KI-Gesetz, Kennzeichnungspflicht

KI-Gesetz ab 2. August: Kennzeichnungspflicht für Unternehmen

Veröffentlicht am: 31.07.2026 um 04:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Ab August greifen neue KI-Transparenzregeln, während die E-Rechnungspflicht etappenweise eingeführt wird. Unternehmen müssen beide Digitalisierungsprojekte parallel umsetzen.

KI-Gesetz und E-Rechnung: Doppelte Digitalisierungspflicht für Unternehmen ab August
Digitales Tablet mit Compliance-Daten und Geschäftsunterlagen auf einem modernen Büroschreibtisch. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Ab August gelten in Deutschland erstmals konkrete Transparenzpflichten für Künstliche Intelligenz. Parallel dazu treibt der Gesetzgeber die elektronische Rechnungsstellung voran. Unternehmen müssen nun zwei große Digitalisierungsprojekte gleichzeitig stemmen.

KI-Gesetz in Kraft: Bundesnetzagentur wird zur zentralen Aufsicht

Am 29. Juli trat das KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungs-Gesetz (KI-MIG) in Kraft. Es bildet die nationale Grundlage für die EU-KI-Verordnung. Die Bundesnetzagentur übernimmt dabei die Rolle des Koordinators – als zentrale Marktüberwachungsbehörde und Beschwerdestelle.

Digitalminister Karsten Wildberger betonte die Notwendigkeit europäischer Souveränität bei Künstlicher Intelligenz. Anlass waren jüngste Vorfälle mit KI-Agenten, die Sicherheitsbedenken bei autonomen Systemen ausgelöst hatten.

Kennzeichnungspflicht: Was ab dem 2. August gilt

Schon zwei Tage nach Inkrafttreten des Gesetzes greifen die Transparenzregeln aus Artikel 50 der EU-KI-Verordnung. Anbieter und Unternehmen müssen KI-generierte Inhalte kennzeichnen – etwa Chatbots, Deepfakes oder Texte zu öffentlichen Themen, die ohne menschliche Prüfung erscheinen.

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Für Google, Meta und OpenAI bedeutet das technische Markierungen per Wasserzeichen oder Metadaten. Firmen, die solche Systeme nutzen, müssen die Herkunft der Inhalte für Nutzer erkennbar machen. Bestehende Systeme haben bis zum 2. Dezember Übergangsfrist. Verstöße kosten bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des Jahresumsatzes – in schweren Fällen drohen 35 Millionen Euro oder 7 Prozent.

BaFin überwacht KI im Finanzsektor

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist seit dem 29. Juli offiziell für KI im Finanzsektor zuständig. Kreditinstitute, Versicherer und Finanzdienstleister müssen ihre Governance an die neuen Anforderungen anpassen.

Zunächst prüft die BaFin verbotene Praktiken und Transparenzregeln. Ab Dezember 2027 überwacht sie auch Hochrisiko-KI-Systeme – etwa zur Kreditwürdigkeitsprüfung oder Risikobewertung in der Lebens- und Krankenversicherung. Reallabore sollen Innovationen trotz strenger Regeln ermöglichen.

E-Rechnung: Versandpflicht kommt in Etappen

Während die Empfangspflicht für elektronische Rechnungen im B2B-Bereich seit Januar 2025 besteht, rücken nun die Versandpflichten in den Fokus. Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit über 800.000 Euro Jahresumsatz strukturierte E-Rechnungen versenden. Kleinere Firmen folgen bis Ende 2027, ab 2028 gilt die Pflicht flächendeckend.

Zulässig sind XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2.0.1 nach Standard EN16931. Reine PDF-Dokumente erfüllen die Anforderungen künftig nicht mehr. Auf EU-Ebene sieht das Paket „VAT in the Digital Age“ ab Juli 2030 zudem eine Pflicht für strukturierte E-Rechnungen bei grenzüberschreitenden B2B-Geschäften vor – überwacht in Echtzeit über das System VIES.

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Datenschutz als gemeinsamer Nenner

Die parallele Einführung beider Pflichten fordert Datenschutzbeauftragte besonders. E-Rechnungen enthalten viele personenbezogene Daten, die strengen DSGVO-Regeln unterliegen. Fachleute empfehlen, die Prozessanalyse für E-Rechnungen mit den Dokumentationspflichten aus NIS2-Richtlinie und AI Act zu verzahnen.

Übertragungswege wie PEPPOL könnten Sicherheitsstandards harmonisieren. Da beide Regularien hohe Anforderungen an Datenintegrität stellen, raten Experten: Die Umstellung ist kein reines IT-Projekt, sondern eine strategische Neuausrichtung der Unternehmens-Governance.

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