KI-Ermittlungen: BAG präzisiert Auskunftsrechte von Arbeitnehmern
Veröffentlicht am: 19.08.2026 um 18:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der Einsatz von Generativer Künstlicher Intelligenz (KI) verändert die Durchführung interner Ermittlungen in Unternehmen grundlegend. Aktuellen Berichten zufolge ermöglicht die Technologie die Analyse umfangreicher Datenmengen innerhalb weniger Stunden, wofür Ermittler zuvor mehrere Wochen benötigten.
Während die Systeme Muster erkennen und Interviews in Echtzeit unterstützen können, hinkt die rechtliche Einordnung dieser Entwicklung derzeit noch hinterher.
Diskrepanz zwischen Vertrauen und Governance
Eine aktuelle Umfrage von DLA Piper zeigt, dass der Einsatz von KI bei Arbeitsplatzuntersuchungen stetig zunimmt. Dabei übertrifft das Vertrauen der Geschäftsführung in die Technologie häufig die vorhandenen Governance-Strukturen.
Eine Studie des Anbieters Optro unterstreicht dieses Risiko: Demnach haben 30 Prozent der Unternehmen weltweit und 25 Prozent der Betriebe in Deutschland den potenziellen Kontrollverlust über KI-Systeme bisher nicht getestet.
Obwohl 58 Prozent der befragten Entscheider glauben, dass ihre Governance-Maßnahmen mit der Entwicklung Schritt halten, verfügen lediglich 18 Prozent über eine aktive Risikominimierung. Die Folgen mangelhafter Kontrolle zeigen sich bereits in der Praxis. 40 Prozent der Unternehmen berichten von fehlerhaften KI-Ergebnissen, 27 Prozent verzeichneten Datenschutzverletzungen und 26 Prozent sahen sich mit behördlichen Maßnahmen konfrontiert.
Wer KI-Systeme im Unternehmen einsetzt, muss die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen genau kennen. Dieser kostenlose Leitfaden bietet Ihnen einen kompakten Überblick über Fristen, Pflichten und Risikoklassen des EU AI Acts. EU AI Act in 5 Schritten verstehen
Rechtliche Anforderungen und Mitbestimmung in Deutschland
Beim Einsatz spezialisierter Werkzeuge wie Microsoft Purview Insider Risk Management (IRM) müssen Unternehmen in Deutschland strikte regulatorische Vorgaben beachten.
Die Einführung solcher Systeme ist nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) mitbestimmungspflichtig, was den Abschluss einer entsprechenden Betriebsvereinbarung erforderlich macht. Zudem ist gemäß Art. 35 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eine Datenschutz-Folgenabschätzung notwendig.
Technische Lösungen ermöglichen zwar eine pseudonymisierte Überwachung, die anlassbezogen aktiviert werden kann – etwa beim Erreichen eines Kündigungsdatums, um Datendiebstahl durch ausscheidende Mitarbeiter zu verhindern.
Dennoch warnen Experten, dass eine rein technische Implementierung ohne rechtliche Absicherung problematisch bleibt. In Deutschland erwarten zudem 36 Prozent der Unternehmen Schwierigkeiten bei der klaren Zuweisung von Verantwortlichkeiten im KI-Kontext.
Höchstrichterliche Klärung von Auskunftsansprüchen
Ein wegweisendes Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 16. April 2026 (Az. 8 AZR 169/25) hat die Rechte von Arbeitnehmern im Rahmen von Compliance-Ermittlungen präzisiert. Das Gericht entschied, dass kein pauschaler Anspruch auf eine Kopie des vollständigen Compliance-Berichts nach Art. 15 DSGVO besteht.
Eine Datenkopie sei nicht mit einer Dokumentenkopie gleichzusetzen. Rechtliche Analysen, die in solchen Berichten enthalten sind, stellen laut BAG keine personenbezogenen Daten dar. Betroffene haben lediglich Anspruch auf Auskunft über die sie betreffenden Rohdaten, nicht jedoch auf das gesamte interne Untersuchungsdokument.
Ergänzend dazu betonte das Landesarbeitsgericht (LAG) Hessen in einem beschluss vom 13. Oktober 2025 die hohen Hürden für den Geheimnisschutz nach § 273a der Zivilprozessordnung (ZPO). Arbeitgeber müssen schutzwürdige Interessen konkret beschreiben und einen Antrag vor der Offenlegung stellen; generische Beschreibungen reichen für die Glaubhaftmachung nicht aus.
Gerade bei komplexen technischen Prozessen ist die gesetzlich vorgeschriebene Datenschutz-Folgenabschätzung oft eine Hürde für Compliance-Verantwortliche. Mit dieser kostenlosen Muster-Vorlage und den passenden Checklisten erstellen Sie Ihre DSFA rechtssicher und effizient. Kostenlose Muster-DSFA jetzt herunterladen
Strategische Relevanz und Investitionstrends
Trotz der regulatorischen Hürden festigt KI ihren Platz in der Unternehmensstrategie. Eine Untersuchung von KPMG unter 480 Entscheidern ergab, dass 97 Prozent die Technologie als relevant einstufen – im Jahr 2024 lag dieser Wert noch bei 56 Prozent. Fast alle befragten Unternehmen (98 Prozent) verfügen mittlerweile über eine KI-Strategie, wobei die Investitionen bei 71 Prozent der Betriebe die ursprünglichen Erwartungen übertroffen haben.
Besondere strategische Bedeutung messen 86 der Befragten der sogenannten Agentic AI bei. Dennoch bleibt die vollständige Integration eine Herausforderung: Weniger als ein Prozent der Unternehmen hat KI bisher unternehmensweit etabliert.
Laut Bitkom-Daten wird die Technologie in der Personalverwaltung bereits differenziert eingesetzt: 14 Prozent der Unternehmen nutzen KI für die Erstellung von Arbeitszeugnissen, 16 Prozent in der Weiterbildung und 13 Prozent für Belastungsanalysen. Datenschutzbedenken und die Anforderungen des AI Acts wirken dabei weiterhin als regulierende Faktoren auf die Adoptionsgeschwindigkeit.
