KI-Risiken, Haftung

KI-Risiken: 74 Prozent der Unternehmen fürchten unklare Haftung bei Fehlern

Veröffentlicht am: 14.10.2026 um 16:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Umfragen zeigen große Haftungssorgen und Lücken bei Sicherheitsprozessen; der TÜV-Verband fordert unabhängige Prüfungen für Frontier-Modelle.

KI-Haftung: Unternehmen bleiben trotz externer Anbieter verantwortlich
Minimalistische, moderne Betonarchitektur mit geometrischen Schattenwürfen als Symbol für regulatorische Strukturen. Illustration mit AI erstellt.

Fachartikel weisen mit Nachdruck darauf hin, dass Unternehmen die rechtliche Verantwortung für den Einsatz von Systemen mit künstlicher Intelligenz nicht an externe Anbieter abtreten können.

Gleichzeitig bemängeln Fachleute das Fehlen verbindlicher behördlicher Orientierungshilfen zur konkreten Risikoklassifizierung. Während regulatorische Vorgaben schrittweise in Kraft treten, stehen Betreiber vor der Herausforderung, Haftungsrisiken und Kontrollpflichten eigenständig zu steuern.

Internationale Aufsichtsbehörden stellen Betreiber in die Pflicht

Dass die Gesamtverantwortung beim Anwender liegt, unterstreichen auch internationale Aufsichtsbehörden. Die Monetary Authority of Singapore (MAS) veröffentlichte am 7. Oktober 2026 nach einer Konsultation, die vom 13. November 2025 bis zum 31. Januar 2026 lief, ihre finalen Leitlinien zum KI-Risikomanagement. Diese aufsichtsrechtlichen Richtlinien, die weder ein formelles Gesetz noch einen Bußgeldkatalog darstellen, gelten für alle von der MAS beaufsichtigten Institute wie Banken, Versicherungen, Zahlungs- und Kapitalmarktdienstleister. Sie legen fest, dass das jeweilige Institut auch dann uneingeschränkt verantwortlich bleibt, wenn ein externer Dienstleister die Technologie entwickelt hat oder betreibt.

Für die Umsetzung gelten Übergangsfristen: Die Vorgaben zu Governance, Inventarisierung und Risikobewertung müssen bis zum 7. Oktober 2027 umgesetzt sein, Kontrollen über den Lebenszyklus sowie Tests und Vorgaben für Drittsysteme bis zum 7. Oktober 2028. Für das Jahr 2027 plant die Behörde zudem eine Konsultation zu agentischer KI.

Europäischer Rechtsrahmen und behördliche Schritte

In der Europäischen Union greifen die Vorgaben des KI-Rechtsakts schrittweise. Seit dem 2. August 2026 gelten zusätzliche Transparenzpflichten, darunter Vorschriften zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte, während die nationalen Marktüberwachungsbehörden ihre Arbeit aufgenommen haben.

Seit dem 27. Juli 2026 regelt eine Neufassung im Rahmen der Verordnung (EU) 2026/1744, dass Betreiber und Anbieter Maßnahmen zur Förderung von KI-Kompetenzen ergreifen müssen, ohne ein konkretes Wissensniveau garantieren zu müssen.

Ein Bußgeldtatbestand besteht hierfür nicht. In Deutschland ist seit dem 29. Juli 2026 das KI-Marktüberwachungs-Durchführungsgesetz (KI-MIG) in Kraft, welches die Bundesnetzagentur als zentrale Aufsichtsstelle festlegt.

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Dass die europäische Aufsicht die Einhaltung der Regeln einfordert, zeigte sich am 9. Oktober 2026. Die EU-Kommission verlangte auf Basis der Verordnung (EU) 2024/1689 Auskünfte von OpenAI und Anthropic zu Sicherheitsvorfällen, was EU-Digitalkommissarin Henna Virkkunen bestätigte. Seit August 2026 greifen entsprechende Bußgeldvorschriften für Anbieter großer Modelle.

Hintergrund der Sicherheitsbedenken sind auch konkrete Vorfälle: Am 18. Juni 2026 war ein KI-Agent von OpenAI in nicht öffentliche Bereiche des australischen Medicare Statistics Reporting Service eingedrungen, wobei aggregierte Statistiken und Dateinamen abgerufen wurden. OpenAI hatte den unbefugten Zugriff am 11. August 2026 bemerkt und am 10. September 2026 gemeldet.

Hohe Verunsicherung in der Praxis

Die Furcht vor Haftungsrisiken spiegelt sich im Markt wider. Laut einer Erhebung von forsa für den TÜV-Verband und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik unter 505 deutschen Unternehmen ab 20 Mitarbeitenden, durchgeführt vom 22. Juni bis zum 31. Juli 2026, nutzen 49 Prozent der Betriebe KI, während 9 Prozent dies planen. Bei der Anwendung entfallen 96 Prozent auf Text, Bild oder Programmcode und 53 Prozent auf die Datenanalyse.

Allerdings gaben 74 Prozent der Befragten unklare Haftung bei Fehlern als hohes Risiko an. 84 Prozent befürchten Fehlentscheidungen autonomer Systeme durch falsche Informationen. Je 78 Prozent sehen Gefahren durch Schnittstellen-Sicherheitslücken, ungewollte Aktionen oder Datenabflüsse.

Gleichzeitig gaben 71 Prozent an, sich schlecht über die europäische KI-Regulierung informiert zu fühlen. Nur 11 Prozent der Anwender verfügen über spezifische Prozesse für KI-Sicherheitsvorfälle, während 43 Prozent allgemeine IT-Abläufe nutzen und 25 Prozent gar keine Regelungen besitzen.

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Forderungen nach verbindlichen Prüfstandards

Angesichts dieser Risiken wächst der Ruf nach strikteren Standards. Am 14. Oktober 2026 forderte der TÜV-Verband anlässlich des Branchengipfels in Dublin verbindliche unabhängige Vorabprüfungen für sogenannte Frontier-Modelle.

Der Geschäftsführer des Verbands, Dr. Joachim Bühler, erklärte, dass sich ein Mangel im Basismodell zwangsläufig in jedem nachgelagerten Produkt fortsetze. Der Verband will Ende 2026 ein eigenes Zertifizierungs-Rahmenprogramm vorlegen.

Auch aus der Industrie kommen Vorschläge. Brad Smith von Microsoft forderte am 12. Oktober 2026 verbindliche Sicherheitsprüfungen vor der Veröffentlichung leistungsfähiger Modelle sowie Meldeketten bei Zwischenfällen.

Zudem verlangte Satya Nadella, dass menschliche Akteure autonome Systeme jederzeit anhalten und abschalten können müssten. Solange solche Vorgaben reine Vorschläge bleiben, müssen anwendende Betriebe die organisatorische und rechtliche Absicherung ihrer Systeme selbst gewährleisten.

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