KI-Kennzeichnung, Transparenzpflichten

KI-Kennzeichnung: Neue Transparenzpflichten ab 2. August für Unternehmen

12.06.2026 - 14:45:19 | boerse-global.de

Der neue EU-Verhaltenskodex konkretisiert Kennzeichnungspflichten für KI-Inhalte. Unternehmen drohen bei Verstößen hohe Strafen.

EU-Kommission veröffentlicht finalen KI-Transparenz-Kodex
KI-Kennzeichnung - Ein abstraktes digitales Netzwerk mit leuchtenden Linien und Symbolen, die KI-Regulierung und Compliance darstellen. 12.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Der „Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content“ konkretisiert die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der europäischen KI-Verordnung. Viele Unternehmen müssen die Regeln ab dem 2. August 2026 umsetzen.

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Zwei Verantwortungsbereiche

Eine Gruppe aus sechs unabhängigen Experten erarbeitete den Praxisleitfaden unter Einbeziehung von mehr als 180 Interessenvertretern. Das Regelwerk teilt die Verantwortung klar auf: Anbieter von KI-Systemen müssen für eine maschinenlesbare Markierung sorgen. Die Betreiber sind für die sichtbare Kennzeichnung von Deepfakes und KI-generierten Texten zu öffentlichen Themen zuständig.

Technisch setzt die EU auf eine Kombination aus digitalen Metadaten mit Signatur und Zeitstempel sowie unsichtbaren Wasserzeichen. Für Texte über 200 Zeichen ist ebenfalls der Einsatz von Wasserzeichen vorgesehen. Die EU-Kommission übernimmt zudem den C2PA-Standard zur Rückverfolgbarkeit digitaler Dateien.

Standardisierte Icons zur Kennzeichnung

Die Kommission führte vier Varianten standardisierter Icons ein. Sie unterscheiden zwischen vollständig KI-generierten („Fully AI-Generated") und teilweise modifizierten Inhalten („Partially AI-Modified"). Die Nutzung ist optional, wird aber zur Erfüllung der Compliance-Anforderungen empfohlen.

Für verschiedene Medienformate gelten genaue Platzierungsvorgaben:

  • Bilder und Videos: Labels wie „KI generiert" müssen deutlich sichtbar in einer Bildecke stehen. Bei Videos erscheint der Hinweis zu Beginn und in regelmäßigen Abständen.
  • Audioinhalte: Ein gesprochener Hinweis zu Beginn der Wiedergabe ist Pflicht.
  • Texte: Die Kennzeichnung erfolgt oberhalb des Textes oder nahe der Überschrift.

Ausnahmen gibt es für künstlerische Werke oder Satire, wenn die Kennzeichnung den Werkgenuss beeinträchtigt. Dennoch sollen Mechanismen eine Täuschung der Öffentlichkeit verhindern. Plattformen müssen synthetische Medien automatisch erkennen und markieren – besonders zum Schutz von Wahlen vor Desinformation.

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Strafen bis zu sieben Prozent des Umsatzes

Die Transparenzpflichten treten am 2. August 2026 in Kraft. Der Verhaltenskodex selbst ist formal freiwillig, dient Unterzeichnern aber als rechtlicher Nachweis für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Für große Technologiekonzerne gelten die Regeln bereits ab Dezember 2026 verpflichtend.

Die EU hat parallel die Fristen für andere Bereiche der KI-Verordnung angepasst. Die strengen Auflagen für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III gelten voraussichtlich ab dem 2. Dezember 2027. Für Systeme nach Anhang I ist der 2. August 2028 als Stichtag vorgesehen.

Bei Verstößen drohen empfindliche Sanktionen: Bußgelder von bis zu sieben Prozent des weltweiten Jahresumsatzes sind möglich. Experten raten Unternehmen, zeitnah ihre Rolle als Anbieter oder Betreiber zu klären und eine granulare Daten-Governance zu etablieren. Anbieter wie OpenAI bieten bereits Funktionen an, mit denen Administratoren externe Verbindungen einschränken können – etwa gegen Risiken wie Datenexfiltration durch manipulierte Befehle.

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