Kfz-Typklassen 2027: Für 12 Millionen Autofahrer ändert sich die Einstufung
Veröffentlicht am: 03.10.2026 um 00:00 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Am 1. Oktober 2026 hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) die Typklassenstatistik für das Jahr 2027 herausgegeben. Für rund 12 Millionen Autofahrer in Deutschland ändert sich damit die Einstufung ihres Fahrzeugs. Während 7,4 Millionen Versicherte künftig in eine höhere Typklasse eingruppiert werden, profitieren 5,1 Millionen von einer besseren Einstufung.
Für fast 30 Millionen Fahrzeughalter – was einem Anteil von 71 Prozent entspricht – bleibt die Einstufung in der Kfz-Haftpflichtversicherung unverändert. In der Kaskoversicherung behalten 67 Prozent der Voll- und Teilkaskoversicherten ihre bisherige Klasse.
Schadensbilanzen bestimmen die neuen Tarife
Als Grundlage für die Neuberechnung dienten dem Verband die Schaden- und Unfallbilanzen der Jahre 2023 bis 2025 sowie die Daten von fast 32.000 Fahrzeugtypen. Insgesamt umfasst das Verzeichnis 33.860 Autotypen.
Das System unterteilt sich in 16 Klassen in der Kfz-Haftpflicht (Klassen 10 bis 25), 25 Klassen in der Vollkasko (10 bis 34) und die Klassen 10 bis 33 in der Teilkasko. GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen erklärte hierzu, dass die Kasko-Typklasse zumeist umso höher ausfalle, je teurer das Auto und dessen Ersatzteile seien.
Einstufungen verschiedener Fahrzeugmodelle
Unter den Fahrzeugen, die heraufgestuft werden, befindet sich unter anderem der BMW 330d Touring xDrive, dessen Haftpflichtklasse um zwei Stufen auf 17 steigt.
Der Citroën C4 1.2 klettert in der Haftpflicht um zwei Stufen auf 18 und in der Vollkasko um eine Stufe auf 18. Auch für den Škoda Rapid 1.2 steigt die Haftpflicht um zwei Klassen auf 19. Beim Mercedes CLA 250 E sowie dem Audi Q4 35 e-tron erhöht sich die Einstufung in Haftpflicht, Voll- und Teilkasko um jeweils eine Klasse. Ebenfalls um je eine Stufe höher eingestuft werden der Renault Megane beziehungsweise Scenic E-Tech Electric und der MG ZS EV.
Günstigere Einstufungen verzeichnen hingegen Modelle wie der VW T7 Multivan 2.0 TDI mit einem Rückgang in der Haftpflicht um zwei Klassen auf 12 und in der Vollkasko um eine Klasse. Beim Mercedes GLC 200 4Matic sinkt die Haftpflicht um eine und die Vollkasko um zwei Klassen.
Für 7,4 Millionen Autofahrer steigt die Typklasse 2027, 5,1 Millionen profitieren von einer besseren Einstufung. Wer jetzt seine neue Klasse prüft und die Kündigungsfristen kennt, kann Beitrag erhöhen vermeiden. Der kostenlose Leitfaden zeigt die drei wichtigsten Schritte. Typklassen-Checkliste jetzt anfordern
Der BMW 316i verbessert sich in Haftpflicht und Vollkasko um eine sowie in der Teilkasko um zwei Klassen. Auch für den Škoda Fabia 1.2, den Mitsubishi ASX 1.8 DI-D 4WD und den Seat Toledo 1.2 wurden niedrigere Klassen ausgewiesen.
Auffällige Werte finden sich an den Rändern der Statistik: Klassiker wie die BMW Isetta, das Goggomobil und der Citroën 2CV sind durchgängig in der niedrigsten Typklasse 10 eingestuft.
Ein gegenteiliges Bild zeigt sich bei hochmotorisierten Fahrzeugen: Während der Porsche 911 Carrera in der Teil- und Vollkasko am ungünstigsten liegt, rangiert er in der Haftpflicht in Klasse 10. Range Rover Sportmodelle bewegen sich am oberen Ende der Haftpflicht, und der Toyota Land Cruiser 3.0 D erreicht in der Teilkasko mit Klasse 32 einen Wert knapp unter dem Höchststand.
Finanzielle Folgen und Kündigungsfristen
Berechnungen des Vergleichsportals Verivox veranschaulichen die finanziellen Auswirkungen. So führt eine Heraufstufung beim Jeep Wrangler 2.0 um sechs Vollkaskoklassen auf 26 zu einem Beitragsanstieg von 25 Prozent.
Beim Mini Cooper C 1.5 sorgt das Absinken in Vollkasko und Haftpflicht hingegen für eine Beitragsentlastung von 21 Prozent. Verivox-Geschäftsführer Aljoscha Ziller betonte, dass starke Preiserhöhungen vorerst vorbei seien; der Preisunterschied zwischen günstigen und mittleren Tarifen liege bei 33 Prozent.
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Parallel zu den Typklassen gelten neue Regionalklassen für 2027, von denen laut GDV fast 10 Millionen Autofahrer betroffen sind: 5,2 Millionen werden besser und 4,8 Millionen schlechter eingestuft, während 304 von 413 Zulassungsbezirken unverändert bleiben.
Für Verträge mit Wirkung ab dem 1. Januar gilt der 30. November als regulärer Kündigungsstichtag. Zudem besteht im Fall von Beitragserhöhungen ein vierwöchiges Sonderkündigungsrecht ab Zugang der Mitteilung.
