KI-Kennzeichnung: Neue Pflichten für Unternehmen seit 2. August
Veröffentlicht am: 09.08.2026 um 20:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Seit dem 2. August 2026 gelten in der Europäischen Union neue Vorschriften zur Kennzeichnung von Inhalten, die durch Künstliche Intelligenz (KI) erstellt wurden. Diese Regelungen betreffen insbesondere Anbieter und Betreiber von Systemen wie Chatbots, Deepfakes oder Tools zur Emotionserkennung. Damit rücken auch digitale Anwendungen im Bereich der Ergonomie-Beratung und der betrieblichen Gesundheitsförderung in den Fokus der regulatorischen Aufsicht, sofern sie auf generativen oder interaktiven KI-Technologien basieren.
Umfang und Anwendungsbereich der Transparenzpflichten
Die am 2. August 2026 in Kraft getretenen Transparenzpflichten nach Artikel 50 der EU-KI-Verordnung (KI-VO) verpflichten Anbieter dazu, KI-generierte Bilder, Videos, Texte und Audioaufnahmen eindeutig als solche zu kennzeichnen. Diese Pflicht gilt für professionelle Akteure, einschließlich Unternehmen und Influencer, während rein private Profile von der Regelung ausgenommen sind. In der Praxis bedeutet dies für Anbieter von Ergonomie-Beratungstools, dass beispielsweise durch KI erstellte Haltungsanalysen oder automatisierte Beratungsgespräche in Chatbots für den Nutzer klar erkennbar sein müssen.
Die EU sieht dabei vier wesentliche Fallgruppen vor: die Kennzeichnung von Chatbots, maschinenlesbare Markierungen für Bild- und Videomaterial, die Identifizierung von Deepfakes sowie die Kennzeichnung von Texten, die ein öffentliches Interesse berühren. Für die Umsetzung schlägt die EU spezifische Symbole vor, wie etwa einen Kreis mit dem Kürzel „AI“ oder ovale Markierungen mit Hinweisen wie „AI generated“ oder „AI modified“.
Aufsicht und Sanktionen bei Verstößen
In Deutschland wurde die Bundesnetzagentur als zuständige Aufsichtsbehörde benannt, um die Einhaltung der neuen Regeln zu überwachen. In Österreich steht die Benennung einer entsprechenden Behörde derzeit noch aus. Unternehmen, die die Kennzeichnungspflichten missachten, müssen mit empfindlichen Bußgeldern rechnen. Bei Verstößen gegen die Transparenzvorgaben drohen Strafen von bis zu 15 Millionen Euro oder bis zu 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Sollten Anbieter verbotene Praktiken anwenden, können die Strafzahlungen sogar bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des Umsatzes erreichen.
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Es existieren jedoch Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht. Diese greifen etwa bei der Nutzung für wissenschaftliche Zwecke, im Rahmen der Strafverfolgung oder bei Inhalten, die offensichtlich der Satire, Fiktion oder Kunst zuzuordnen sind. Auch wenn eine menschliche Prüfung und redaktionelle Verantwortung für den Inhalt vorliegt, können Ausnahmeregelungen wirksam werden.
Herausforderungen bei der technischen Umsetzung
Branchenvertreter äußerten sich kritisch zum Zeitpunkt der Bereitstellung notwendiger Leitlinien. Der Bitkom-Präsident Ralf Wintergerst wies auf offene Fragen und spät veröffentlichte Orientierungshilfen hin. Auch der Verband eco kritisierte, dass detaillierte Leitlinien erst 13 Tage vor dem Inkrafttreten vorlagen und technische Standards noch fehlen.
Die technische Umsetzung der Kennzeichnung gilt als komplex. Wasserzeichen gelten derzeit als leicht entfernbar, und offene KI-Modelle können diese Sicherheitsmerkmale teils umgehen. Als zukünftiger Lösungsansatz wird die Kennzeichnung echter, nicht-manipulierter Inhalte durch den C2PA-Standard diskutiert. Anbieter wie OpenAI, Google und Anthropic sind von den neuen Pflichten unmittelbar betroffen und müssen ihre Systeme entsprechend anpassen.
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Auswirkungen auf das Nutzervertrauen
Die verpflichtende Kennzeichnung könnte laut einer Untersuchung der Hochschule Hannover mit 163 Teilnehmern Auswirkungen auf die Akzeptanz der Tools haben. Die Studie ergab, dass Hinweise auf den Einsatz von KI das Vertrauen und die Kaufabsicht der Nutzer senken können – und zwar unabhängig davon, ob ein Bild tatsächlich von einer KI generiert wurde oder nicht. Die Forscher empfehlen daher einen hybriden Ansatz bei der Gestaltung der Hinweise.
Für Unternehmen im Bereich der Ergonomie-Beratung ergibt sich nun die Notwendigkeit, interne Richtlinien zu entwickeln, technische Kennzeichnungslösungen zu integrieren und Mitarbeiter im Umgang mit den neuen Anforderungen zu schulen. Bestehende Systeme haben für die Anpassung eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026. Strengere Pflichten für sogenannte Hochrisiko-KI-Systeme wurden durch den Digital Omnibus auf spätere Zeitpunkte in den Jahren 2027 und 2028 verschoben.
