Kinderkrankengeld: Anspruch soll 2027 auf zehn Tage pro Elternteil sinken
Veröffentlicht am: 25.09.2026 um 17:39 Uhr | Redaktion boerse-global.deBundesgesundheitsminister Carsten Linnemann hat sich in der Regierungsbefragung im Bundestag gegen eine Verlängerung der Sonderregelung beim Kinderkrankengeld ausgesprochen. Ab 2027 soll der Anspruch grundsätzlich wieder auf zehn Arbeitstage pro Kind und Elternteil sinken.
Für Alleinerziehende sind 20 Arbeitstage pro Kind und Jahr vorgesehen. Linnemann hatte das Amt des Gesundheitsministers Ende Juli im Zuge einer Kabinettsumbildung von Nina Warken übernommen, die nun als Kanzleramtsministerin amtiert.
Geplante Rückkehr zu früheren Regelungen
Im laufenden Jahr 2026 gilt noch die erweiterte Regelung von 15 Tagen pro Kind und Elternteil sowie 30 Tagen für Alleinerziehende. Bei mehreren Kindern liegt die Obergrenze aktuell bei maximal 35 Arbeitstagen je Elternteil und bei 70 Tagen für Alleinerziehende. Diese 15-Tage-Regelung war für die Jahre 2024 und 2025 per Gesetz fortgeschrieben worden.
Zuvor galten vor der Corona-Pandemie zehn Kinderkrankentage. Historisch waren die Kinderkrankentage im Jahr 1974 zunächst mit fünf Tagen für Eltern mit Kindern unter acht Jahren eingeführt und 1992 auf zehn Tage angehoben worden, jeweils mit dem doppelten Anspruch für Alleinerziehende.
Gesetzlich versicherte Eltern erhalten das Kinderkrankengeld für die Betreuung von erkrankten Kindern unter zwölf Jahren. Die Leistung beträgt in der Regel 90 Prozent des Nettoverdienstes. Anspruchsberechtigt sind ausschließlich sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit Krankengeldanspruch, Minijobber profitieren nicht davon.
Bei zwei Elternteilen summiere sich der künftige Anspruch laut Linnemann auf 20 Tage im Jahr. Die jährlichen Kosten werden auf einige hundert Millionen Euro geschätzt und hängen stark vom Verlauf saisonaler Infektionswellen ab.
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Nach Angaben der AOK entfielen zuletzt lediglich 2,5 Tage auf jeden eingereichten Fall. Insgesamt nahmen 4,6 Prozent der berechtigten Versicherten die Kinderkrankentage in Anspruch, davon zu 73 Prozent Mütter.
Demnach schöpfen die allermeisten Eltern die verfügbaren 15 Tage nicht aus. Die Inanspruchnahme war zuletzt rückläufig; im Jahr 2025 lag der Durchschnitt pro eingereichtem Kinderkrankenfall bei 2,5 Tagen.
Scharfer Widerspruch aus Politik und Verbänden
Die Pläne stoßen auf breiten Widerstand. Der Familienbund der Katholiken in Deutschland kritisierte das Vorhaben in Berlin und betonte, dass ausgerechnet dort gespart werden solle, wo Eltern Verantwortung für kranke Kinder übernähmen, während das Einsparpotenzial überschaubar bleibe. Auch Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch bezeichnete ein Sparen auf Kosten von Familien als falschen Weg.
Auf politischer Ebene wandte sich die Fraktionsvorsitzende der Linken, Heidi Reichinnek, gegen die Reduzierung zum 1. Januar 2027. Sie monierte, dass das Auslaufenlassen der Regelung Familien belaste, zumal das Kinderkrankengeld das Nettoeinkommen nicht vollständig ausgleiche. Die Linke-Sozialpolitikerin Lena Saniye Güngör forderte eine dauerhafte Sicherung der aktuellen Bezugsdauer.
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Ablehnung kommt auch aus den Bundesländern. Thüringens Gesundheitsministerin Katharina Schenk erklärte in Erfurt, das Auslaufen der Regelung setze ein falsches Signal und Familienfreundlichkeit dürfe sich nicht nur an wirtschaftlichen Interessen ausrichten.
Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig kritisierte das Vorhaben am Rande der Bundesratssitzung in Berlin und verwies darauf, dass die SPD bei den Verhandlungen zur Gesundheitsreform den Erhalt der bestehenden Kinderkrankentage vereinbart habe.
