Kfz-Branche: 705.000 BeschÀftigte fordern 12 Monate Umsetzungsfrist
Veröffentlicht am: 18.09.2026 um 03:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) und der Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV-Kfz) dringen auf deutliche Korrekturen am Referentenentwurf der Mantelverordnung und der darin enthaltenen Fahrzeug-Genehmigungs- und Betriebserlaubnisverordnung (FGBV).
Wie aus einem Branchenbericht vom 16. September 2026 hervorgeht, hatten die SpitzenverbĂ€nde ihre gemeinsamen Forderungen bereits am 20. Juli 2026 vorgelegt. Im Zentrum der Initiative steht das Ziel, die Praxistauglichkeit der neuen regulatorischen Vorgaben fĂŒr die bundesdeutschen Kfz-Betriebe sicherzustellen und ĂŒbermĂ€Ăige bĂŒrokratische HĂŒrden abzuwenden.
Kernforderungen fĂŒr Praxistauglichkeit und Ăbergangsfristen
Um den WerkstĂ€tten und AutohĂ€usern eine verlĂ€ssliche Planungsgrundlage zu bieten, sprechen sich ZDK und BIV-Kfz fĂŒr eine Reihe konkreter Nachbesserungen aus.
Ein zentraler Punkt betrifft den zeitlichen Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens: Die VerbĂ€nde verlangen ein zeitgleiches Inkrafttreten der Fahrzeug-Genehmigungs- und Betriebserlaubnisverordnung (FGBV) und der Verordnung ĂŒber die PrĂŒfung von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen (RTPV). Eine getrennte oder zeitversetzte EinfĂŒhrung berge nach EinschĂ€tzung der Branchenvertreter Risiken fĂŒr Rechtsunsicherheiten im betrieblichen Alltag.
Der Referentenentwurf zur Mantelverordnung und zur FGBV liegt vor, das Regelungsverfahren lĂ€uft noch â und die BranchenverbĂ€nde fordern mindestens 12 Monate Umsetzungsfrist, damit Betriebe sich vorbereiten können. Wer heute schon weiĂ, welche Schritte in welcher Reihenfolge anstehen, verliert keine Zeit, wenn die Verordnung greift. Kostenlosen Umsetzungs-Leitfaden anfordern
Zudem fordern die VerbĂ€nde wirksame Bestandsschutzregelungen fĂŒr bestehende Strukturen und AblĂ€ufe. ErgĂ€nzend dazu halten die Interessenvertreter eine Umsetzungsfrist von mindestens 12 Monaten fĂŒr erforderlich, damit sich die Unternehmen auf die verĂ€nderten technischen und organisatorischen Vorgaben einstellen können.
Um die tatsĂ€chliche Belastung der Betriebe transparent zu erfassen und Fehlentwicklungen frĂŒhzeitig zu korrigieren, plĂ€dieren die Organisationen darĂŒber hinaus fĂŒr einen KMU-Test, der die Belange von kleinen und mittleren Unternehmen abbildet, verbunden mit einer verbindlichen Evaluierung nach 3 Jahren.
Relevanz fĂŒr Hunderttausende BeschĂ€ftigte der Branche
Ob Bestandsschutz fĂŒr Ihre bestehenden AblĂ€ufe greift, ist im laufenden Verfahren noch offen â und genau hier entsteht die gröĂte Rechtsunsicherheit fĂŒr WerkstĂ€tten. Der Leitfaden zeigt Ihnen, welche Strukturen Sie heute dokumentieren sollten, um bei einer spĂ€teren Regelung nachweisbar aufgestellt zu sein. Bestandsschutz-Check fĂŒr Kfz-Betriebe starten
Die regulatorischen Anpassungen betreffen einen bedeutenden Wirtschaftszweig in Deutschland. Nach eigenen Angaben vertreten der ZDK und der BIV-Kfz bundesweit rund 84.000 AutohĂ€user und WerkstĂ€tten. In diesen Betrieben sind etwa 705.000 BeschĂ€ftigte tĂ€tig. DarĂŒber hinaus reprĂ€sentieren die Organisationen 34 FabrikatsverbĂ€nde.
Vor diesem Hintergrund unterstreichen die VerbĂ€nde die Notwendigkeit, Verordnungen so auszugestalten, dass sie im Werkstattalltag und im Handel ohne unzumutbaren administrativen Mehraufwand angewendet werden können. Ob und in welchem Umfang das federfĂŒhrende Ministerium die im Juli eingereichten Anregungen der Kfz-Branche in der weiteren Ausarbeitung der Mantelverordnung aufgreift, bleibt Gegenstand des laufenden Regelungsverfahrens.
