KI im Betrieb: 38,4 Prozent der MINT-Befragten melden TeamabgÀnge
Veröffentlicht am: 25.10.2026 um 00:18 Uhr | Redaktion boerse-global.deDie zunehmende Verbreitung von Systemen auf Basis kĂŒnstlicher Intelligenz verĂ€ndert ArbeitsablĂ€ufe in hochqualifizierten Berufsfeldern grundlegend. Dieser Wandel verlĂ€uft jedoch nicht ohne Reibungen im Personalbestand.
Wie aus einer Befragung von SThree und YouGov unter 817 MINT-ErwerbstĂ€tigen in Deutschland hervorgeht, ĂŒber die Medien am 24. Oktober 2026 berichteten, verzeichneten 38,4 % der Befragten in den vergangenen zwölf Monaten TeamabgĂ€nge aus KI-bezogenen GrĂŒnden.
Belastungen und UmbrĂŒche treiben FachkrĂ€fte aus den Teams
Die Ursachen fĂŒr den Weggang von Teammitgliedern im Zusammenhang mit algorithmischen Werkzeugen sind vielschichtig. In der Erhebung von SThree und YouGov gaben 52,2 % der Betroffenen an, dass sich die Arbeit bis zur Unkenntlichkeit verĂ€ndert habe. FĂŒr 46,5 % waren fehlende Entwicklungsperspektiven ausschlaggebend, wĂ€hrend 36,9 % eine untragbare Arbeitslast als Grund fĂŒr das Ausscheiden nannten.
Dabei zeigen sich deutliche Unterschiede zwischen den Branchen: Im Bereich Life Sciences lag der Anteil der Befragten, die von KI-bedingten AbgÀngen berichteten, bei 56,8 %. Im Ingenieurwesen (Engineering) betrug der Wert 29,6 % und in der Informationstechnik 28,9 %.
Gleichzeitig registrieren BeschĂ€ftigte messbare Effizienzgewinne. So stellten 66,8 % der KI-Nutzer in der Erhebung fest, dass die ProduktivitĂ€t ihres Teams heute höher sei als vor zwei Jahren. Die durch die Technologie gewonnene Zeit flieĂt laut der Umfrage vor allem in strategisches Denken (38,0 %), zusĂ€tzliche Aufgaben (29,4 %) sowie Weiterbildung (29,0 %).
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Auch die emotionale Haltung bleibt ĂŒberwiegend positiv geprĂ€gt: 38,0 % der Teilnehmenden verbanden mit der Technologie den Begriff anregend, 37,0 % nannten Neugier und 32,7 % empfanden sie als spannend.
Druck verspĂŒrten dagegen 11,7 %, wĂ€hrend 9,3 % von Angst sprachen. Als GegenmaĂnahmen fordern die FachkrĂ€fte gezielte Weiterbildung, klare Regeln fĂŒr den Einsatz sowie eine frĂŒhzeitige Einbindung durch die FĂŒhrungsebenen.
Verunsicherung und Akzeptanzkonflikte im Arbeitsalltag
Die verĂ€nderten Anforderungen hinterlassen auch auf individueller Ebene Spuren, wie der HR-WORKS-KI-Arbeitsreport 2026 zeigt. FĂŒr die Untersuchung wurden 1.750 BeschĂ€ftigte in Deutschland befragt; die vertiefte Auswertung zur Nutzung stĂŒtzt sich auf 1.040 Personen mit entsprechender Erfahrung.
Demnach ĂŒberarbeiteten 61 % der 18- bis 29-JĂ€hrigen bereits ein KI-Ergebnis und verschleierten den Einsatz der Software, wĂ€hrend dies bei den 60- bis 65-JĂ€hrigen auf ein Viertel zutraf.
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Scham oder Unwohlsein wegen eines KI-gestĂŒtzten Arbeitsschritts empfanden 46 % der jĂŒngeren BeschĂ€ftigten gegenĂŒber 15 % der Ă€lteren Gruppe. Zudem bezweifelten mehr als die HĂ€lfte der JĂŒngeren, ohne die Werkzeuge ebenso gute Resultate zu erzielen, verglichen mit knapp einem Drittel der Altersgruppe zwischen 60 und 65 Jahren.
Anerkennungsfragen spalten die Generationen ebenfalls: Dass ein KI-Ergebnis die gleiche WertschĂ€tzung verdient wie eine konventionelle Leistung, bejahten 48 % der jĂŒngeren und 67 % der Ă€lteren Befragten. Zugleich stellte knapp die HĂ€lfte der NachwuchskrĂ€fte den Wert der eigenen Berufserfahrung infrage, worĂŒber bei den Ă€lteren ErwerbstĂ€tigen nicht einmal jeder Vierte klagte.
Unter den tĂ€glichen oder mehrmals wöchentlichen Nutzern waren 85 % schon stolz auf ein erzeugtes Ergebnis (seltene Nutzer: 61 %), wenngleich sich 34 % auch schon unwohl fĂŒhlten oder schĂ€mten (seltene Nutzer: rund ein FĂŒnftel).
Rechtliche Leitplanken fĂŒr den Einsatz im Betrieb
Mit den praktischen VerĂ€nderungen wĂ€chst auch die Bedeutung rechtlicher Leitplanken. In Deutschland befasste sich die Arbeitsgerichtsbarkeit bereits mit den Grenzen der betrieblichen Mitbestimmung: Das Arbeitsgericht Hamburg verneinte 2024 eine Mitbestimmungspflicht bei der Nutzung von ChatGPT ĂŒber private Konten.
Kommen hingegen Systeme zum Einsatz, die durch den Arbeitgeber auswertbar sind, greift in der Regel das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 des Betriebsverfassungsgesetzes.
Auf europĂ€ischer Ebene stuft die EU-KI-Verordnung (Verordnung 2024/1689) automatisierte Anwendungen in Personalprozessen wie Auswahl, Leistungsbewertung, Aufgabenverteilung, Beförderung und KĂŒndigung als hochriskant ein. Daraus resultieren strenge Anforderungen an Risikomanagement, DatenqualitĂ€t, Dokumentation und eine zwingende menschliche Aufsicht.
International verschĂ€rfen Gesetzgeber ebenfalls die Regeln: In Spanien verpflichtet das Real Decreto 723/2026 vom 9. September 2026 Arbeitgeber dazu, ĂŒber automatisierte Systeme zur Aufgaben- und Arbeitsorganisation zu informieren, nachdem BetriebsrĂ€te dort bereits seit 2021 ĂŒber Art. 64.4 des Estatuto de los Trabajadores Auskunftsrechte besitzen.
In Kalifornien unterzeichnete Gouverneur Gavin Newsom am 30. September 2026 den Gesetzentwurf SB 947, der ab dem 1. Juli 2027 KĂŒndigungen untersagt, die ausschlieĂlich auf automatisierten Systemen beruhen, und eine BestĂ€tigung durch menschliche PrĂŒfer verlangt.
