KI-Steuer, Kosten

KI-Steuer: bevh warnt vor höheren Kosten für kleinere Onlinehändler

Veröffentlicht am: 20.10.2026 um 08:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der bevh kritisiert Wildbergers Steuerüberlegungen; konkrete Regeln, betroffene Unternehmen und ein Zeitplan sind bislang offen.
Minimalistischer, moderner Innenraum mit Betonwänden und großen Fenstern, die auf eine neutrale, graue Horizontlinie blicken. Illustration mit AI erstellt.

Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel (bevh) warnt vor den Plänen von Digitalminister Karsten Wildberger, Umsätze im Bereich der Künstlichen Intelligenz steuerlich zu belasten.

Ein solcher Schritt drohe notwendige Investitionen in zukunftsträchtige Technologien auszubremsen. Nach Ansicht des Branchenverbands stellt eine Sondersteuer auf KI ein falsches Instrument dar, weil sie letztlich Fortschritt und Produktivitätsgewinne finanziell sanktionieren würde.

Befürchtungen über Preisweitergaben an kleinere Händler

In seiner Kritik unterscheidet der bevh ausdrücklich zwischen einer Steuer auf den eigentlichen Einsatz von KI und einer Abgabe auf die Umsätze der Anbieter.

Sollten große Technologiekonzerne zusätzlich belastet werden, bestehe die Gefahr, dass diese Unternehmen die Mehrkosten über Preiserhöhungen direkt an gewerbliche Nutzer wie etwa kleinere Onlinehändler abwälzen. Der Einsatz moderner Softwarelösungen würde sich dadurch für den Mittelstand spürbar verteuern, anstatt Effizienzpotenziale im Handel zu fördern.

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Der Vorstoß geht auf Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) zurück. Der Minister hatte am 13. Oktober 2026 in einem Interview mit dem Tagesspiegel die Überlegung geäußert, besonders hohe Erlöse aus dem KI-Geschäft steuerlich heranzuziehen.

Die Einnahmen sollten dazu dienen, den tiefgreifenden Wandel am Arbeitsmarkt zu begleiten und entsprechende Umschulungsmaßnahmen zu finanzieren. Ein konkreter Gesetzentwurf liegt für diese Pläne bislang allerdings nicht vor.

Minister relativiert Debatte beim Arbeitgebertag

Anfang der Woche bekräftigte Wildberger sein Anliegen, die außergewöhnlich hohen Umsätze der Branche in die Finanzierung des Arbeitsmarktwandels einzubinden. Gleichzeitig ruderte der Digitalminister bei einem Auftritt auf dem Arbeitgebertag ein Stück weit zurück.

Dort stellte er klar, dass es in Deutschland bereits ausreichend Steuern gebe und es ihm vorrangig um das Anstoßen einer längerfristigen Debatte gehe. Festlegungen zu einem konkreten Steuersatz, den Instrumenten oder einem verbindlichen Zeitplan gebe es derzeit nicht. Auch die Erhebung einer solchen Abgabe auf die KI-Nutzung gilt als ungeklärt.

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Fachliche Einwände und offene Umsetzungsfragen

Die steuerpolitischen Überlegungen werfen in der Praxis erhebliche Abgrenzungsfragen auf. Bislang fehlt eine tragfähige Definition dafür, was genau unter einem Umsatz mit Künstlicher Intelligenz zu verstehen ist.

Unklar bleibt zudem, welche Unternehmen überhaupt in den Anwendungsbereich fallen würden, wie die Berechnungsmethode ausgestaltet werden soll und wie mit Firmen umzugehen ist, die zwar hohe Umsätze erzielen, operativ jedoch kaum Gewinne erwirtschaften. Offen ließ Wildberger überdies, ob an einer solchen Digitalsteuer auch dann festgehalten werden soll, falls die USA mit Strafzöllen drohen.

Aus der Wirtschaft kommen zudem fundamentale Einwände gegen die ökonomische Logik des Vorstoßes. Zwar prognostiziert der Digitalverband Bitkom für das Jahr 2026 allein in Deutschland Ausgaben für Künstliche Intelligenz in Höhe von 28,7 Mrd. Euro, verteilt auf Software, Dienstleistungen und Hardware.

Kritiker halten dem Ministerium jedoch entgegen, dass getätigte Ausgaben der Anwenderunternehmen keineswegs mit steuerbaren Umsätzen der Anbieter gleichzusetzen seien. Auch unter Experten besteht bislang keinerlei Einigkeit darüber, welcher Ansatz für eine steuerliche Erfassung von KI überhaupt sachgerecht sein könnte.

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