erforderliche Sprachkenntnisse, die gesundheitliche Eignung sowie die Zuverlässigkeit zur Ausübung des Berufes. Ist die Ausbildung oder das Studium im Herkunftsland nicht gleichwertig, besteht für die Beschäftigten die Möglichkeit, einen gleichwertigen Kenntnisstand durch eine praktische und eine mündliche Kenntnisprüfung nachzuweisen. Alternativ ist ein sogenannter Anpassungslehrgang möglich, der zwischen drei und 36 Monaten dauert und mit einer Prüfung endet.
Für das Gießener Universitätsklinikum ist die Vielfalt unter den Mitarbeitenden eine große Bereicherung und gerade in der Pflege ist der Einsatz von internationalen Fachkräften angesichts eines bundesweit angespannten Stellenmarkts ein wichtiges Plus.
Glückwünsche für die neuen Kolleginnen und Kollegen gab es unter anderen von der Kaufmännischen Geschäftsführerin, Dr. Christiane Hinck-Kneip und Pflegedirektorin, Judith Schäfer.
Das Universitätsklinikum Gießen und Marburg (UKGM) mit seinen 86 Kliniken und Instituten an den beiden Standorten Gießen und Marburg ist das drittgrößte Universitätsklinikum Deutschlands. Seit Februar 2006 trägt die RHÖN-KLINIKUM AG zu 95 Prozent die Verantwortung als Betreiber dieses privatisierten Universitätsklinikums. www.ukgm.de
Pressekontakt:
Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH (UKGM)
Christine Bode | Kommunikation | Pressesprecherin
T. +49 641 985- 40013 | christine.bode@uk-gm.de
Original-Content von: RHÖN-KLINIKUM AG übermittelt durch news aktuell
